Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

9 Antworten

wenn eine geliehen Sache wie oder warum auch immer beschädigt wird dann kann dieser Schaden am Fahrzeug und eventeuell auch der Schaden dritter ( steigende haftpflichtprämien gehören auch dazu ) nur Zivilrechtlich beim Verursacher eingeklagt werden. Den Wert der geliehenen Sache bzw den Schaden sollte eine Werkstatt als Kostenvoranschlag oder besser noch ein anerkannter KFZ Gutachter oder ermitteln ( Gutachterkosten trägt der Beauftragende in Vorleistung und kann diese natürlich mit eingeklagen ..) und ich hoffe der Erziehungsberechtigte des Verleihers hat eine Rechtsschutzversicherung die das übernimmt., Anwaltlich beraten lassen ist auf alle Fälle angesagt

Ich würde als Verleiher einen Anwalt beauftragen das zu regeln den die versuchen Dich anscheinend übern Tisch zu ziehen..

Fahrzeuge, Kondome und Freundinen verleiht man nicht sollte ein altbekannter Grundsatz sein.. Joachim

???? das verstehe ich nicht. Genau aus diesen Gründen werden nie verliehen Füller, Fahrzeuge und Frauen, weil die eben nicht heile zurückkommen. Und warum bitte wird hier für eine Gefälligkeit, so ja die Frage, auch noch bezahlt? Das mag verstehen wer will. Und genau für solche Fälle leistet sich doch der ET der Kiste eine Vollkasko und wenn er die nicht hat, kennt er ja die Folgen, öffnet dann eben seine Geldbörse und gut ist, oder? Tipp: Ich höre immer wieder, daß die Bürgermeister für die Damen und Herren, die sich keine Versicherung leisten und einen Schaden haben, sammeln lassen. Somit hin zu ihm und nachfragen, ob gerade wieder so eine Aktion läuft.

DerHans  13.07.2014, 18:59

Wer für Leute spendet, die geglaubt haben, eine Versicherung ist was für andere, ist selbst schuld. Das gilt für mich auch bei Feuerschäden.

Habe vergessen zu sagen das beide sich im Minderjährigen bereich befinden zw 16-17.

schleudermaxe  13.07.2014, 09:46

??? Bist Du dir sicher? Dann wird aber dringend ein kleiner Deutschkurs fällig, oder?

Hurrican222 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 17:52
@schleudermaxe

Beide sind unter 18 oder was willst du jetzt ?

Dem Verleiher ist vermutlich eine Mitschuld anzulasten, da er ein unzureichend versichertes Fahrzeug verliehen hat. Oder hat er dem Ausleiher explizit auf den fehlenden Vollkaskoschutz hingewiesen?

Außerdem sollte man einmal in die Haftpflicht-Verträge schauen, denn mir ist es untersagt Dritten mein Auto zu überlassen (erlaubt nur Personen die namentlich im Vertrag genannt sind).

Auch kann man annehmen, da der Besitzer wegen Alkohol fahruntüchtig war, dass der Benutzer ebenfalls dem Alkohol zugesprochen hat. Das wäre dann ein weiterer Grund für eine Mitschuld.

Hurrican222 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 17:49

Wenn wäre der Ausleih Kumpel durch den Alkoholkonsums nicht in der Lage gewesen klar zu denken und hat den Schlüssel aus der Hand gegeben ohne klaren kopf.... Wenn träfe die Schuld eher dem Ausleihkumpel da er vernünftig sein müsste und das Moped stehen lassen hätte müssen....

Was willst du denn jetzt wissen?

Wenn es tatsächlich zu einem Unfall mit einer Fahrerflucht gekommen wäre, würde die Polizei in diese Richtung ermitteln. Dann hätte der Halter eine Chance Schadensersatz vom Gesamtverband der KFZ-Versicherer zu erhalten

Gleichzeitig ermittelt die Polizei aber auch gegen den Fahrer der Maschine wegen grober Verkehrsgefährdung und Falschaussage. Bevor das abgeschlossen ist, ist der Ausgang völlig offen.

Unbestritten ist der Schadensersatzanspruch des Halters gegen den Fahrer. Diesen muss dieser aber (wenn überhaupt) aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Eigentümer der Maschine wusste, dass er sie einem Fahranfänger gegeben hat und musste mit Problemen rechnen.