Darf mein Vermieter von mir einen Lastschrifteinzug verlangen?

9 Antworten

Lastschrifteinzug? Warum nicht? Ich verstehe nicht das Entsetzen hier. Ein Vermieter, der das verlangt muss schön dumm sein. Ich würde als Mieter den Lastschrifteinzug akzeptieren mit der Maßgabe, nicht vor dem 1. und nur für die monatliche Mietzahlung.. Dann brauchst Du Dich wirklich um nichts mehr zu kümmern, außer wie so auch immer, den Kontoauszug prüfen. Ein Vermieter, der sich "selbst bedient" läuft Gefahr, dass die Lastschrift innerhalb von 6 Wochen, derzeit sogar noch bis zu 5 Monate zurück gegeben werden kann. Solange die Fristen der Banken noch nicht vorbei sind, muss er also immer um sein Geld fürchten und für Dich heisst das, dass Du ggf. auch Miete (Falschabbuchungen etc.) auch wieder zurück buchen kannst. Wo ist Dein Nachteil? Der Nachteil ist eher beim Vermieter selbst.

nein. natürlich nicht. schreib deinen vermieter das er kein recht hat die miete per lastschrift-einzug zu fordern. es kommt auf die pünktliche zahlung der miete an sich an und nicht wie oder durch wen die miete gezahlt wird.

dein vermieter hat nicht mehr aufwand als ohne lastschrift. was redet der "mensch" für einen unsinn und was ist sein problem?

du bist nur verpflichtet die miete pünktlich zu zahlen/zahlen zu lassen. wie du das machst, ist allein deine sache.

er soll dir mal die gesetzlichen grundlagen für sein anliegen geben. nur weil er etwas möchte, weil es für ihn gerade bequem erscheint muss es noch lange nicht rechtlich für dich bindend sein.

MosqitoKiller  14.01.2013, 19:23

er soll dir mal die gesetzlichen grundlagen für sein anliegen geben

Das solltest Du für Deine Behauptungen auch...

Premiumrat  14.01.2013, 20:32
@MosqitoKiller

was hast du für ein problem? wirst du dafür bezahlt ständig meine korrekten antworten zu kritisieren?

ich muss nicht immer alles nachweisen. und du mischt dich nicht immer ein.

Premiumrat  14.01.2013, 18:55

was will er denn machen? dich kündigen, weil du zwar deine miete pünktlich aber nicht per lastschrift zahlst? ein richter würde lachen/weinen und deinen "vermieter" einweisen lassen.

entschuldige, aber für solche typen hab ich null verständnis. der soll einfach nur gucken das bis zum 3. eines monats die miete auf seinem konto ist und fertig. wo sind da 5€ aufwand begründet?

Diese Forderung ist nicht rechlich durchsetzbar. Eine Extragebühr für Zahlung per Dauerauftrag ist ungesetzlich, ohne jegliche Rechtsgrundlage. Nach dem Gesetz bist du nur verpflichtet dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Bruttomiete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen bzw. gebucht ist, Samstag ist hier nicht einzurechnen. Wie du das gewährleistest ist dir freigestellt.

Premiumrat  14.01.2013, 18:55

super antwort.

Zum ersten bis 3.Werktag eines Monats sollte das Geld auf dem Konto des Vermieters sein. Das mit dem Lastschrifteinzug ist eine Sache,die ich auch nicht befürworten würde und das kann auch der Vermieter nicht verlangen.