Krankenwagen mit Blaulicht Vorfahrt genommen
Guten Tag,
folgende Situation: ich bin eben in der 30er-Zone bei uns unterwegs gewesen. An einer kleinen Kreuzung, wo rechts vor links gilt, habe ich mich dann bei Anfahrt an die Kreuzung kurz umgesehen, von rechts aber keinen Verkehr gesehen. Als ich schon in der Kurve bin, sehe ich rechts plötzlich einen Krankenwagen mit Blaulicht. I
ch habe ihn weder gesehen noch gehört (Martinshorn war also nicht an). Nun mache ich mir Gedanken, ob das Folgen haben kann. Es ist bei der Situation nichts passiert, wir beide haben kurz nach der Kreuzung kurz verlangsamt und sind dann weitergefahren (ich hab im Rückspiegel den Beifahrer des Krankenwagens gesehen, der zu mir geguckt hat).
Kann das Folgen haben?
6 Antworten
Sollten die dich wirklich anzeigen, dann hat es keine gravierenden Folgen, weil ja trotz der Vorfahrtsmissachtung nichts passiert ist.
Es gibt zwar einen Tatbestand für Einsatzfahrzeuge:
TB-Nr. 138112: Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. § 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat
Dieser Tatbestand trifft auf deine Situation aber nicht zu, weil eben kein Einsatzhorn in Betrieb war. Die Konsequenz wäre sowieso nur ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Allenfalls aus der genommenen Vorfahrt könnte man dir etwas anhängen:
TB-Nr. 108106: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert wurde. § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat
Das Verwarnungsgeld beträgt auch hier nur 25 Euro, wobei es egal ist, ob du nun einen normalen Autofahrer oder eben ein Einsatzfahrzeug behindert hast. Aber ich glaube, die haben Wichtigeres zu tun, als alle möglichen Leute anzuzeigen, die sie täglich behindern.
Danke für die Auszeichnung!
Hallo fakker8,
wenn der Rettungswagen nur mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn unterwegs war, galten für ihn die normalen Verkehrsregeln.
Ich denke auch nicht, dass da was nachkommt. Aber sollte Dich der Fahrer, weil er sich bei der Aktion wesentlich behindert gefühlt hat, anzeigen droht Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer 108106
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde.
Ordnungswidrigkeit gem. § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat
Verwarnungsgeld: 25,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: NEIN:
Aber wie gesagt, ich denke nicht, dass da was nachkommt.
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen Dank!
Solange nichts passiert ist kommt keine anzeige. Die haben genug zu tun um zum Einsatzort zu kommen. Als ob die dann noch dein kennzeichen interesiert. Bleib also cool und pass nächstes mal noch mehr auf :)
Hab mir halt nur Sorgen gemacht
Danke!
Nein, warum . es ist doch nichts passiert
danke! :)
Nein, auch für den Krankenwagen gilt erst Sicherheit dann Vortritt. Solche Situationen passieren täglich mehrmals.
Okay, danke! :)
Gerne ! :-))
Vielen Dank!