Beim Überholen ausgebremst. Wer wäre beim Unfall schuld?
Hallo,
ich bin vorhin auf einer Straße gefahren. 50 km/h waren erlaubt, vor mir fuhr einer mit 30 km/h. Ich hatte es eilig und wollte ihn überholen (keine durchgezogene Linie).
Als ich gerade auf Höhe der hinteren Tür war, blinkte er links und zog plötzlich schräg in meine Spur. Ich dachte erst, dass er links abbiegen wollte, es waren aber noch locker 50 m bis zur nächsten Abbiegemöglichkeit. Ich musste echt in die Eisen gehen, damit ich ihm nicht in die Seite fahre. Wir sind dadurch beide zum stehen gekommen und er fuhr danach geradeaus weiter. Er wollte also gar nicht abbiegen, sondern mich nur ausbremsen damit ich ihn nicht überhole.
Ich hab mich danach gefragt, wer eigentlich Schuld gewesen wäre, wenn ich nicht mehr hätte rechtzeitig bremsen können und ihm in die Seite gefahren wäre. Ich, weil ich ihm reingefahren bin oder er, weil er wohl grundlos rübergezogen hat?
Anbei noch eine Skizze der Situation. Auto 1 bin ich.
12 Antworten
Man darf davon ausgehen, dass Auto 2 den Hauptteil der Schuld zugesprochen bekommt.
Eine Teilschuld könnte dir zugesprochen werden, wenn du an einer unübersichtlichen Stelle oder bei unklarer Verkehrslage überholt hast. Die Einmündung könnte eine Indikator dafür sein.
Wenn er dich tatsächlich ausbremsen wollte, wäre das möglicherweise ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr, oder eine Nötigung wäre denkbar.
Beide haben schuld. Du eeil auch wenn du es eilig hast, nicht so kurz vor einer Abbiegespur überholen darfst. Er weil er rübergezogen ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher, auf der Landstraße oder außerhalb einer Ortschaft ganz klar er, falls es aber innerhalb einer Ortschaft war könntest auch du schuld gewesen sein, aber ich bin mir nicht sicher. Ich glaube innerhalb einer Ortschaft ist überholen verboten.
Ich glaube innerhalb einer Ortschaft ist überholen verboten.
dann glaub mal weiter, und wo soll das stehen?
Ich glaube innerhalb einer Ortschaft ist überholen verboten.
Seit wann das denn?
Wie es aussieht fuhren beide Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaft.
Demnach hättest Du nicht überholen dürfen.
Genauso hätte der andere Fahrer Dich nicht ausbremsen dürfen.
Beide Handlungen wären demnach ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen.
Ihr hättet bei einem Unfall vermutlich beide eine Teilschuld bekommen.
Demnach hättest Du nicht überholen dürfen.
Seit wann darf man innerorts nicht mehr überholen? Bis gestern war das noch erlaubt.
Auch mit durchgezogener Linie darf man überholen.
De facto kommt eine durchgezogene Mittellinie aber in den meisten Fällen einem Überholverbot gleich, da in den seltensten Fällen ein Überholen (Pkw/Pkw) ohne Überfahren der Mittellinie möglich ist.
Wenn du beim Überholen nicht schneller als 50 kn/h gefahren bist und einfach normal überholt hast, sollte meines Erachtens der Fahrer vorne schuld gewesen sein. Überholen in einer 50er ist ja bei nicht durchgezogener Mittellinie erlaubt
Ob Überholt werden darf hat mit der Mittellinie nichst zu tun. Auch bei einer durchgezogenen Mittellinie darf man überholen, sofern man diese nicht überfährt.
Überholverbot besteht nur bei entsprechender Beschilderung.
Demnach hättest Du nicht überholen dürfen.
warum aus welchem Grund? Er fährt die 50; der Vordere nur 30! innerorts gilt 50. Ohne durchgezogene Linie und Geschwindigkeitsregulierung -- jederzeit