Einzelveranlagung bei Verheirateten in St.Klasse 3 und 5?
Hallo,
Kann ich bei der Konstellation von Steuerklasse 3 und 5 bei der Lohnsteuererklärung eine getrennte Veranlagung machen? Da meine Frau keine Steuern zahlt (Übergangsgeld) und wir somit nicht St.Klasse 4 und 4 sein können wäre das durchaus günstig für uns.
9 Antworten
Aber natürlich.
Führt dann regelmäßig bei dem Partner mit 5 zu einer Erstattung und bei dem mit 3 zu einer Nachzahlung.
Die gängigsten Steuererklärungsprogramme rechnen alle Varianten durch und schlagen die steuergünstigste vor.
Ja, klar, 3 und 5 ist die übliche Konstellation, wenn 4 für beide nicht möglich ist.
Doch 4/4 ist möglich bei Ehepaaren. Das hatten wir jahrelang, mit dem Vorteil, daß die Steuererstattung ganz beträchtliche war.
wäre das durchaus günstig für uns.
Was zu bezweifeln ist, denn Du wirst wie ein Single veranlagt. Das kann teuer werden, aber dazu müsste man die Zahlen kennen.
Natürlich dürft ihr auch die Kombination 4/4 nehmen, das kann jedes Ehepaar selbst entscheiden.
Die Einzelveranlagung ist ebenso immer möglich, man hat als Ehepaar immer die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Nur wird die Einzelveranlagung bei dir wohl ziemlich teuer, du wirst kräftig nachzahlen müssen. Denn du hast ja monatlich sehr viel mehr raus bekommen, weil du mit der Steuerklasse 3 den doppelten Freibetrag hast (für dich und für deine Frau), machst du alleine Steuer, bekommst du nur einen Freibetrag und deine Frau den anderen, den sie wohl nicht nutzen kann, weil sie kein Einkommen hatte.
Mit anderen Worten, die Zusammenveranlagung mit Splittingvorteil ist deutlich vorteilhafter für euch beide.
Es gibt nur wenige Gründe, warum einzeln besser sein kann. Wenn einer z.B. sehr viel Krankheitskosten hat, der andere nicht (z.B. einige tausend Zahnersatz mit Implantat oder OP zur Sehkorrektur) oder wenn einer im Ausland arbeitet.
Am Besten holt man sich ein Programm (ab 5 Euro) und gibt beide Personen ein, dann sagt dir das Programm, was es bei Einzel oder Zusammenveranlagung raus kommt und was besser ist.
Selbstverständlich ist eine Einzelveranlagung von Ehegatten möglich.
ich weis zwar nicht, woher du die Erkenntnis nimmst, dass diese günstiger sein könnte .....
denn mit einer Einzelveranlagung für Ehegatten wird der Jahresverdienst, der bisher nach Steuerklasse 3 abgerechnet wurde, nach der Grundtabelle versteuert .... (somit sinngemäß nachträglich in Steuerklasse 4 geworfen ....)
die Steuerklasse 3 ist die mit Abstand günstigste Steuerklasse .....
somit ist bei dir eine Nachzahlung vorprogrammiert ......
Ich habe einige Mandanten- Ehepaare, bei denen die Einzelveranlagung günstiger ist.
> woher du die Erkenntnis nimmst
Bei der Konstellation
> Da meine Frau keine Steuern zahlt (Übergangsgeld)
ist zu vermuten, dass das Übergangsgeld (leider nicht näher präzisiert) dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
was nicht unbedingt?
nicht unbedingt