Mietvertrag unterschrieben, aber nicht ausgehändigt

5 Antworten

1.1.2015 weniger 3 Monate ist nach Adam Riese 1.10.2014 spätestens.

StupidGirl  27.10.2014, 15:55

und wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Da ich in meinem jetzigen Mietvertrag drei Monate Kündigungsfrist habe muss ich den noch in diesem Monat (10.2014) kündigen um die Wohnung zum ende Januar abzugeben.
hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 15:51

Hat jetzt aber nix mit meiner Frage zu tun, oder?

Da ich in meinem jetzigen Mietvertrag drei Monate Kündigungsfrist habe muss ich den noch in diesem Monat (10.2014) kündigen um die Wohnung zum ende Januar abzugeben.

Ist in jedem Mietvertrag so es sei denn es wird eine kürzere Zeit vereinbart. Die Kündigung muss dem Vermieter nachweislich spätestens am 05.11.2014 vorliegen.

Der Vermieter verlangte noch einen Betrag in bar, wir einigten uns auf 100 Euro, die er gegen Quittung bekommen hat.

Wofür?

Was kann ich tun?

Schriftlich, auffordern doch freundlicherweise den Mietvertrag auszuhändigen.

Ich weiß echt nicht ob er einfach nicht in die Gänge kommt oder ob er vielleicht auf einen besseren/solventeren/früheren Mieter spekuliert.

Hast du denn evtl. Zeugen, die einen Vertragsschluss bestätigen könnten?

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 15:57

Die Kündigungsfrist ist ja völlig ok. Geht halt nur darum dass ich den Mietvertrag in Händen haben möchte bevor ich kündige. Die 100 Euro sind Mietvorschuß. Warum weiß ich nicht. Bis da Schriftverkehr hin und her gegangen ist ist es mir schon zu spät. Zeugen hab ich keinen. Es wissen zwar einige davon, aber dabei war keiner.

Der Vermieter verlangte noch einen Betrag in bar, wir einigten uns auf 100 Euro, die er gegen Quittung bekommen hat.

Und was steht auf Verwendungszweck auf der Quittung?

Bei dem Vermieter handelt es sich nicht um den Eigentümer, sondern um einen Verwalter.

Ein Verwalter verwaltet wie das Wort schon sagt, vermieten tut allein der Vermieter.

Wer steht denn als solcher im Vertrag?

Deine jetzige Wohnung kannst Du noch bis zum 3. Werktag im November kündigen.

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 15:50

Auf der Quittung steht "Anzahlung Miete für (Adresse der Wohnung)"

Wer als Vermieter im Vertrag steht weiß ich ja nicht, da ich den Vertrag nicht habe. Ich habe zwar gesehen was hineingeschrieben wurde (Miete, Nebenkosten, bes. Vereinbarungen), aber nicht den Namen des Vermieters.

Ist aber doch etwas merkwürdig am letzten Tag zu kündigen. Mag ja rechtens sein, wohl ist mir nicht dabei.

StupidGirl  27.10.2014, 15:57
@hjrenken

Auf der Quittung steht "Anzahlung Miete für (Adresse der Wohnung)"

Das beweist m. E. den Abschluss eines Mietvertrages.

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 16:01
@StupidGirl

Meint ihr das reicht um die alte Wohnung zu kündigen?

anitari  27.10.2014, 16:01
@hjrenken

Ruf bei diesem Verwalter an und dränge auf die Aushändigung des Mietvertrages weil Du noch rechtzeitig kündigen mußt.

Mietzahlungen vor Mietbeginn zu fordern ist übrigens unzulässig.

Ehrlich gesagt ist mir die ganze Sache etwas suspekt. Woher weißt Du das dieser Verwalter wirklich der Verwalter ist?

Wenn möglich fahr/geh zu dem Haus und erkundige Dich bei Bewohnern wer Vermieter der ist und ob es einen Verwalter gibt. Wenn ja Anschrift geben lassen.

anitari  27.10.2014, 16:03
@StupidGirl

Ach ja? Und wenn der Mensch der sich als Verwalter ausgegeben hat ein Mieter ist der sich ein paar Euros nebenbei machen wollte?

StupidGirl  27.10.2014, 16:04
@hjrenken

nö, es beweist nur, dass du einen Mietvertrag für eine Wohnung unter dieser Adresse hast. Mit wem auch immer.......

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 16:14
@anitari

Ich hab seine Telefonnr. von einem Schild im Fenster der Wohnung, ausserdem hatte er auch eine Anzeige in einer Zeitung. Schliesslich haben wir ihn auch in der Wohnung zur Besichtigung getroffen.

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 16:18
@StupidGirl

Wie sieht das aus wenn der Vertrag nur ein Betrug ist? Dann müsste ich doch da wieder raus kommen, oder?

anitari  27.10.2014, 16:19
@hjrenken

Was immer noch nicht beweist das er tatsächlich der Verwalter ist und im Auftrag des Vermieters handelt.

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 16:42
@anitari

Na, es weist schon vieles darauf hin... Hab z.B. im Vorfeld Schriftliches wie Nachrichten, Fragebogen von ihm als Verwalter bekommen. Ich werd mich mal bei den anderen Mietern erkundigen.

'Solange er Dir den Vertrag nicht gegeben hat nie kündigen..... ev. kürzeren Frist aushandeln wenn es was wird. Ich habe schon Alles erlebt.

warum muss er noch kontodaten nachtragen?

das ist unsinn. die kontodaten kann er auf einem extrazettel nachreichen.

also ruf an und reklamiere

hjrenken 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 15:58

Na, anrufen und auch Aufsuchen tu ich fast täglich.