Blaulicht. Wann muss ich platz machen?

10 Antworten

... wenn du Platz machst, zur Seite fährst oder was auch immer....

ZEIGE AN WAS DU MACHEN WILLST Blinker setzen z.B. damit der "Blaulichtfahrer" erkennen kann was du vor hast. Das macht ihm das Leben nicht nur leichter sondern dient auch deiner und seiner Sicherheit.

Wenn das Blaulicht an ist SOLLTE man platz machen

Wenn das Martinshorn an ist MUSS man platz machen

Du hast alles richtig gemacht ..wenn genug platz war ,war alles in Ordung alles andere wie weiter fahren oder spurwechsel wäre ja auch Ordnungswiedrig

Du hast absolut richtig gehandelt. Es ist zwar Vorschrift, dass du nach §35 StO Platz machen musst, wenn sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn gleichzeitig nähert. Alledings, viel mehr Platz machen als eh schon war ging ja nicht ;-) Über die rote Ampel hättest du, wenn rechts Autos wären, übrigens auch gedürft, aber nur ganz vorsichtig und erst wenn du sicher sein kannst, dass quer keiner mehr kommt. Es ist niemandem geholfen wenn dir auch einer reinfährt. Warum der gehupt hat weiß ich nicht. Es gibt halt auch dumme Fahrer bei den HiOrg.

Reiswaffel87  03.01.2014, 11:53

§ 38 StVO ;-)

P1504  04.01.2014, 02:15
@Reiswaffel87

Richtig, Sorry. 35 waren die Sonderrechte ;-)

  • § 38 StVO regelt, dass du Platz zu schaffen hast, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nähert. In dem von dir geschilderten Fall gab es eine Fahrspur, die frei waren. Also kein Grund dich anders zu verhalten als du es getan hast. Wäre dort kein Platz gewesen hättest du dich zur Seite orientieren und ggf. etwas nach vorne fahren sollen. Dabei darfst du beispielsweise auch (mit großer Vorsicht) über die Haltelinie fahren um nach hinten Platz zur Durchfahrt zu schaffen.

  • Warum der Streifenwagen gehupt hat kann ich natürlich nicht sagen. Aber eine Vermutung: Bei vielen Einsatzfahrzeugen ist das Einsatzhorn mit der Hupe gekoppelt. Ist das Blaulicht eingeschaltet und der Fahrer drückt auf die Hupe läuft das Einsatzhorn einmal durch. Das kann hier der Fall gewesen sein.


§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Du hast absolut richtig gehandelt. Sofern das Einsatzfahrzeug genug Platz hat, die betreffende Stelle zu passieren, ist das in Ordnung.