Wechsel in Steuerklasse 3/5 bei Referendar und Minijobber?
Hallo ihr Lieben,
ich habe viel recherchiert und wenig verstanden, also kommt hier nun meine Frage: Mein Mann und ich sind verheiratet und in Steuerklasse 4/4. Im Januar beginne ich mein Referendariat (Bruttoeinkommen 1712 Euro monatlich, ob ich Weihnachtsgeld bekomme, weiß ich nicht), mein Mann studiert und hat lediglich einen Minijob.
Nun fragen wir uns, ob ein Wechsel in Steuerklasse 3/5 Sinn machen würde, da ich gelesen habe, dass man keine Lohnsteuer zahlen muss, wenn man um die 1700 Euro brutto verdient. Hätte das irgendwelche Auswirkungen auf den Minijob meines Mannes? Und müssten wir dann eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Minijobber braucht überhaupt keine Lohnsteuerklasse. Da wird das Einkommen pauschal vom Arbeitgeber mit 2 % versteuert.
So lange dein Mann nicht versicherungspflichtig arbeitet, ist es doch egal, ob er die Lohnsteuerklasse 5 hat, oder nicht.
D.h. ich kann aber trotzdem in die Klasse 3 wechseln?
Verheiratet wäre 3/0 (Null Kinder)
Das hat den Vorteil, dass du erst gar keine Lohnsteuer abgezogen bekommst
Du wählst 3 und er kriegt 5.
Dann müsst ihr eine Steuererklärung abgeben.
Für ihn ändert sich nichts als Aushilfe.
Ja, der Wechsel wäre sinnvoll. Minijobs werden idr pauschal mit 2% vom Arbeitgeber besteuert. Da ist die Lohnsteuerklasse dann irrelevant. Ihr müsst nur darauf achten das dies wirklich pauschal besteuert wird. Bei Studenten wird vom Arbeitgeber gerne auch individuell nach Lohnsteuerklasse abgerechnet da die Lohnsteuer dann 0€ beträgt und man so die 2 % sparen kann. Das wäre bei euch durch die zusammenveranlagung aber ungünstig.
eine Steuererklärung müsst ihr solange dein mann garnicht arbeitet (oder nur den pauschal besteuerten Minijob hat) deshalb nicht machen. Erst wenn ein Ehegatte auch tatsächlich Arbeitslohn bezieht bei dem Steuerklasse 5 angewendet wird.
Wäre aber sicherlich sinnvoll. Allein schon da dein Mann sicherlich durch das Studium kosten hat die ihr wohl als Sonderausgaben (oder Werbungskosten falls es eine zweite Ausbildung ist) von deinen Einkünften abziehen könnt
Vielen, vielen Dank, du greifst hier alle Dinge auf, die mir immer wieder irgendwo zwischen den Zeilen begegnet sind, die ich aber nicht zu 100 % einordnen konnte. Nun erklärt sich das alles. Danke dir!
Aber beim Antrag auf Steuerklassenwechsel gibt es ja nicht die Möglichkeit 3/0 anzukreuzen, oder?