Strafe für (weißen) Frontblitzer am Auto?

3 Antworten

Nein, Amtsanmaßung wäre das nicht, da es sich um weißes Licht gehandelt hat.

Allerdings kämen da in Frage:

  • schwerwiegender Eingriff in den Straßenverkehr (ggfs. Nötigung, gerade in Verbindung mit überhöhter Geschwindigkeit und zu dichtem Auffahren vgl. "Lichthupe")
  • Verstoß gegen §49a StVZO: Lichttechnische Einrichtungen

Ohne dass das einen Unfall verursacht hat?

Erlöschen der Betriebserlaubnis, Strafe, Punkte...

Mit Unfall? (Also dass jemand behauptet er wäre dadurch so irritiert oder abgelenkt worden, dass es zu einem Unfall kam?)

Unbezahlbar da Vorsatz, nix mit "fahrlässig"..

Seltsamer Spaß. Das nennt sich grobe Verkehrsgefährdung. Kommt es dadurch zu einem Unfall, könnte man ihm auch die Fahrerlaubnis entziehen. (und zwar auf IMMER)

geheim007b  18.05.2021, 12:43

jain, die gefährdung muss wirklich da sein. Man kann sich sogar ein Blaulicht oben drauf schnallen, das busgeld ist erstaunlich gering. Dazu wird es beschlagnahmt. Wichtig wäre dass es nicht fest mit dem Auto verbunden ist... im Kühlergrill z.b.... sonst kann man da die betriebserlaubniss abnehmen

DerHans  19.05.2021, 14:28
@geheim007b

Falls es zum Unfall kommt, hat sich die Gefährdung ja verwirklicht.

geheim007b  19.05.2021, 16:51
@DerHans

in dem Fall definitiv, war aber nicht der Fall des Szenairos

TremendousHeat  19.05.2021, 17:36
@geheim007b

Ob eine Lichteinrichtung (bspw. ein Blaulicht) fest verbaut ist oder magnetisch auf's Dach gepappt wird, hat nichts damit zu tun, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Die erlischt, sobald man das Auto damit ausrüstet. Und das ist auch, wenn es nur auf dem Dach ist, ohne festgeschraubt zu sein.

Man kann sich sogar ein Blaulicht oben drauf schnallen, das busgeld ist erstaunlich gering. Dazu wird es beschlagnahmt.

Und dazu kommen noch ganz viele andere Dinge, bspw:

  • Amtsanmaßung
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Da kommt schon ordentlich was an Punkten und Geldstrafe zusammen.

geheim007b  19.05.2021, 20:11
@TremendousHeat

Amtsanmaßung wäre es nur wenn man mit dem Blaulicht probieren würde z.B. ein Auto rauszuwinken, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nur wenn das Blaulicht so etwas wirklich verursacht. Ansonsten ist es tatsächlich nur eine ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe und dem Einzug des Blaulichtes.

Ist das Blaulicht aber fest verbaut wäre es eine modifikation am Auto die eingetragen werden müsste...(genau wie ein blitzlicht oder sonstiges) ist sie das nicht erlischt die Betriebserlaubnis

TremendousHeat  19.05.2021, 22:14
@geheim007b

Nein, da hast du keine Ahnung von, mein Lieber. Amtsanmaßung ist es, sobald du das Blaulicht im Straßenverkehr einschaltest. Denn Blaulicht suggeriert: Platz machen! Genau das stellt auch schon den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Die Betriebserlaubnis erlischt, sobald das Blaulicht AUSGERÜSTET ist (nochmal für Idioten extra fett markiert). Und AUSGERÜSTET ist das Auto damit bereits, sobald man es auf's Dach pappt oder auf's Armaturenbrett legt.

Bitte erzähl hier keinem was, wenn du keine Ahnung davon hast. Ansonsten, wenn du dir so sicher bist, dass du Recht hast, probier's doch einfach mal aus ;-)

geheim007b  20.05.2021, 08:41
@TremendousHeat

wer im Glashaus sitzt....

Das Fahren mit Blaulicht ist erstmal eine Owig gemäß Tatbestandskatalog-Nummer 138100

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/38-stvo/

Dazu muss es übrigens auch angeschaltet sein. Um eine Amtsanmaßung zu erfüllen muss zumindest zusätzlich ein Tatbestand einhergehen der dazu dienlich ist andere zu überzeugen dass jemand seine hoheitliche Aufgaben ausfüllen will... typisches Beispiel wäre da jemand rauswinken, am stauende einschalten damit die Leute platz machen etc.... erst ab da kann von einer Amtsanmaßung ausgegangen werden.

Beispielbegründung

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten vom Vorwurf der Amtsanmaßung aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Aus dem Einsatz von Blaulicht könne nicht gefolgert werden könne, dass er sich als Hoheitsträger ausgegeben habe, da das Setzen von Blaulicht nicht nur Hoheitsträgern überlassen und das Handeln des Angeklagten damit mehrdeutig gewesen sei.
Die Betriebserlaubnis erlischt, sobald das Blaulicht AUSGERÜSTET ist (nochmal für Idioten extra fett markiert). Und AUSGERÜSTET ist das Auto damit bereits, sobald man es auf's Dach pappt oder auf's Armaturenbrett legt.

Und auch dass ist falsch. Das mit der Betriebserlaubniss ist auch unabhänig vom Blaulicht, da geht es darum ob ein Licht fest am Auto unzulässig montiert ist.. ob das jetzt blau, grün, gelb oder rot ist ist egal.... gilt eben auch für Blaulicht. Selbiges gilt für den Tausch von lichtern mit nicht zugelassenen Lichtquellen (meinetwegen Frontstrahler die ein zusätzliches blaues Blitzlicht drin haben). Die Betonung liegt immer auf fest verbaut... ein LED Anzug des Beifahres würde da nicht dazu zählen.