Betreten auf eigene Gefahrt, Definition?
Hallo, bin gerade dabei, einen Spielplatz für den privaten Gebrauch anzulegen, überlege aber auch, „fremde“ Personen und Kinder dort spielen zu lassen (gleich neben mir steht ein Hotel, welches selbst keinen Spielplatz zur Verfügung hat). Wollte mich aber auch rechtlich absichern. Wenn ich nun ein Schild mit: „Betreten und Benutzung auf eigene Gefahr“ aufhänge, greift dies dann nur bei selbstverschuldeten Unfällen (zb wenn ein Kind stolpert) oder auch bei nicht selbstverschuldeten Zwischenfällen (zb sollte das Seil einer Schaukel oä reißen)? Lg
8 Antworten
Hallo, hast Du denn schon geprüft, ob nach Bauleitplanung und Bebauungsplan die Anlage eines Spielplatzes mit öffentlicher Nutzung überhaupt zulässig ist auf dem von dir gewählten Grundstück?
was die Verkehrssicherheitspflicht betrifft, stehen gaaaanz hohe Hürden vor Dir (und Haftung, die Dich bis ans Lebensende ruinieren kann);
wie schauts mit der Einhaltung der diversen DIN-Vorschriften aus, z.B.:
"...Die aktuell gültige Norm „EN 1176-1: 2008-08 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ von 2008 regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren bei Spielplatzgeräten, welche vom technischen Komitee des Europäischen Komitees für Normung (CEN/TC 136) „Sport-, Spielplatz und andere Freizeitgeräte“ ausgearbeitet wurde und mittlerweile in 33 CEN-Mitgliedsstaaten gilt, darunter auch Deutschland.
Die Norm gilt für alle Spielplatzgeräte, die für die einzelne oder gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind, schließt allerdings sogenannte „Abenteuer-Spielplätze“ aufgrund der besonderen baulichen und pädagogischen Besonderheiten aus. Inhalt dieses Dokuments sind die sicherheitstechnischen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das Kind bei sachgerechter und vernünftiger Benutzung der Spielgeräte vor Gefahren zu schützen. Dies betrifft unter anderem die verbauten Werkstoffe und Materialien, konstruktive Maßnahmen, sowie Standfestigkeit und Beanspruchung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Absturzsicherung von Spielplatzgeräten, dem Schutz vor Verletzungen im Fallraum und dem Schutz vor Gefahren durch Fangstellen.
Die DIN EN 1176 regelt zudem auch, wie ein Prüfbericht auszusehen hat und auf welche durchführenden Maßnahmen während einer Prüfung ausdrücklich zu achten sind......"
ich denke, wenn du ihn nur für Deine Kinder baust und eingeladene Freunde da sich tummeln können, ist es sicher viel entspannter für Dich und risikoloser; viel Glück und ein freudiges Spielen dort;
Leider in die falsche Normkiste gegriffen.
Die DIN EN 1176 ff. regelt den Bau von Spielplatzgeräten.
Deine Frage zielt aber in den Anwendungsbereich der DIN EN 18034 BAU von Spielplätzen.
Dort wird zunächst festgelegt was überhaupt als Spielplatz mit seinen angrenzenden Und naturnahen Bereichen zu werten ist.
Das können auch private Anlagen sein.
Das bedeutet, das die darauf befindlichen Geräte den Vorgaben der 1176 entsprechen müssen.
Eine Hinweis Beschilderung muß alle Gebote und Verbote als Pictogramm enthalten, den Standort bezeichnen und die Notrufnummer aufzeigen. Ein Hinweis "Benutzung auf eigene Gefahr" ist juristisch bedeutungslos weil die geführte Aufsicht im Sinne eines Sicherheitsaspektes seit 12.2017 nicht mehr auf Spielplätzen voraus gesetzt werden darf.
Grundsätzlich stehst du vorliegend mindestens in der Betreiberhaftung.
Das ist erst Mal nicht schlimm wenn die Vorgaben der Regelwerke eingehalten werden.
Schutz Ziel ist das vermeiden von Schäden an Leib und Leben oder eines Verlustes von Glied Maßen
Dabei darf es durchaus zu Verletzungen vergleichbar mit Sport Verletzungen kommen. Das kann auch Prellungen, Brüche, Gehirnerschütterung u.a beinhalten. (Vgl. Beiblatt zur Norm)
Zur rechtlichen Einordnung der Verkehrssicherungspflicht
Rechtsgrundlage ist das ProdSG welches fordert das Du eine Gefahr, die Du in Verkehr bringst, regelmäßig überwachst.
Also wöchentlich Sichtkontrolle, quartalsweise Funktionskontrolle, jährliche Hauptuntersuchung.
Wenn Du diese Pflicht verletzt greift der $123 BGB und sanktioniert diese Pflichtverletzung.
Im Sprachgebrauch wird daraus die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet.
Wenn du der Grundstückseigner bist, obliegt dir auch die Verkehrssicherungspflicht. Diesbezügliche Schilder kannst du alle verbrennen. Du kannst deine Haftung nicht ausschließen oder begrenzen.
Wenn du verhindern willst, dass dort jemand zu Schaden kommt, musst du den Zugang wirksam versperren.
Wozu gibt es dann all die Schilder, sogar offiziell und mit vorgefertigtem Wortlaut, wenn es rechtlich KEINE Bedeutung hat?
Weil sie sich gut verkaufen lassen. Die kannst du dir aber genau so gut zu Hause aufs Klo hängen.
Weder noch - das Schild hat versicherungstechnisch keine Bedeutung! Du haftest für dein Grundstück - die spielenden Kinder unter 7 Jahren z.B. können das Schild doch noch gar nicht lesen...🤣
Ich finde deine Idee klasse. Sollte natürlich alles den Bauvorschriften entsprechen. Absichern kannst du dich mit einer Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.
Wir haben auch so eine Konstellation für den Spielplatz am Ferienhaus. Da stehen eine Schaukel, eine Rutsche, Wippe und Sandkasten. Alles gut besucht und es gab noch nie Probleme.
Da er ein "Anlage" betreiben will, kann er sich damit eben NICHT ausreichend absichern.
Auch wenn er diesen Spielplatz öffentlich zugängig macht, ist er für die Verkehrssicherheit der Geräte haftbar.
Na schrieb ich doch, es muß den Vorschriften entsprechen. Und ja, dazu gehört auch, die Geräte in Schuß und sicher zu halten.
Da reicht aber als Absicherung NICHT die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung.
Doch, andere Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Hat er etwas falsch gemacht, die Geräte nicht warten lassen usw, dann trifft ihn ein Verschulden. War das nicht vorsätzlich, dann zahlt die HUG.
Da wäre ich gaaanz zurückhaltend. Du bist für die Sicherheit zuständig und kannst dich unter Garantie alleine mit einem solchen Schild nicht da rausziehen.
Es ist ein nett gemeintes Vorhaben, aber ich würde dir raten, dein Projekt privat zu halten!
Hallo und danke für die tolle Antwort. Nein, mit all diesen Hürden habe ich mich tatsächlich noch nicht beschäftigt. Die gesamte Anlage sollte eigentlich in meinem Garten stehen und deshalb wusste ich überhaupt nicht, dass sowas nötig ist. Der kleine Spielplatz sollte eben auch eine Dachterrasse auf einer ca 3 Meter hohen Garage beinhalten und ich fing an zu grübeln, ob dies trotz Geländer und Barrieren nicht ein wenig riskant ist.