Darf man schneller fahren als erlaubt wenn Blaulicht hinter einem ist (Polizei/Krankenwagen)?
Hallo, ich weiß schon das es erlaubt ist dann schneller als erlaubt zu fahren, wenn es gerade keine Möglichkeit gibt Platz zu schaffen wie z.B. auf engen Straßen, also zumindest wenn das Martinshorn angeschaltet ist.
Nur meine Frage ist jetzt, was wenn mein Auto zu niedrig ist um manche Bürgersteige hoch zu kommen, wir haben hier im Ort teils so hohe Bordsteine wie bei kleinen Brücken zum Beispiel, darf ich dann so lang schneller fahren, bis ich mein Auto unbeschadet auf den Bürgersteig bekomme ?
8 Antworten
Hi, ja darf man dann.
Auf keinen Fall solltest Du Dein Auto beschädigen. Das würde Dir dann auch niemand ersetzen.
Wenn es keine andere Möglichkiet gibt, darfst auch schneller fahren, bis zur Gelegenheit, mal rechts ranzufahren.
Vielen Dank. 👍
Ja, darf man, aber verhältnismäßig und ohne andere Verkehrsteilnehmer dadurch zu gefährden. Durch blaues Blinklicht alleine, wird jedoch nur zu erhöhter Vorsicht aufgefordert. Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges zeigt anderen Verkehrsteilnehmern damit lediglich an, dass er Sonderrechte gemäß §35 StVO in Anspruch nimmt. Das sogenannte Wegerecht, das in §38 StVO geregelt ist, besteht nur dann, wenn blaues Blinklicht und Einsatzhorn in der Kombination verwendet werden. Nur dann fordert der Fahrer des Einsatzfahrzeuges ein Recht auf freie Bahn ein und man hat die Pflicht, diesem Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen. Sofort bedeutet sofort, weswegen es dazu auch erforderlich werden kann, selbst von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abzuweichen, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer hierdurch gefährdet werden. Dies gilt jedoch nur solange, bis man an einer geeigneten Stelle Platz schaffen und dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges das Überholen ermöglichen kann. Wenn es also zum Beispiel rechts eine Parkbucht gibt oder auch die Möglichkeit rechts abzubiegen besteht, dann gilt es nur solange. Es ist untersagt dieses Recht insofern auszunutzen, dass man absichtlich länger als notwendig vor dem Einsatzfahrzeug herfährt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, um sein eigenes Ziel schneller zu erreichen.
Mfg
Vielen Dank. 👍
Man darf schneller fahren.
Vor Jahren hatte ich mal den Fall dass ich mit gut 140 auf einer Ausfallstraße gefahren bin, hinter mir drei Polizeiautos mit Blaulicht und Sirene. Vorbei fahren war unmöglich. Nach einigen Kilometern gab es dann eine Abbiegespur die lang genug war um Anzuhalten, da habe ich dann rechts geblinkt damit die Polizisten sehen was ich plane und habe dann Platz gemacht.
Strafzettel gab es keinen, wäre ich wie erlaubt mit 70 gefahren dann wäre die Polizei deutlich später zum Einsatzort gekommen.
Ähnliches, aber nicht ganz so krass, hatte ich schon ein paar Mal. Da ich in der Nähe vom Krankenhaus wohne fahren da viele Krankenwagen.
Wenn man eine rote Ampel blockiert darf man da übrigens auch durchfahren, aber nur um Platz zu machen.
Ja darf man, hatte das Vergnügen erst letzte Woche bin mit 140 auf der Landstraße vor der Polizei hergefahren und der eine hat mir nachdem sie überholt haben den daumen nach oben gezeigt.
Aber nur wenn es nicht anders geht, meistens geht es wenn du langsamer wirst und rechts ran fährst so dass Blaulicht dich überholen kann.
Du hast freie Bahn zu schaffen, wenn ein Fahrzeug mit Wegerecht (signalisiert durch Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn) sich nähert. Wie du das machst, ist in § 38 StVO nicht festgelegt.
Es kann gerechtfertigt sein, behaupte ich. Es kann ja niemand verlangen, dass du dir das Auto kaputtfährst. Genauso wie es auch erforderlich sein kann, an der roten Ampel über die Haltlinie zu fahren, wenn von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignal kommt.
Also meinst du es wäre in Ordnung wenn der Bordstein fürs Auto zu hoch ist schneller zu fahren um anschließend auf den Bordstein erst auszuweichen ?