Ex-Freundin zahlt keine miete trotz gemeinsamen Mietvertrag

8 Antworten

Wenn sie mit im Mietvertrag steht, dann haftet sie gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber - wie ihr das untereinander regelt, das ist euer Problem. Du könntest jetzt auf zivilrechtlichen Wege den Anteil einfordern. Ob das nun 50% der Miete sind oder anteilig gemessen an ihrem Gehalt ist offen - sie ist dir gegenüber jedenfalls nicht verpflichtet wenn ihr keine Vereinbarung darüber habt wer was bezahlt - hat der Vermieter aber Ansprüche aus dem Mietverhältnis, dann ist sie aber mit an Bord

leovincie 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 09:29

na wir haben uns immer in die miete rein geteilt

DerCAM  09.06.2012, 10:19
@leovincie

Da du das wahrscheinlich auch belegen kannst, wird es ihr kaum gelingen, die Existenz einer entsprechenden Vereinbarung erfolgreich zu bestreiten. Sie muss zahlen!

Zahlt sie nicht freiwillig, erwirke einen Mahnbescheid. Widerspricht sie dem, lass das Ding gerichtlich klaeren (spaetestens ab dem Widerspruch waere aber ein Anwalt hinzuzuziehen). Natuerlich muss sie bis zum Ende des Mietverhaeltnisses oder ggf. ihrer Entlassung aus dem Mietvertrag den Anteil zahlen, der zwischen euch vereinbart wurde. Dass sie nicht mehr dort wohnt, ist hierfuer voellig unbedeutend.

Dass der Vermieter dich allein fuer die volle Miete plus volle Nebenkosten in Anspruch nehmen kann, wurde dir ja bereits geschrieben. Du haftest also gegenueber dem Vermieter ebenso "voll" wie sie.

stelari  09.06.2012, 11:12
@DerCAM

ggf. ihrer Entlassung aus dem Mietvertrag den Anteil zahlen, der zwischen euch vereinbart wurde.

eben das ist der Knackpunkt ! wurde was vereinbart? wenn ja, was wurde vereinbart? all das müsste er in einem Verfahren anführen können um keine Klageabweisung zu riskieren und letztendlich auf den Kosten sitzen bleibt.

Da du das wahrscheinlich auch belegen kannst, wird es ihr kaum gelingen, die Existenz einer entsprechenden Vereinbarung erfolgreich zu bestreiten.

mal ehrlich - wer denkt bei Turteltäubchen schon an so eine Vereinbarung? Man könnte nur darauf schließen, wenn das Mietverhältnis schon länger besteht und die Partnerin regelmäßig die Beteiligung an den Kosten regelmäßig geübt hat

Sie muss zahlen!

das wird wohl nur ein Richter endgültig klären können...

DerCAM  09.06.2012, 13:25
@stelari

"mal ehrlich - wer denkt bei Turteltäubchen schon an so eine Vereinbarung?"

Die Turteltaeubchen werden sich schon darauf geeinigt haben, die Kosten gemeinsam zu tragen, also dass jeder seinen Teil beisteuert. Wie hoch dieser jeweilige Teil ist, erkennt man an den bisher geleisteten Zahlungen. Kann man diese belegen, hat man einen erstklassigen "Beweis des ersten Anscheins".

Der Ex steht es natuerlich frei, diesen zu erschuettern. Doch wie will sie die Zahlungen so erklaeren, dass ein Richter ihr wirklich glaubt, dass diese eben nicht aufgrund einer Vereinbarung zur anteiligen Beteiligung an den Mietkosten gezahlt wurden sondern aus irgendeinem anderen Grund? Natuerlich kann sie irgendwelche Geschichten erfinden. Aber ob der Richter ihr die dann auch glaubt?

stelari  10.06.2012, 09:28
@DerCAM

Kann man diese belegen, hat man einen erstklassigen "Beweis des ersten Anscheins".

was quasi nur durch einzelne Überweisungen jedes einzelnen zu bewerkstelligen wäre - kam immer alles in einem Rutsch von einem Konto hat man schon schlechte Karten hier auch nur den Anschein zu beweisen. Ich sehe hier eine Chance von 80:20 gegen Ihn...

Ich denke, dass deine Unabhängigkeit nun dein wichtigstes Gut ist :( Bitte lieber deine Eltern um Hilfe, oder suche dir eine andere Wohnung. Es kann nicht sein, dass du finanziell von einem Menschen abhängig bist, der in deinem Leben keinen Platz mehr hat.

leovincie 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 09:22

es ist doch aber mein gutes recht von ihr die hälfte zu verlangen, wir haben das gemeinsam begonnen also müssen wir es auch beenden, so seh ich das ja

TrueColorGb  09.06.2012, 09:24
@leovincie

Das ist moralisches bla. Lass los. Nicht für sie, sondern für dich.

stelari  09.06.2012, 09:28
@leovincie

Nein kein Recht - wenn ihr keine Vereinbarung habt wer was bezahlt, dann lässt sich das nur zivilrechtlich durchsetzen mit ungewissen erfolg. Sie ist (leider) nur dem Vermieter gegenüber verpflichtet.

leovincie 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 09:34
@stelari

also wenn ich die zahlung zum vermieter einstell, ist sie gezwungen zu zahlen?

stelari  09.06.2012, 11:19
@leovincie

Beide seid ihr dann gezwungen, ihr haftet jeder für sich gesamtschuldnerisch - der Vermieter kann von Beiden den vollen Ausgleich verlangen, wer dann letztendlich zahlt von euch Beiden steht auf einem anderem Blatt

Sie schuldet dir den Teil der Miete und der Nebenkosten, der zwischen euch vereinbart wurde. Sollte sie bestreiten, jemals eine entsprechende Vereinbarung mit dir getroffen zu haben, wird sich anhand ihrer bisher geleisteten Zahlungen leicht ein Anscheinsbewies fuer die Existenz einer solchen Vereinbarung erbringen lassen.

Wenn sie sich wirklich streiten will, sollte ihr klar sein, wie gering ihre Ergolgschancen und wie hoch ihr Kostenrisiko da sind. Letztendlich wirst du aber um das gerichtliche Mahnverfahren nicht herum kommen, wenn sie sich tatsaechlich voellig stur stellt. Scheuen solltest du es aber auf keinen Fall. Richter sind nicht bloed.

Senchai  09.06.2012, 12:18

hallo DerCAM kannst du mir deine Emailadresse geben, du könntest eventuell mein Problem verstehen und eventuell dieses Problem lösen, mich erreichst du unter: jothana@web.de

DerCAM  09.06.2012, 13:17
@Senchai

Nein, sorry! Grundsaetzliche keine PN oder gar privater Mailverkehr zu oeffentlich gestellten Fragen. Mache ich nicht!

jothana  09.06.2012, 13:54
@DerCAM

du lebst in Thailand und ich habe Thailandproblem, Blackliste, siehe meinen Beitrag

Das kannst Du. Notfalls gerichtlich.

Wenn sie mit im Mietvertrag steht muss sie schriftlich gekündigt haben.Gehe mit deinem Anliegen samt Papieren (Mietvertrag etc.) zur ÖFFENTLICHEN RECHTSAUSKUNFT,die für dich sogar schriftlich aktiv werden können in puncto...eventueller Zahlungsaufforderung,Renovierung usw.VIEL ERFOLG!

johnnymcmuff  09.06.2012, 12:31

Gemeinsam geschlossene Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden!

anitari  09.06.2012, 09:43

Wenn sie mit im Mietvertrag steht muss sie schriftlich gekündigt haben

Wenn beide im Mietvertrag stehen, kann einer allein nicht kündigen.