Kollege hat - während der Arbeit - versehentlich meine Brille kaputt gemacht tritt dafür die Privathapftpflicht ein?

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Grundsätzlich ist der Schaden nicht im privaten Bereich entstanden, daher muss die Privathaftpflicht auch nicht leisten. Es gibt aber Gesellschaften, die "Schäden die dem Arbeitskollegen zugefügt werden" in den Bedingungen mitversichert haben. Dein Kollege muss die Bedingungen lesen, oder seine Haftpflichtversicherung anrufen und sich informieren.

Beispiel InterRisk - (Recht, Versicherung, Jura)
Apolon  07.09.2016, 17:43

Die PHV würde aber nur dann leisten, wenn der Arbeitskollege für den Schaden verantwortlich ist, was ich hier aber nicht erkennen kann.

flareb  07.09.2016, 18:12
@Apolon

Woher leiten Sie ab das er nicht verantwortlich ist? Er hat etwas zerstört das ihm nicht gehört. Und solange er dies nicht mir Vorsatz macht, so lange ist es auch versichert. Man könnte es auch einfach Unachtsamkeit nennen. 

Wenn überhaupt, wäre hier die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig, da das eben bei der Arbeit passiert ist.

Diese wird dir aber dann mitteilen, dass man eine Brille nur auf Ablagen deponieren darf, die dafür geeignet sind. Es ist also zu 98 % deine eigene Schuld.

... und warum sollte er haften? Ich sehe da keine Möglichkeit. Viel Glück und bedenke, wenn es neue Werte gibt, ist das alte Stück ja wertlos und es gibt sowieso nichts, lese ich immer.

RubberDuck1972 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 22:29

Was meinst du mit "neue Werte"?

Ob fahrlässig oder nicht, die Versicherung Deines Kollegen wird es bezahlen. Die meisten Schäden entstehen ja fahrlässig und ungewollt.

AalFred2  07.09.2016, 10:03

Ohne jede schudlhafte Pflichtverletzung zahlt auch keine Versicherung.

FordPrefect  07.09.2016, 13:12

Unsinn. Ohne Schuld keine Haftung. Der OP kann sich nur an die eigene Nase fassen, denn keinen Dritten trifft hier irgendein Verschulden.

Der Rand ist doch beleuchtet. Ich bin kein Versicherungsrechtsanwalt, sondern habe ein anderes Rechtsgebiet, aber m.E. ist Fahrlässigkeit dann zu bejahen und nach den Versicherungsbedingungen, die anzuschauen wären, müsste das versichert sein - die Frage ist natürlich, ob Dein Kollege das zugibt, denn es kann sein, dass dadurch sein Beitrag sgteigt. Versuchen!

flareb  07.09.2016, 18:21

In der Privathaftpflicht steigen die Beiträge nicht nach einem Schaden. Es mag sein das es vereinzelt solche Verträge gibt, das wäre aber die Ausnahme. Der Kollege ist ganz klar haftbar für den verursachten Schaden und das auch unabhängig davon, ob der Fragesteller seine Brille besser hätte woanders lagern sollen. Wer zerstört muss zahlen. Er soll einfach mit seiner Versicherung reden und dies klären. Falls er einen Selbstbehalt in seinem Vertrag hat, dann kann er sich das natürlich gleich schenken. Wegen solcher Bagatellen klagt man natürlich auch nicht. Da kauft man sich eine neue Brille, lässt sich vom Kollegen zu 3 Bier einladen und gut ist. Erschreckend finde ich, wie viele Falschaussagen hierzu auch von Versicherungen kommen.

AalFred2  08.09.2016, 08:20
@flareb

 Der Kollege ist ganz klar haftbar für den verursachten Schaden und das auch unabhängig davon, ob der Fragesteller seine Brille besser hätte woanders lagern sollen. Wer zerstört muss zahlen.

Das ist schlichtweg falsch. Nach deiner Logik müsste ein Autofahrer zahlen, wenn ich meine Brille auf die Strasse lege und er darüber fährt. Für eine Schadensersatzpflicht bedarf es schon einer Schuld am Schaden.

DerHans  07.09.2016, 14:58

Das ist kompletter Unsinn. Du bist auch GAR KEIN Anwalt, sonst dürftest du dich hierzu gar nicht äußern.

Die Fahrlässigkeit liegt hier einzig beim Fragesteller.

Der Kollege könnte hier also nur eine Falschaussage treffen, um einen Schaden zu konstruieren.

RubberDuck1972 
Beitragsersteller
 07.09.2016, 17:06
@DerHans

Ich werde mit meinem Kollegen bestimmt keine Aussage "verabreden". - Anstiftung/Versicherungsbetrug das würde nur teuer.

Wenn überhaupt, dann nur die Wahrheit. Und mein Führungszeugnis bleibt sauber!

AalFred2  07.09.2016, 10:04

Inwiefern sollte das Verhalten des Kollegen fahrlässig gewesen sein?

martinunfall  07.09.2016, 11:11
@AalFred2

Weil man nach der Rechtsprechung des BGH zu § 276 BGB durchaus darüber streiten kann.

Angesichts des Brillenwerts geht es jedoch als sog. Bagatellfall ohne mündliche Verhandlung vor das Amtsgericht und das ist tendenziell immer eine schwierige Ausgangslage.

Amtsrichter sind hoffnungslos überlastet und warten gerade auf solche Fälle, leider.

AalFred2  07.09.2016, 11:17
@martinunfall

Weil man nach der Rechtsprechung des BGH zu § 276 BGB durchaus darüber streiten kann.

Welches Urteil meinst du denn da konkret? Da kann man nicht streiten. Da ist keine Fahrlässigkeit zu erkennen.

RubberDuck1972 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 22:07

Mein Kollege ist ein sehr anständiger Mensch. Er hat mir selbst (sofort/Sekunden nach Schadeneintritt) angeboten, den Fall seiner Privat-Haftpflicht-Versicherung zu melden; und wahrscheinlich garnicht daran gedacht, dass sein Beitrag steigen könnte.

Probieren kann man´s; aber wenn sein Beitrag dadurch steigen würde, würde ich die Sache nicht weiter verfolgen.

Die Brille hat zwar 2014 mal rund 270,- € gekostet (relativ viel Geld für einen Normalverdiener), ist aber inzwischen schon so abgenudelt, dass ich mir schon vor Wochen überlegt hatte, eine neue zu kaufen.

Auf jeden Fall Danke für deine Antwort und Einschätzung.