Verletzt bei unbefugtem Betreten meines Grundstückes - muss ich dafür haften?

4 Antworten

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Hallo floh1957,

das freut mich wenn ich helfen konnte, bitte und alles Gute.

Gruss Halligwaechter

KEINE scherzantwort ( kann ich nachvollziehen)

.https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiziu3Bk6XLAhUHDiwKHRB5A6MQFggqMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.recht-finanzen.de%2Ffaq%2F67-verkehrssicherungspflicht-bei-unbefugtem-betreten&usg=AFQjCNGsw367dCEh-8EIK6EnMKBd2qj6iA&sig2=HLW9l2I1Yo2NDahuh3OyWg

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiziu3Bk6XLAhUHDiwKHRB5A6MQFgg_MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.streifler.de%2Fhaftungsrecht-3a-kein-schadenersatz-bei-unbefugtem-betreten-eines-privatgrundstuecks--_5104.html&usg=AFQjCNHrIbrW8Gv-QYsTg85f-0uLqCZR6w&sig2=mzen-kbZ2Zjl0FPXRbnFGg

meines wissens hat sich da nichts geändert. man sollte also schon wissen, wohin man geht.  :)

floh1957 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 10:19

...und warum... :-) Hab vielen Dank für die Hilfe und herzliche Grüße aus dem Wendland an dich!!!

casala  05.03.2016, 01:53
@floh1957

..und warum? - weil man respekt vor fremden eigentum haben sollte, damit solche fragen nicht gestellt werden müssen. gruß zurück. :)

Grundsätzlich hast Du eine Verkehrssicherungspflicht. Denn Dein Grundstück kann / darf (auch) von Berechtigten betreten werden. Das sind nicht nur die Zusteller der Post und der Zeitung (eventuell auch Prospekte), sondern auch Mitarbeiter der Wasser- und Stromversorgung. 

Liegt nun eine Harke verkehrt herum auf Deinem Grundstück, welche nun Anlass für einen Unfall bietet, kannst Du nicht argumentieren: "Diese oder jene Person war unrechtmäßig auf meinem Grundstück, also hafte ich nicht. Eine andere Person befand sich rechtmäßig auf meinem Grundstück, also bin ich in der Pflicht der Haftung."

floh1957 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 10:14

Hallo, hab vielen Dank für die Antwort, sie war hilfreich. Sicher, ich möchte nicht, dass unsere liebe Postbotin oder die freundliche Mitarbeiterin der Wasserversorgung etc. zu schaden kommen! 

Das mit der Harke war ein (zugegeben sehr profanes) Beispiel... Mein Mann und ich diskutierten über diese Problematik und er war der Meinung, dass, wenn jemand seine kaputte Leiter in der Scheune benutzen würde und durchbricht, er dann haften müsste. Ich bin der Meinung, dass niemand unbefugt meine kaputte Leiter zu benutzen hat und wenn er es doch tut P G H.

Nun ja, die deutsche Rechtsprechung ist ja in manchen Teilen etwas .... wie soll ich sagen? Oder ich kapier´s nicht...

Also vielen Dank für die Mühe und herzliche Grüße aus  dem Wendland!!!!



Hallo floh1957,

<

p> dies hilft Dir bestimmt weiter "http://www.juraforum.de/lexikon/betreten-des-nachbarlichen-grundstuecks"</p>

und dies unten auch.


Gruss Hw.

 - (Haftung, Unbefugtes Betreten, Verkehrssicherung)
floh1957 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 10:18

Hallo Halligwächter, hab vielen Dank für die Antwort, sie war sehr hilfreich. Mit herzlichen Grüße aus dem Wendland