Als Azubi Steuerklasse 1 - Steuern nachzahlen?
Hallo zusammen, ich verzweifle grad beim Erstellen meiner Steuererklärung. Ich komm einfach nicht drauf, warum ich für das Jahr 2016 nachzahlen muss. Laut meinen Berechnung passen Lohnsteuer, sowie Sozialversicherungsbeiträge.
Es wäre super, wenn Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt!
Folgende Daten stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung:
3 Bruttoarbeitslohn: 14.023
4 Lohnsteuer 286
(nicht kirchensteuerpflichtig)
22a AG-Anteil gesetzl. RV 1311,15
23b AN- Anteil gesetzl. RV 1311,15
25 AN-Beitrag gesetzl. KV 1177,93
26 AN-Beitrag soz. PV 164,77
27. AN-Beitrag AL-Vers. 210,35
Desweiteren hab ich 410 € in einen Riestervertrag eingespart.Fahrtkosten habe ich keine, da ich nur 1km von meinem Arbeitsweg entfernt wohne.
Ich danke schon einmal für jede kompetente Antwort!
6 Antworten
Es wären (rein theoretisch) lt. Elster 23 € nachzuzahlen.
Du solltest daher keine Steuererklärung abgeben.
Wenn Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast und keine anderen Einkünfte hast und auch sonst nicht aus anderen Gründen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, brauchst Du Dich auch nicht zu veranlagen.
Die Abgabe einer Steuererklärung stellt in einem solchen Fall einen Antrag auf freiwillige Veranlagung dar.
Sollte die Steuererklärung bereits abgegeben worden sein, ist dann entsprechend Einspruch nach Erhalt des Bescheides einzulegen und der Antrag auf Veranlagung sollte zurückgezogen werden.
Dann hat sich das erledigt.
Du brauchst dann auf keinen Fall die Steuer nachzahlen, da bei Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und vorliegender Steuerklasse 1 die Steuerforderung durch die Zahlung der Lohnsteuer als abgegolten gilt
"Ich komm einfach nicht drauf, warum ich für das Jahr 2016 nachzahlen muss".
Woraus ergibt es sich, dass du "nachzahlen" musst???
Diese "Programme" rechnen nur auf der Grundlage der eingegebenen Zahlen. Eine rechtliche Würdigung, ob die eingegebenen Zahlen auch einer Steuerberechnung tatsächlich steuerrechtlich zutreffend sind, ist nicht garantiert. Ggf. sind bei der Eingabe unvollständige oder fehlerhafte Angaben vorgenommen worden. Das kenne ich. Viele Grüße von einem Bearbeiter beim Finanzamt Hamburg-Mitte.
Kann sein dass dein Arbeitgeber die Vorsorgepauschale bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde gelegt hat. Die tatsächlichen Aufwendungen sind aber niedriger. Dann kommt es bei der Einkommensteuer zu einer Nachzahlung. Frag mal im Lohnbüro nach.
Wenn ich deine Zahlen bei Elster rechne komme ich auf 23,- € Nachzahlung (Beschäftigung vom 01.01. bis 31.12.).
Der Lohnsteuerabzug scheint zu niedrig.
Darauf kommt mein Programm nämlich auch. Wenn ich jedoch den Jahresbruttolohn in den bmf-steuerrechner eingebe, komme ich auch da auf eine Lohnsteuer von 286€!
Wer sagt denn, dass du nachzahlen musst?
Ich habe diese Daten in ein Programm eingegeben. (SteuerSparErklärung u. WISO: Steuer Sparbuch Testversion)
Dann probier es mit der offiziellen Steuer-Software Elster vom Finanzamt
Durch die Eingabe in die Steuerprogramme SteuerSparErklärung u. WISO Steuer Sparbuch Testversion.