Gewerbemietvertrag - Netto oder Brutto?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mietverträge sind in der Regel immer Steuerfrei. Hatte diese Diskussion mal mit meinem Verpächter (Gastronomie) und mich dann beim Anwalt erkundigt weil er nach Unterschrift des Pachtvertrages plötzlich sagt das auf die Pacht noch MwSt kommen würde.

Man kann aber auch was anderes vereinbaren. Dies muss dann aber Ausdrücklich im Vertrag stehen.

Da du nur Kleinstunternehmer bist und sicherlich nicht Umsatzsteuerpflichtig, ist in deinem Mietvertrag keine Mwst. berechnet und damit für dich auch nicht zu zahlen. Weil wenn es anders wäre muss die Mwst. im Mietvertrag extra ausgewiesen sein.

Zunächst sollten die Zahlenangaben über Mietzins und Nebenkosten in ihrer Schreibweise dem deutschen Verständnis und Erfordernis angeglichen werden. Vorausgesetzt, es soll heißen 200,40€ Mietzins + 85,60€ Nebenkosten, dann ist in beiden Zahlenangaben die Mehrwertsteuer von 19% inkludiert.

Tica1005 
Beitragsersteller
 10.12.2012, 17:33

Sorry, so steht es im Mietvertrag drin. Danke trotzdem

Zahle nie mehr, als das, was im Vertrag steht. Gibt es darüber hinaus noch etwas, ist das gesondert vermerkt. In deinem Fall gibt es nichts hinzu zufügen.

helmutgerke  03.06.2012, 06:56

so ist es! LOL

Auf Mieten wird keine MWSt erhoben. In den Nebenkosten ist die MWSt enthalten.

Alexuwe  03.06.2012, 06:55

in dem Fall wohl nicht aber in Gewerbemietverträgen kann die Steuer, z.Z. 19 % , aufgeschlagen werden.

helmutgerke  03.06.2012, 07:02
@Alexuwe

kleiner ergänzender Hinweis dazu;

Wenn im Pachtvertrag nichts anderes geregelt wird, ist mit dem Pachtzins auch die Mehrwertsteuer abgegolten, und zwar unabhängig davon, ob sie anfällt.

Praxis-Tipp: Behalten Sie sich im Vertrag immer die Möglichkeit vor, dem Pächter die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

Beispiel: „Soweit die Pachteinnahmen der Mehrwertsteuer unterliegen oder der Verpächter die Pachteinnahmen durch Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 Umsatzsteuergesetz unterwirft, hat der Pächter auf Verlangen des Verpächters zusätzlich zum Pachtzins und den weiteren gemäß § 1 des Pachtvertrags zu leistenden Zahlungen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu entrichten.“

Quelle: http://www.gevestor.de/details/was-sie-vor-dem-abschluss-eines-pachtvertrages-wissen-muessen-22513.html