Verletzt bei unbefugtem Betreten meines Grundstückes - muss ich dafür haften?
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe im Dschungel der unterschiedlichsten Aussagen hier im Netz. Vielleicht bin ich auch nur zu unbedarft, die richtige Antwort heraus zu lesen... Also: Unser Grundstück ist derzeit (noch) teilweise nur durch eine Hecke begrenzt. Wenn nun jemand unbefugt, ggf. mit dem Gedanken der unrechtmäßigen Entnahme von ... Gegenständen das Grundstück bzw. Haus / Nebengebäude betritt und verletzt sich dabei (fällt über irgend etwas, tritt auf eine verkehrt herum liegende Harke, bricht mit einer defekten Leiter zusammen usw.), muss ich dann für seinen Schaden aufkommen? Ich denke nicht, denn es ist unser Grundstück / Haus, es ist sichtbar bewohnt und die Grenzen sind klar erkennbar. Vor dem Grundstück gibt es keinen Bürgersteig o.ä., dass ggf. jemand bei Gefahr auf der anliegenden Straße auf unser Grundstück ausweichen müsste. Wie ist also die Sachlage? Wäre schön, wenn jemand mir ein paar einschlägige Gesetze anführen könnte, aus denen man eindeutig eine Antwort herauslesen könnte. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Mühe, die ihr euch macht. Und eine Bitte habe ich noch: Lustige Antworten, oder das, was manche dafür halten, habe ich zu Hauf gelesen und obwohl ich gern lache, bringen die mich hierbei nicht weiter... Danke schön!
4 Antworten
Hallo floh1957,
das freut mich wenn ich helfen konnte, bitte und alles Gute.
Gruss Halligwaechter
KEINE scherzantwort ( kann ich nachvollziehen)
.https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiziu3Bk6XLAhUHDiwKHRB5A6MQFggqMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.recht-finanzen.de%2Ffaq%2F67-verkehrssicherungspflicht-bei-unbefugtem-betreten&usg=AFQjCNGsw367dCEh-8EIK6EnMKBd2qj6iA&sig2=HLW9l2I1Yo2NDahuh3OyWg
meines wissens hat sich da nichts geändert. man sollte also schon wissen, wohin man geht. :)
..und warum? - weil man respekt vor fremden eigentum haben sollte, damit solche fragen nicht gestellt werden müssen. gruß zurück. :)
Grundsätzlich hast Du eine Verkehrssicherungspflicht. Denn Dein Grundstück kann / darf (auch) von Berechtigten betreten werden. Das sind nicht nur die Zusteller der Post und der Zeitung (eventuell auch Prospekte), sondern auch Mitarbeiter der Wasser- und Stromversorgung.
Liegt nun eine Harke verkehrt herum auf Deinem Grundstück, welche nun Anlass für einen Unfall bietet, kannst Du nicht argumentieren: "Diese oder jene Person war unrechtmäßig auf meinem Grundstück, also hafte ich nicht. Eine andere Person befand sich rechtmäßig auf meinem Grundstück, also bin ich in der Pflicht der Haftung."
Hallo, hab vielen Dank für die Antwort, sie war hilfreich. Sicher, ich möchte nicht, dass unsere liebe Postbotin oder die freundliche Mitarbeiterin der Wasserversorgung etc. zu schaden kommen!
Das mit der Harke war ein (zugegeben sehr profanes) Beispiel... Mein Mann und ich diskutierten über diese Problematik und er war der Meinung, dass, wenn jemand seine kaputte Leiter in der Scheune benutzen würde und durchbricht, er dann haften müsste. Ich bin der Meinung, dass niemand unbefugt meine kaputte Leiter zu benutzen hat und wenn er es doch tut P G H.
Nun ja, die deutsche Rechtsprechung ist ja in manchen Teilen etwas .... wie soll ich sagen? Oder ich kapier´s nicht...
Also vielen Dank für die Mühe und herzliche Grüße aus dem Wendland!!!!
Hallo floh1957,
<
p> dies hilft Dir bestimmt weiter "http://www.juraforum.de/lexikon/betreten-des-nachbarlichen-grundstuecks"</p>
und dies unten auch.
Gruss Hw.
Hallo Halligwächter, hab vielen Dank für die Antwort, sie war sehr hilfreich. Mit herzlichen Grüße aus dem Wendland
...und warum... :-) Hab vielen Dank für die Hilfe und herzliche Grüße aus dem Wendland an dich!!!