bin ich verpflichtet rückwirkend miete zu zahlen obwohl kein mietvertrag zustande kam?

9 Antworten

Status: Die ehemals als mitwohnende Lebenspartnerin in der Wohnung des Mieters ist aus dieser Wohnung ausgezogen. Ursprünglich hat der Mieter die Miete regelmäßig allein bezahlt. Die beiden Lebenspartner haben einen gemeinsamen Haushalt geführt, wobei der Mieter die Gesamtmiete aus seinem Einkommen bezahlt hat und die Partnerin die tägliche Versorgung aus ihrem Einkommen bestritten hat. Über diesen Zeitraum hinweg besteht kein Mietvertrag zwischen dem Mieter als Vermieter und der Partnerin als Mieterin (Untervermietung) weder schriftlich noch mündlich. Dem Eigentümer des Hauses war diese Konstellation bekannt und wurde zu mindest geduldet ohne aus der Situation ein Mietverhältnis zwischen Partnerin und Hauseigentümer herzuleiten. Der Vater als Hauseigentümer hat den Mietvertrag mit seinem Sohn als Mieter bisher nicht gekündigt. Auch sein Sohn hat seinerseits den Mietvertrag nicht gekündigt. Deshalb hat der Vater überhaupt keinen Anspruch gegen die ehemalige Partnerin seines Sohnes.

Aus der Tatsache, dass die Partnerin 3 x die Gesamtmiete aus ihrem Einkommen bezahlt hat ließe sich herleiten, dass hier ein Darlehen zinslos und unbefristet an den Sohn gegeben wurde, das nun gekündigt werden könnte. Keinesfalls ist damit ein Mietverhältnis begründet, denn die Mietsache ist immer noch im Mietvertrag zwischen Vater und Sohn befindlich. 

Raum für eine Anzeige besteht hier nirgendwo, denn es liegen keine Strafttatsbestände vor. Eine mögliche Zahlungsklage des EX wegen angeblicher Mietschulden könnte nun durch einen Vergleich wirksam aus der Welt geschafft werden. Er verzichtet auf eine Klage, du verzichtest auf Zurückzahlung des Mietdarlehens. Ein Vergleich ist kein Schuldeingeständnis! Während du die Mietzahlung durch Kontobelege beweisen kannst, hat er außer deiner Anmeldung als Wohnadresse nichts in der Hand.

bittehelfen1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 12:08

das trifft alles zu! vater und sohn drohen mir damit, doch wie es scheint kann ich ruhig schlafen...

dankeschön :)

Hat denn überhaupt Dein Ex einen Mietvertrag mit seinem Vater gemacht? Du hast bei ihm gewohnt und ich nehme an, das war nicht die gleiche Wohnung, in der auch die Eltern wohnen.

Falls also Dein Ex einen Mietvertrag hatte, dann bist Du zunächst einmal als Gast und maximal als Untermieterin zu ihm gezogen. Als Untermieterin aber ohne jegliche finanzielle Verpflichtung, denn Eure Einigung bestand wohl darin, dass Du die Haushaltseinkäufe übernimmst und auch sonst eher den Hausl spielst. Damit hast Du Deine Wohnkostenbeteiligung in anderer Form geleistet. Das zu behaupten und evtl. sogar zu belegen, dürfte Dir nicht schwer fallen.

Wer seine Freundin aus lauter Liebe aufnimmt und dabei vergisst, eine schriftliche Abmachung über die finanzielle Seite zu treffen, braucht hinterher nicht daher zu kommen und noch Geld zu verlangen.

Zeig einfach die kalte Schulter. Sollen sie doch klagen. Es wird sich heraus stellen, dass die Eltern überhaupt keine Vertragsbeziehung mit Dir hatten. Eine Klage seitens der Eltern würde also ins Leere laufen.

Würde Dein Ex klagen, hätte er wohl genauso schlechte Karten, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine bestimmte Kostenbeteiligung von Anfang an vereinbart war.

Du bist einst zu deinem Freund mit Einwillgung seiner Eltern gezogen und wurdest nicht in seinen Mietvertrag aufgenommen. Du bist also rein rechtlich keine Mieterin die für irgend etwas haftbar gemacht werden kann.

Ich sehe absolut keinerlei Handhabe, jetzt für die Zeit des beendeten Zusammenseins mit deinem Freund von dir Miete rückwirkend einfordern zu können bzw. dürfen.

Weise das Ansinnen konsequent zurück wegen fehlender Rechtsgrundlage.

Die Drohung, dich anzuzeigen ist Humbug. Hier geht s um Zivil- und nicht Strafrecht.

Der Vater könnte klagen, würde aber unterliegen.


bin ich verpflichtet rückwirkend miete zu zahlen obwohl kein mietvertrag zustande kam?


Ja. Mietverhältnisse kommen auch mündlich, selbst durch schlüssige Handlungen ohne schriftlichen Mietvertrag zustande :-O

Wenn die Eltern als Vermieter ihrem Sohn als Mieter deinen auf Dauer angelegten Zuzug gegen Zahlung eines erhöhten Nutzungsentgelts und Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen zustimmten, haben sie diesen Anspruch.

Wie kommt man auf die Idee, dass die Vermieter dich aushalten wollten, ohne dass du an den erhöhten Wohnungs- und Nebenkosten deinen Anteil beisteuerst?
Deine Meldeanschrift ist hinreichend, diese entgeltpflichtige Nutzung als weitere Mieterpartei ihrer Wohnung gezogen zu haben.

G imager761


skydog1311  21.03.2016, 09:17

Nein! Die Ansprüche können sie allenfalls gegen ihren Mieter (Sohn) geltend machen! Im Innenverhältnis könnte er Ansprüchen stellen, sofern vereinbart war sich die Miete zu teilen etc. Das ist hier nach Angaben der Fragestellerin aber eben nicht erfolgt und nie vereinbart gewesen.

skydog1311  21.03.2016, 09:22
@skydog1311

Alles andere mag moralisch verwerflich sein, löst doch aber im Nachhinein keinen Zahlungsanspruch/verpflichtung  aus.

imager761  21.03.2016, 14:40
@skydog1311

Irrtum: Wenn die Eltern als VM die Freundin als Mitmieterin in den (auch mit dem Sohn mündlich bestehenden) MV aufgenommen haben, können sie vor ihr  - selbst gesamtschuldnerisch - offene Mietzahlungen beanspruchen.

Genau das geschieht gerade, denn der Fallschilderung nach fordern sie, die Eltern als VM, nicht der Mieter als geschasster Ex, diese Zahlungen :-O

Die regelmäßige Verjährungsfrist hierüber beträgt 3 Jahre.

G imager761

Sie müssten dir nachweisen, dass du mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen hast. Da dies nicht passiert ist, können sie folglich keine Miete verlangen.

Kurz und knapp: nein, können sie nicht.

Die Beweislast liegt da übrigens beim Vermieter, du musst also nicht nachweisen, dass du keinen Mietvertrag hattest.

bittehelfen1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 03:53

da mein ex sehr schnell festgestellt hat, dass er es sich erlauben konnte arbeitslos zu werden und auch zu bleiben, habe ich für 3 monate die miete übernommen. als ich dahinter kam das er mich nur ausnutzt, habe ich die zahlung eingestellt. ob mir das jetzt zum verhängnis werden kann?

SmilingShisha  21.03.2016, 03:54
@bittehelfen1

Nein. 

Für den Vermieter ist egal, woher das Geld stammt. Wichtig ist ihm nur, dass es die andere Vertragspartei zahlt. Er kann also maximal deinem Ex etwas, wenn dieser zukünftig nicht zahlt.

bittehelfen1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 03:57
@SmilingShisha

der vermieter (sein vater) droht mir mit einer anzeige... ich weis nicht ob er damit durch kommt. hoffe nicht...

SmilingShisha  21.03.2016, 04:00
@bittehelfen1

Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Du bist dort nicht als Mieter unter Vertrag. Er nutzt es als Druckmittel, mehr nicht. Mach dir keinen Kopf. Spätestens wenn er zum Anwalt geht, wird dieser ihn lachend nach Hause schicken.

SmilingShisha  21.03.2016, 04:04
@SmilingShisha

Darüber hinaus wäre der normale Weg, dir eine schriftliche Mahnung über einen Zahlungsrückstand zukommen zu lassen. Und ich wäre sehr auf die Begründung gespannt, denn er hat schlicht kein Fundament, um dir irgendwelche Kosten aufzuerlegen. 

Es ist dasselbe, wie bei einem Handyvertrag: kommt ein Zahlungsrückstand auf, ist die im Vertrag stehende Partei unter Beschuss - unabhängig davon, WER die Karte oder das Handy besitzt.

bittehelfen1 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 04:12
@SmilingShisha

das ergibt natürlich sinn, nur war ich mir nicht sicher wie es rein rechtlich da ausschaut. danke vielmals :)

Gerhart  21.03.2016, 15:31
@SmilingShisha

Es ist nicht normal den Mieter durch eine Mahnung auf Mietschulden aufmerksam zu machen. Am 1. Tag nach Zahltermin befindet sich der Mieter im Verzug und kann durch Zahlungsklage zur Mietzahlung gezwungen werden.