Handy auf der Arbeit kaputt gegangen, bin ich versichert?

11 Antworten

Das war kein Arbeitsunfall.

Wenn dann käme hier die Haftpflichtversicherung auf, über die das Kind, das dich angesprungen hat, auf.

Aber: wenn ich Kita lese, dann gehe ich von Kinder unter 7 Jahren aus. Die sind deliktunfähig. Eine Haftpflichtversicherung kommt da nur dafür auf, wenn das explizit versichert ist.

Du musst deine Forderung an die Eltern des Kindes richten. Alles weitere macht dann deren Haftpflichtversicherung.

Möglich, dass der Träger der Kita zusätzlich etwas abgeschlossen hat. Da solltest du evtl. auch mal nachfragen.

DerHans  16.07.2018, 12:01

In der Kita geht ja die Aufsichtspflicht auf die Einrichtung über. Eine PH der Eltern des Kindes würde also eine Regulierung ablehnen.

qugart  16.07.2018, 12:43
@DerHans

Kann so sein, muss nicht so sein. Näheres regelt eben eine Anfrage der Eltern bei deren Haftpflichtversicherer.

NamenSindSchwer  16.07.2018, 15:06
@DerHans

Der Passus "Schäden durch nicht deliktsfähige Personen" besagt ja gerade, dass sich der VR bei der Prüfung der Haftung nicht auf Deliktsunfähigkeit bezieht wenn der VN dies ausdrücklich wünscht.

Dann würde der Schaden so bearbeitet, also ob er durch eine voll deliktsfähige Person verursacht wurde. Also als ob ein 18-jähriger auf den Rücken gesprungen wäre. Und dann wäre durchaus eine Haftung und somit eine Regulierung denkbar.

Aber eben nur wenn der Passus um Vertrag der Eltern enthalten ist und diese dies ausdrücklich wünschen, weil sie wollen dass der FS seinen Schaden ersetzt bekommt.

Die Option über diesen Weg eine Regulierung zu erhalten besteht also durchaus.

DerHans  16.07.2018, 16:22
@NamenSindSchwer

Hier oblag aber die Aufsichtspflicht dem Leiter dieses "Ausflugs"

NamenSindSchwer  16.07.2018, 16:26
@DerHans

Das spielt keine Rolle.

Um die Situation nochmal Präziser darzustellen:

Ich war mit einer Gruppe Kindern im Alter von 7-14 Jahren auf einer Art Klassenfahrt.

Und mir ist ein 10 Jahre altes Kind hinten raufgesprungen

Uns stand unser Handy frei und zur jeder Zeit zurverfügung und ich wurde zuvor gebeten eine Wanderroute bei Google Maps herauszusuchen

NamenSindSchwer  16.07.2018, 11:33
Uns stand unser Handy frei und zur jeder Zeit zurverfügung

Das tut nichts zur Sache.

ich wurde zuvor gebeten eine Wanderroute bei Google Maps herauszusuchen

Hier könnte der AG tatsächlich in der Haftung sein.

Hast du mit dem mal gesprochen? Vielleicht erstattet er dir ja die Reparatur ohne große Probleme. Dann ist ja alles erledigt.

Wenn er sich weigert aber du tatsächlich einen Anspruch hättest: Würdest du dann wegen dieser Sache deinen AG verklagen? Das macht das weitere Arbeiten in der Regel ja eher unschön.

MarSusMar  16.07.2018, 14:47

Dann sieht es anders aus, aber wenn du magst ich hab gerade einen Roman auf einen Kommentar geschrieben (meiner war Hausrat) noch auf dein erste Frage hin. Da taucht die Haftpflicht auf, in dem fall die Haftpflicht des Auftraggebers/Arbeitgebers und die muss der haben, schon wegen der Kids.

Handy auf der Arbeit kaputt gegangen, bin ich versichert?

LOL... was hat das eine mit dem anderen zu Tun? Klar bist Du versichert wenn Du auf der Arbeit bist und Dir passiert da ein Unfall.... Sowas ist ein Arbeitsunfall. Der betrifft aber nur Personenschäden und keine Sachschäden.

Zunächst mal, hier handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, Dein Rücken ist ja heil geblieben. Auch bist Du in dem Fall Aufsichtsperson gewesen und für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Sofern hier kein Delikt durch das Kind begagenen wurde, was wiederum erst nach vollendung des 6. Lj des Kindes überhaupt möglich wäre und wenn dann nicht mal Deine Aufsichtspflicht berühren dürfte, dann wäre das Kind schadensersatzpflichtig. Aber im großen und ganzen dürfte es hier keinen schuldigen geben und damit fällt das ganze unter persönliches Lebensrisiko.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wurde schon mehrmals geantwortet, daß es kein “Arbeitsunfall“ ist, wenn dann ist das ein Sachschaden und da wäre zu klären, ob der Kiga eine entsprechende Versicherung hat und ob Diese zahlt. Ist auch fraglich, ob die Haftpflichtversicherung der Eltern des kleinen “Rückenspringers“ dafür aufkommen muß.

Wenn ihr die Handys nicbt bei der Arbeit dabei haben MÜSST wird es wohl schwer...

Virlleicht über die Haftpflicht der Eltern des Kindes versuchen!