Autotür eines Freundes beschädigt, wer zahlt?
Hallo Leute,
bin 17 und habe Nacht beim aufmachen der Tür den Zaun nicht bemerkt und nun ist ein bisschen Farbe ab. Ist das Auto vom Freund gewesen und wie läuft das jetzt ab? Weil ich habe ja keine Versicherung? Geht das dann über meinen Vater und wird die Versicherungen das zahlen?
9 Antworten
Den Schaden am Zaun reguliert die Kraftfahrthaftpflichversicherung für das Auto des Freundes. Den Schaden am eigenen Fahrzeug kann nur die Vollkaskoversicherung übernehmen.
Der von Dir beschriebene Schaden fällt jedenfalls nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung. Hast Du den Schaden schuldhaft verursacht, bist Du allerdings trotzdem schadenersatzpflichtig.
Hallo Wenn dein Vater eine Privathaftpflichtversicherung hat, in der die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, oder eine sogenante Familienhaftpflichtversicherung hat, so müsste diese den Schaden an der PKW-Tür tragen. Denn du warst ja nicht der Fahrer, und auch nicht der Besitzer des PKW. Somit trifft hier nicht zu, das die private Haftpflichtversicherung bei Schäden Im Zusammenhang Kraftfahrzeugen keine Leistungen bringt. Bei der Vollkasko besteht die Frage zu welchen Konditionen. denn meistens hat man eine Selbsbeteiligung dabei, die bei 150,- € beginnt, und die müsste ja erst einmal bezahlt werden. Und laut Schilderung ist der Schaden ja nicht so groß. Auch den Schaden am Zaun müsste die private Haftpflicht übernehmen, vorrausgestzt es besteht eine Haftpflichtversicherung wie oben angeführt. Zahlt den Zaunschaden die Fahrzeughaftpflicht, so steigt ja die SF des Fahrers mit an, und er hat ja mit dem Schadenshergang nichts zu tun.
Das ist ein Schaden beim Ein- und Aussteigen. Das gehört zur Betriebsgefahr und wäre nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Du (dein Vater) kannst es ja der Versicherung melden. Aber zahlen wird die nicht.
Es kommt drauf an: Warst Du Fahrer des Fahrzeuges und hast demnach die Fahrertür geöffnet? Dann kann der Schaden am Zaun tatsächlich nur über die Kfz-Haftpflichtversicherung und der Schaden an der Fahrzeugtür nur über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Warst Du allerdings nur Beifahrer und ist der Schaden mit der Beifahrertür verursacht worden, dann ist der Schaden (und zwar sowohl der Schaden am Zaun als auch am Fahrzeug) über die Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt. Grund: Als Beifahrer warst Du ja nicht derjenige, der das Fahrzeug betrieben hat. Voraussetzung ist natürlich, dass Dein Vater eine Familien-Haftpflichtversicherung hat, in der Kinder mitversichert sind.
Haben deine Eltern für dich eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, gibt es eine Möglichkeit.Ein Zaun kann jedoch nicht mehr als einen oberflächlichen Kratzer verursachen.