Miete rückwirkend einfordern ohne Mietvertrag?
Hallo, wir haben folgendes Problem: Mein Mann, meine beiden Kinder und ich wohnen seit ca. 7 Jahren bei meinen Eltern im Haus. Vereinbart wurde zu Beginn, dass wir mietfrei wohnen dürfen und lediglich die Nebenkosten tragen. Das wurde auch immer pünktlich erledigt. Jetzt wollen wir ausziehen, da meine Eltern sehr besitzergreifen sind und sich überall einmischen. Damit sind die beiden natürlich nicht einverstanden. Um uns unter Druck zu setzen, drohen sie damit, dass sie rückwirkend Miete für die 7 Jahre einfordern könnten. Geht das? Immerhin war ja mündlich vereinbart, dass wir nur Nebenkosten zahlen müssen. Sonst wären wir gar nicht erst eingezogen. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Danke schon einmal im Voraus! LG Andrea
9 Antworten
Klar können sie rückwirkend für die letzten 7 Jahre die Miete einfordern, wird aber erfolglos sein. Ihr habt regelmäßig die Nebenkosten überwiesen, damit ist die von dir genannte Absprache zu belegen und das ist ausreichend. Wenn deine Eltern nun der Meinung sind, dass ihr etwas anderes vereinbart habt, dann müssen sie das nachweisen. Niemand wird ihnen abnehmen, dass sie 7 Jahre lange keine Miete eingefordert haben, wenn etwas anderes vereinbart wurde. So ist die Rechtslage und du kannst also ganz beruhigt ausziehen!
Es besteht seit sieben Jahren definitiv ein mündlicher Mietvertag zwischen dir und deinen Eltern, der durch deine regelmäßigen Mietzahlungen und das Wohnen deiner Familie in den überlassenen Räumen des Hauses deiner Eltern ausreichend belegt ist. Eine Nachforderung einer höheren Miete ist rechtsunwirksam.
Das Mietverhältnis kann nur durch schriftliche und ordentliche Kündigung ohne Angabe eines Grundes durch dich gekündigt werden. Einfach mal so Ausziehen beendet das MV nicht.
Aufgrund des mündlichen Mietvertrages kann es keine Abrechnung der Nebenkosten geben.
Diese mündliche Vereinbarung ist von Euch doch leicht nachzuweisen.
Auch wenn es zwei zu zwei Meinungen gibt, welcher Vermieter würde denn 7 Jahre lang Mietschulden auflaufen lassen? Also ist die Absprache doch offensichtlich.
Damit kommt niemand durch.
So seh ich das auch. Sie haben das auch nochmal wiederholt, als wir sagten, dass wir ausziehen. Da hieß es vor uns beiden "Ihr könnt hier natürlich solange mietfrei wohnen, bis ihr was gefunden habt". Aber man bekommt schon erst mal iwi Angst, wenn man so eine Drohung hört. Danke für die Antwort!
wiederkehrende Zahlungen, wie Miete, wären nur für max. vier Jahre rückwirkend einzufordern, alles darüber hinaus wäre verjährt. Dazu gehört aber ein Mietvertrag, auch ein mündlicher Vertrag könnte bindend sein, ist aber schwer zu beweisen. Eine Bekannte hat einige Jahre keine Miete gezahlt, und bei der _Klage sagte das Gericht dem Vermieter: Sie haben ja akzeptiert, daß die Dame keine Miete zahlt. Er hatte wohl auch nicht richtig gemahnt. Darauf hin ist die Klage des Vermieters verworfen worden, also so kann es auch gehen. Ich sehe hier deine ELtern in überhaupt keiner sicheren Position.
Er hatte wohl auch nicht richtig gemahnt.
Miete braucht auch nicht angemahnt werden. Bei 2 MM Rückstand kann fristlos gekündigt werden. Aber wer das jahrelang nicht tut und auch jahrelang keine Miete einfordert, der hat akzeptiert, dass keine Miete gezahlt wird.
Vereinbart wurde zu Beginn, dass wir mietfrei wohnen dürfen und lediglich die Nebenkosten tragen. Das wurde auch immer pünktlich erledigt.
Was ihr hoffentlich durch Zahlungsbelege beweisen könnt.
Um uns unter Druck zu setzen, drohen sie damit, dass sie rückwirkend Miete für die 7 Jahre einfordern könnten.
Wenn Ihr Zahlungsbelege über die Nebenkosten habt, dann wird die Drohung wohl im Sande verlaufen.
Allein die Tatsache, das 7 Jahre nur die Nebenkosten gezahlt wurden ist ein Indiz für eine Absprache.
Jeder vernünftige Mensch würde nicht erst nach 7 Jahren reagieren.
MfG
Johnny