Darf mein Vermieter von mir einen Lastschrifteinzug verlangen?
Mein Vermieter möchte von mir unbedingt einen Lastschrifteinzug für die Miete haben. Da ich einen Dauerauftrag eingerichtet habe möchte mein Vermieter dafür nun 5 Euro Verwaltungsgebühr (Bearbeitung) verlangen. Da dies ein größerer Aufwand ist. Ich möchte den Lastschrifteinzug daher nicht da mein Vermieter dann auch eine Heizkostenzahlung am Jahresende sich von meinem Konto holen kann. Im Mietvertrag steht nicht drin das ich meinem Vermieter einen Lastschrifteinzug geben muss. Nun wollte ich fragen ob ich meinem Vermieter verpflichtet bin Ihm einen Lastschrifteinzug zu geben oder ob der Dauerauftrag (ohne die 5 Euro) ausreicht...?!
9 Antworten
Lastschrifteinzug? Warum nicht? Ich verstehe nicht das Entsetzen hier. Ein Vermieter, der das verlangt muss schön dumm sein. Ich würde als Mieter den Lastschrifteinzug akzeptieren mit der Maßgabe, nicht vor dem 1. und nur für die monatliche Mietzahlung.. Dann brauchst Du Dich wirklich um nichts mehr zu kümmern, außer wie so auch immer, den Kontoauszug prüfen. Ein Vermieter, der sich "selbst bedient" läuft Gefahr, dass die Lastschrift innerhalb von 6 Wochen, derzeit sogar noch bis zu 5 Monate zurück gegeben werden kann. Solange die Fristen der Banken noch nicht vorbei sind, muss er also immer um sein Geld fürchten und für Dich heisst das, dass Du ggf. auch Miete (Falschabbuchungen etc.) auch wieder zurück buchen kannst. Wo ist Dein Nachteil? Der Nachteil ist eher beim Vermieter selbst.
nein. natürlich nicht. schreib deinen vermieter das er kein recht hat die miete per lastschrift-einzug zu fordern. es kommt auf die pünktliche zahlung der miete an sich an und nicht wie oder durch wen die miete gezahlt wird.
dein vermieter hat nicht mehr aufwand als ohne lastschrift. was redet der "mensch" für einen unsinn und was ist sein problem?
du bist nur verpflichtet die miete pünktlich zu zahlen/zahlen zu lassen. wie du das machst, ist allein deine sache.
er soll dir mal die gesetzlichen grundlagen für sein anliegen geben. nur weil er etwas möchte, weil es für ihn gerade bequem erscheint muss es noch lange nicht rechtlich für dich bindend sein.
was hast du für ein problem? wirst du dafür bezahlt ständig meine korrekten antworten zu kritisieren?
ich muss nicht immer alles nachweisen. und du mischt dich nicht immer ein.
was will er denn machen? dich kündigen, weil du zwar deine miete pünktlich aber nicht per lastschrift zahlst? ein richter würde lachen/weinen und deinen "vermieter" einweisen lassen.
entschuldige, aber für solche typen hab ich null verständnis. der soll einfach nur gucken das bis zum 3. eines monats die miete auf seinem konto ist und fertig. wo sind da 5€ aufwand begründet?
Ich habe fast 9 Jahre mit Dauerauftrag meine Miete überwiesen und diese Frage kam nie auf.
Hier habe ich noch etwas gefunden..habe es aber nicht bis zum Ende gelesen
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070104105302AAiKcUe
Diese Forderung ist nicht rechlich durchsetzbar. Eine Extragebühr für Zahlung per Dauerauftrag ist ungesetzlich, ohne jegliche Rechtsgrundlage. Nach dem Gesetz bist du nur verpflichtet dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Bruttomiete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen bzw. gebucht ist, Samstag ist hier nicht einzurechnen. Wie du das gewährleistest ist dir freigestellt.
super antwort.
Zum ersten bis 3.Werktag eines Monats sollte das Geld auf dem Konto des Vermieters sein. Das mit dem Lastschrifteinzug ist eine Sache,die ich auch nicht befürworten würde und das kann auch der Vermieter nicht verlangen.
Das solltest Du für Deine Behauptungen auch...