Kann man wegen eines Arbeitsunfalls in der Ausbildung gekündigt werden?
Hallo, Ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Altenpflegerin und bin im ersten Ausbildungsjahr. Letzte Woche hatte ich einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit und bin erstmal krankgeschrieben. Also da es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist, zählt es ja als Arbeitsunfall. Meine Frage daher... Kann ich deswegen gekündigt werden wenn ich jetzt so lange krankgeschrieben bin?
6 Antworten
Falls du in der Probezeit bist: Da kann einem Azubi jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.
Nach der Probezeit ist das kein Kündigungsgrund. Zwar kann auch Krankheit unter Umständen ein zulässiger Kündigungsgrund sein, aber die Voraussetzungen dafür sind bei dir noch lange nicht gegeben.
Das ist ein Wegeunfall.Melde diesen bitte,es ist ein Bogen für die Berufsgenosenschaft auszufüllen.Die Heilmittel und die Behandlung ist kostenlos für Dich.Bitte nicht einschüchtern lassen,das Du das nicht tun sollst.Denn,eine Folge oder Komplikation der Unfallfolgen,das kann in Jahren sich herausstellen,ein Hämatom kann eine OP notwendig machen,und sogar zu einer Berufsunfähigkeit führen,die damit für Dich eine Rentenzahlung bedeuten kann.Mach Dir keinen Kopf,kommuniziere freundlich mit Deinem Ausbildungsleiter.In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.Mit oder ohne Krankheit,mit oder ohne Wege ,bzw.Arbeitsunfall.Du hast in Deinem Beruf,einem Mangel an qualifizierten Fachkräften und in der Ausbildung grundsätzlich nicht damit zu rechnen,das man Dich" elegant "loswerden möchte.Liebe Grüße
Wenn du noch in der Probezeit bist, kannst du immer gekündigt werden. Das wird bei einer Auszubildenden aber nur gemacht, wenn sie sich im Betrieb schlecht verhält, den nötigen Ernst für ihre Ausbildung nicht hat oder sich nicht benimmt. Die Krankheit wäre nur dann ein Grund, wenn sie solange dauert, dass du deine Ausbildung in der festgelegten Zeit nicht mehr schaffen könntest.
Vielen Dank
Bist Du noch in der Probezeit?
Von welchem Zeitraum reden wir?
Wenn Du jetzt ein halbes Jahr oder länger ausfallen solltest, würde ich mir als Arbeitgeber überlegen, ob ich Dich halten kann bzw. möchte, da die Ausbildung wegen der Fehlzeiten ja nicht einfach so fortgeführt werden kann.
Es kommt für mich auch auf den Unfall und die Verletzung an.
Wenn Du ausgerutscht, gestolpert bist und deswegen ein gebrochenes Bein hast und in der Altenpflege aber körperlich schwer arbeiten, viel gehen,... musst, dafür wird niemand (bei einem vernünftigen Unternehmen) gekündigt.
Würdest Du jetzt z.B. in einem Beruf arbeitest, wo Du mit einem kaputten Bein andere Tätigkeiten ausüben könntest und Dein Bein nicht belasten brauchst und somit nach einer gewissen Genesung die Ausbildung fortsetzen könntest, es aber mit Arbeitsunfähigkeits-Attesten ausreizt, würde ich Dir kündigen.
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, werden die Kosten ja voll von der BG getragen. Dem Arbeitgeber ist also ohne weiteres zuzumuten, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verlängern, WENN der Azubi tatsächlich länger ausfällt.
Daraus wird ja seine Existenz wohl kaum gefährdet.
Wenn du über längere Zeit arbeitsunfähig bist, kann es sein, dass deine Ausbildungszeit verlängert werden muss.
Ein Kündigungsgrund ergäbe sich daraus nur, wenn du auf Grund des Unfallschadens diese Arbeit nicht mehr ausüben kannst.
Dann hättest du aber Anspruch auf Umschulung auf Kosten der Berufsgenossenschaft