Muss ich einem Fahrzeug mit Gelben Blinklicht Platz machen?
Hallo,
ich bin letzten Mit meinem Motorrad gefahren und von hinten kam ein Auto mit Orangenen Blinklicht und mit Sirene. Auf diesem Auto stand nur Notdienst drauf mehr nicht. Meine Frage ist, muss ich auch diesen Fahrzeugen Platz machen oder nur Fahrzeuge mit Blaulicht.
9 Antworten
von hinten kam ein Auto mit Orangenen Blinklicht und mit Sirene.
Ein akustisches Sondersignal (Folgetonhorn, Martinhorn... nicht Sirene!) darf in Deutschland nur gleichzeitig mit einem optischen Sondersignal, dem "Blaulicht", genutzt werden. Orangenes Blinklicht gibt es allerdings nicht in Verbindung mit einem akustischen Sondersignal. Wenn doch, dann hat da irgendwer etwas gebastelt, was nicht im Straßenverkehr erlaubt ist ;-)
Was aber durchaus mal sein kann ist, dass beispielsweise ein Abschleppfahrzeug mit eingeschaltetem gelben Blinklicht die Rettungsgasse auf der Autobahn befährt und hier z.B. mit der Nutzung der Lkw-Hupe auf sich aufmerksam macht, wenn es mit der Rettungsgasse leider mal wieder nicht so funktioniert wie es eigentlich sollte. Das sieht man hier ganz gut: https://youtu.be/UHO8xsjqt3Q
Meine Frage ist, muss ich auch diesen Fahrzeugen Platz machen oder nur Fahrzeuge mit Blaulicht.
Grundsätzlich musst Du einem Fahrzeug mit gelbem Blinklicht keinen Platz machen. Denn ausschließlich die gleichzeitige Nutzung von blauem (!) Blinklicht und Signalhorn berechtigt zur Inanspruchnahme von Wegerechten (die anderen Verkehrsteilnehmern anordnen, freie Bahn zu schaffen). Gelbes Blinklicht dient einzig zur Warnung vor Gefahren.
Aber: Auf Autobahnen und allen Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung haben alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden. Diese Rettungsgasse darf ausschließlich von dafür berechtigten Fahrzeugen befahren werden. Und hierzu gehören neben Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Polizei usw. eben auch Fahrzeuge zur Bergung und der Straßenmeisterei. Wenn sich nun also z.B. auf einer Autobahn ein Abschleppfahrzeug von hinten nähert, dann hast Du diesem nicht Vorfahrt zu gewähren, sondern Du hast bereits vorher eine Rettungsgasse zu bilden, welche es nutzen kann.
Nein, muss man nicht. Nach §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), räumt lediglich blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn das sogenannte Wegerecht, also das Recht auf freie Bahn ein. Gelbes Blinklicht warnt lediglich vor Gefahren, es ist auch nicht vorgesehen, dass gelbes Blinklicht bei einer "Einsatzfahrt" verwendet wird. Die Kombination von gelbem Blinklicht und Einsatzhorn ist unzulässig, das würde daher auch keine technische Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) so in die Fahrzeugpapiere eintragen. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich hierblbei um einen Handwerksbetrieb oder ähnliches gehandelt hat, der illegal etwas auf "dicke Hose" machen möchte. Es gibt Notdienste, zum Beispiel der Stadtwerke/ der Energieversorger, welche u.a. beim Verdacht auf Gasaustritt zusätzlich zur Feuerwehr alarmiert werden. Deren Fahrzeuge verfügen dann allerdings ganz legal über eine eingetragene Sondersignalanlage mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn.
Im Stau auf der Autobahn macht es allerdings durchaus Sinn, dass Fahrzeuge mit gelbem Blinklicht ebenfalls freie Bahn eingeräumt wird. Hier fahren diese dann zu einer Unfallstelle die es zu räumen gilt und umso später die Pannenhilfsfahrzeuge diese erreichen, umso länger dauert logischerweise dann auch der Stau an.
Mfg
Wenn dort ein Stau ist, dann ist es ratsam denen Platz zu machen. Es könnte sein das es zu einem Fahrzeug vorne im Stau möchte und erst wenn dieses weg ist, wird sich der Stau auflösen.
Allerdings musst du es nicht!
Für die darfst du jedenfalls nicht über eine rote Ampel fahren, aber eine Rettungsgasse kannst du bilden.
Nein, Sonder und Wegerechte sind an Blaulicht gebunden, ABER vernünftig ist es alle Male, diesen Fahrzeugen Platz zu machen, weil sie dir dann Platz freiräumen können.
Nein, das gelbe Blinklicht stellt lediglich einen Gefahrenhinweis dar, und räumt keinerlei Vorrechte ein.
Auch ein Fahrzeug, das nur mit Blaulicht (Sonderrecht) unterwegs ist, geniesst noch keinen Vorrang. Es darf lediglich Verkehrsregeln missachten, aber ohne den anderen Verkehrsteilnehmern ihr Vorrecht zu nehmen.
Erst wenn das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn (Wegerecht) unterwegs ist, dann musst Du Platz machen.
Verkehrsregel-Missachtung ist aber nicht ans Blaulicht gebunden. Ein Feuerwehrmann im Einsatz (in seinem Privat-PKW auf dem Weg zum Gerätehaus) darf auch beispielsweise über rote Ampeln fahren, etc.