Mietvertrag bei wohnen im Elternhaus?
Hallo,
wenn ich mit meinem Partner in mein Elternhaus ziehe, muss ich Miete zahlen? Meine Eltern wollen kein Geld, meinten aber, das Finanzamt könnte das verlangen, wegen steuerlichem Vorteil oder so...
LG, Quattro
7 Antworten
Wenn deine Eltern an euch ohne Miete vermieten, rechnet das Finanzamt trotzdem so, als ob ihr die Mindestmiete für diesen Wohnraum zahlen würdet. Deine Eltern müssten also eine Miete versteuern, die sie gar nicht bekommen.
@DerHans
Dann leg mal schon ein wenig Geld zurück für die Besteuerung der Prostitution, die du zwar nicht ausgeübt hast, aber ausüben könntest. Das Finanzamt wird dich zur Steuer veranlagen, so als ob du wirklich am Bahnhof Zoo stündest.
Du müsstest also ein "Honorar" versteuern, welches du gar nicht bekommst.
Klingelt's?
Juhu Der Hans macht mal wieder Werbung für BLUBB-SPINAT.... MÜLL MÜLL MÜLL was der wieder schreibt.... Schuster bleib bei bei Deinen..... usw... Verkaufe Versicherungen aber halte Dich aus dem Steuerrecht raus.. BIIIIIIIIIIIIIIIITTTTTTTTE
wie gerne würde ich jetzt für die Kommentare DH verteilen...
@Der Hans: Auch wenn Deine Antworten gut gemeint sein sollten, sind diese oftmals sowas von falsch. Bleibe bitte in Deinem Expertengebiet, damit ist jedem mehr geholfen.
Naja...ich meine es ja nicht böse. Mir liegt nur viel daran., dass man seine Gedanken auch gern mal konsequent zu Ende denkt.
Enno, ich glaube selber nicht, dass Du in böser Absicht antwortest oder kommentierst. Das machen sicherlich die Wenigsten hier.
Von meinem Kommentar galt auch nur die erste Zeile u.a. für Dich ;-) (war ja auch positiv für Euch gemeint)
Ich stimme Dir voll zu, dass man zu Ende denken sollte. Aber das macht halt nicht jeder. Stattdessen wird lieber eine falsche Antwort gegeben und das nächste Mal wieder und wieder...Das ist leider das Traurige hier.
LOL - DH Enno.
und wie berechnet man dann diese imaginäre miete?
Ja das stimmt,deine Eltern müssten einen "offiziellen" Mietvertrag aufsetzen,der dann ans Finanzamt weitergegeben werden kann,was man natürlich nicht macht ;0)
Die erste Anwort ist nur ein Weckruf an die komischen Experten hier.
Ich z.B. bin 2-facher Papa... soll ich euch was erzählen, ich besitze Eigentum und habe KEINEN MIETVERTRAG mit meinen Sohnemännern.
Was sind denn Einkünfte aus § 21 Vermietung und Verpachtung??... ÜBERSCHUSS AUS VERMIETUNG... Wenn man keinen Überschuss erzielt, weil man keine Einnahmen hat, würde man automatisch in die Liebhaberei abrutschen, welche steuerlich nicht anerkannt würde..
Vermietung: Zahlung wirtschaftlich als GEGENLEISTUNG für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung.
So GAAANZ SICHER: Unentgeltliche Überlassung erfüllt KEINEN EINKOMMENSTATBESTAND des § 2 EStG.
Bingo.
Und was macht man da so als Papa? Richtig, man steckt den Kindern immerzu was zu - und weg isses wieder, das schöne Ersparte. Warum sollte man da auch noch den Fiskus mit erfreuen?
;-)
Wenn es eine abgeschlossene Wohnung ist, ist es sinnvoll, einen Mietvertrag mit den Eltern zu schließen, weil dann die Eltern zwar die Miete versteuern müssen, aber dafür auch die anteiligen Kosten als Ausgaben ansetzen können. Das führt dann meistens zu einem steuerlichen Verlust, was die gesamte Einkommensteuer der Eltern dann mindern kann.
"Das führt dann meistens zu einem steuerlichen Verlust" Ja wissen wir denn, wie alt das Haus ist (AfA) ob es noch fremdfinanziert ist (Zinsen) und, und, und??? Nein, wissen wir nicht. Die Miete sollte mind. 75% des ortsüblichen Mietspiegels betragen, das sind schon mal eine ganze Menge Einnahmen. Da ist fraglich, ob die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Ergo, das sollte man wohl erst mal hinterfragen und berechnen.
ich glaube so 25 % des normalen und üblichen Mietzinsen muß man verlangen auch als Eltern gegenüber den Kindern. Ich wohne auch in meinem Elternhaus und zahle € 270,-- brutto - dies war eigentlich die Grundlage für eine 80 m² - Wohnung im Miethaus meiner Mutter.
So ein Blödsinn!!! Nutzungswertbesteuerung gibt es nicht mehr in dem Sinne...