will keine KIRCHENSTEUER zahlen...!**Hilfe**!
Hallo, ich wohne in Thüringen und zahle Kirchensteuer obwohl ich nie in die Kirche gehe und eigentlich eher weniger mit der Kirche zu tun haben will. Meine Eltern sind die, die gläubig sind. Die beiden zahlen diese Stuer gerne, ich aber nicht.
Jetzt bin ich volljährig und will diese Steuer kündigen. Wie kann ich das tun?
Danke für Ihre Hilfe!
15 Antworten
Da gibt es nur einen Weg: aus der Kirche austreten.
Das hättest du schon mit 14 Jahren tun können, denn ab dann ist man "religionsmündig". Diese Zeit ist sogar besonders günstig. Für diesen Kirchenaustritt wird nämlich erst mal eine Gebühr fällig. Die ist unterschiedlich hoch, die Spitze liegt wohl bei 65,- Euro, in Thüringen 30,-. Wenn du bedürftig bist, besonders wenn du als Schüler oder Student noch kein eigenes Einkommen hast, bist du berechtigt, den Antrag auf Erlass oder Ermäßigung dieser Gebühr zu stellen. Dem muss nicht stattgegeben werden, aber später darfst du nicht mal mehr den Antrag stellen.
Also so schnell wie möglich ab zum Standesamt und dort den Austritt erklärt. http://www.kirchenaustritt.de/th/
Danke.
(Oh je, habe gerade erst gesehen, dass die Frage schon uralt ist...)
Tritt aus der Kirche aus, würde ich dann auch sagen.
ABER: Vorher bitte gut überlegen. Ich kenne Pastoren, die denjenigen, der ausgetreten ist, später nicht kirchlich trauen (auch wenn der Partner in der Kirche ist), nicht als Taufpaten akzeptieren und nicht kirchlich bestatten.
Wenn man sowieso nichts mit der Kirche zu tun haben will, sollte das eigentlich die logische Folge sein, dass man das alles auch nicht möchte. Bei vielen hat man allerdings das Gefühl, sie tun es (z. B. kirchlich heiraten), weil es halt dazu gehört.
Und solche fallen dann aus allen Wolken, wenn der Pastor aufgrund des lange zurück liegenden Kirchenaustrittes "nein" sagt...
geh zum Amtsgericht und erkläre deinen Kirchenaustritt.
aus Wikipedia: "Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin[11], Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden[12]. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt."
In Thüringen ist das Standesamt zuständig.
geh in das kirchenbüro deiner gemeinde und tritt aus der gemeinde aus
Du gehst mit Deinem Personalausweis in Dein Standesamt, füllst dort ein Formular aus, bezahlst ca. 60 Euro, lässt Dir eine Bestätigung geben und bist ausgetreten. Austreten aus der Kirche tut man also staatlich, nicht kirchlich. Aber vielleicht überlegst Du Dir das nochmal...von dem Geld werden Kinderheime, bedürftige Senioren etc. unterstützt...
werden sie nicht!! 80% der gelder für diese einrichtungen stammen sowieso vom staat, 15% von privatpersonen und der kleine reste wird von der kirche bezahlt