Brille während Arbeit kaputt
Während der arbeit hat ein kollege aus versehen mit dem ellbogen die brille beschädigt (nasenbügel abgebrochen) . wer bezaahlt jetzt das ganze man hat den arbeitgeber deswegen schon gefragt der meinte die übernehmen das nicht da es nicht wegen der Maschinen der Firma (Lebensmittelfirma) passiert ist und es so nicht als arbeitsunfall gilt und so die versichterung des kollegen dafür aufkommen muss aber da er keine hat meint dessen anwalt das er nur für die hälfte aufkommen muss. stimmt das ??? ich weiß klingt übertrieben wegen ner brille war aber eine brille aus titan mit phototropen gläsern. außerdem wer auch immer das bezahlt für was bezahlt er denn für die Reparatur oder für eine komplett neue brille die der ähnlich dem material ist war deswegen auch schon beim optiker um den preis der brille zu schätzen....
9 Antworten
@riberyluis - grundsätzlich muss jeder für einen Schaden, den er anrichtet, selber einstehen. Das heisst, dass Dein Arbeitskollege Dir schlicht und einfach Deine Brille ersetzen muss.
Ist jemand nicht versichert, dann muss er eben aus eigener Tasche zahlen. Hat Dein Kollege denn nicht einmal eine Haushaltsversicherung, in der meist die Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist ? Denn die müsste zahlen.
Wenn nicht, dann muss er Dir die Brille ersetzen. Dein Kollege kann Anwälte fragen soviel er möchte, er wird den entstandenen Schaden zahlen müssen. Es gibt keinen Zeitwert in diesem Fall, weil Du auch keine gebrauchte Brille irgendwo kaufen könntest. Sollte es aber ein totales Problem werden, dann könnt Ihr Euch vielleicht auf eine fachliche Reparatur oder ein günstigeres Modell einigen. Wichtig ist, dass er Dir spätestens dann schriftlich bestätigt, die Kosten aus seinem Verschulden heraus zu übernehmen.
Also einfach ein paar Zeilen aufsetzen und die soll er Dir bestätigen.
PS : Wichtig wäre, dass diese Angelegenheit im Guten abgehandelt wird, denn eine versehentlich kaputte Brille ist ein schlechtes Arbeitsklima auch nicht wert.
Das Landgericht Münster hat 2009 geurteilt, dass eine Brille keinem Zeitwert unterliegt. Der Kollege wird dann zumindest die Reparatur bezahlen müssen. dadurch wird die Brille ja wieder in den Zustand vor Eintritt des Schadens versetzt.
An so einem Missgeschick sind meistens zwei Personen beteiligt, der Kollege hat sich wahrscheinlich unglücklich bewegt, als Du gerade ungünstig gestanden/gesessen hast. So was ist halt Pech, es war sicher keine Absicht des Kollegen, also würde ich auch nicht von ihm verlangen, dass er für den Schaden aufkommt. Es scheint sich ja nicht um einen Totalschaden an der Brille zu handeln, einfach mal beim Optiker fragen, ob eine Reparatur möglich ist und wenn ja: reparieren lassen und fertig, so teuer wird das schon nicht sein. Ic
Aus Deinen Geschreibe kann ich aber nur schwer etwas enträtseln. Versuchen wir das mal zu entflechten:
Der Arbeitgeber haftet nicht, weil er mit dem Shaden nichts zu tun hat. Er ist nicht der Schädiger.
Dein Arbeitskollege hat Dich mit dem Ellbogen gestoßen, also ist er auch der Schädiger.
Ohne Privathaftpflicht muss er selber löhnen - allerdings nur den Zeitwert. Das ist auch die Aussage seines Anwaltes. Schließlich muss nur das bezahlt werden, damit die Brille wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt wird.
Eine neue Brille muss er Dir auf keinen Fall bezahlen.
Shaden
Schaden - sorry...
In der Regel übernimmt das die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers.
Dort KÖNNEN Ansprüche von Arbeitnehmern untereinander mitversichert sein.
In der Regel (meistens) mitversichert jedoch mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro
Die Versicherung des Kollegen käme dafür auch nicht auf, wenn er eine hätte. Die heißt nicht umsonst PRIVATE Haftpflichtversicherung. Alles was mit dem Beruf zusammen hängt, ist da ausgeschlossen.
Normalerweise ist jeder vernünftige Optiker in der Lage, so etwas zu reparieren. Das wird meistens sogar kostenlos gemacht.
Eine neue Brille würdest du auf keinen Fall bekommen. Der Schaden ist grundsätzlich auf dem zeitwert beschränkt (§ 823 BGB)
Man bekommt tatsächlich nur den Zeitwert erstattet, wenn keine Reparatur möglich ist, haben wir selbst erlebt: Brille würde bei unverschuldetem Autounfall beschädigt, war nicht mehr reparabel, als Zeitwert wurden von der Versicherung des Unfallverursachers 48 Euro ermittelt, das war alles, der Neupreis lag wesentlich höher.
Auch wenn ich mal aus dem Fenster lehne: Aber das Landgericht Münster hat 2009 in einem Fall geurteilt, das es bei Brillen nicht mit dem Zeitwert getan ist. Mangels Gebrauchtmarkt ist der Geschädigte generell auf eine neue Brille angewiesen - sofern keine Reparatur möglich ist.
In Frage käme der Abzug nach Ansicht der Richter nur, wenn die Brille bereits vor dem Schadensereignis nutzungsbedingte Vorschäden gehabt und ein Austausch ggf unmittelbar bevor gestanden hätte.