Gilt die neue Regelung zur Rettungsgasse auch in der Stadt, speziell an Kreuzungen?
Hallo. Seit diesem Jahr ist es ja so, dass auf Autobahnen mit zwei Spuren die Rettungsgasse in der Mitte gebildet wird. Bei drei und mehr Spuren immer zwischen der linken und der rechts daneben liegenden Spur.
Aber gilt das auch in der Stadt, speziell an Kreuzungen? Mal angenommen, es gibt eine große Kreuzung. Diese besitzt drei "Spuren". Eine für Linksabbieger, eine geradeaus und eine für rechts weg.
Wird da auch eine Rettungsgasse zwischen der Linksabbiegerspur und der geradeaus Spur gebildet oder gibt es hierzu andere Regelungen?
4 Antworten
Naja eigentlich gibt es die Rettungsgasse in Deutschland schon seit dem Jahr 1982. https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse#1982_bis_2016
Innerorts gilt der § 11 Abs 2. streng genommen zwar nicht, es ist aber eine gute Idee sich dran zu orientieren.
Der § 38 ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ Somit ist es der Intelligenz des Autofahrers überlassen wie er das macht.
Leider ist die Erlangung einer Fahrerlaubnis nicht zwangsläufig von der Intelligenz abhängig. Sorry das ich so hart bin, aber wenn du wüsstest was man auf der Straße mit Sondersignal so erlebt würde dich das vermutlich nicht wundern.
Warum das innerorts nicht geregelt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Demnächst wird die StVO und auch der Bußgeldkatalog geändert http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1 und dann wird zumindest mal das Bußgeld für Missachten der Rettungsgasse auf 55 Euro erhöht.
In §11 Abs. 2 StVO steht:
"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Es bezieht sich also nicht auf den Stadtverkehr. Hier sagt der §38 Abs. 1 StVO:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn [...] ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Hier ist also nicht definiert wie dies zu erfolgen hat, sondern es ist einfach der gesunde Menschenverstand gefragt.
Soweit ich weiß musst du nur irgendwie einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn Platz machen. Staus in der Satdt hängen in den meisten Fällen sowieso nicht an Unfällen, weshalb eine Bildung einer Rettungsgasse meiner Meinung nach nicht erwartet werden kann.
Staus in der Satdt hängen in den meisten Fällen sowieso nicht an Unfällen, weshalb eine Bildung einer Rettungsgasse meiner Meinung nach nicht erwartet werden kann.
....das mag so richtig sein, ändert aber nichts daran, dass Einsatzkräfte trotzdem möglichst zügig zu ihren Einsatzorten müssen. Und wenn man sieht, wie ungeschickt und unkoordiniert das Platz machen oft abläuft, kommt schon der Gedanke, dass das deutlich häufiger und intensiver thematisiert werden und möglichst einheitlich geregelt werden sollte. Man sieht Leute, die fahren nicht auf Sperrflächen oder über durchgezogene Linien, nicht auf Radwege oder auf Randstreifen mit Halteverbot usw. aus Angst, sich in dem Fall einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen....
Alle angaben ohne Gewähr_
Also erstmal in den Rügspigel gucken wie es die anderen machen auch wenn die anderen es falch machen einfach nachmachen weil sonst kommt die feuerwehr oder polizei usw. nich durch.
Sonsten GLAUBE ich es is so wie auf der autobahn.
Aber frage mal am besten bei der Polizei nach oder gehe auf die internet seite oder zu einen anwalt.