Verkehrssicherungspflicht bei verpachtetem Ackerland
Hallo. kürzlich habe ich ein Stück Ackerland (verpachtet) geerbt und frage mich jetzt, ob die Verkehrssicherungspflicht gilt bzw. ob es Sinn macht, eine Versicherung abzuschließen. Es handelt sich um Ackerland ohne Bebauung, ohne Bach, Felsen, Gefälle und Bäume. Dazu habe ich leider auf Anhieb nichts Konkretes im Internet gefunden. Die einzigen Gefahren, die ich mir theoretisch vorstellen könnte wären eventuelle Altlasten und die daraus resultierende Grundwasserverunreinigung oder Scherben, die zur Gefahr für spielende Kinder werden.
Vielen Dank schonmal im Voraus! :)
3 Antworten
Vielen Dank, soweit war ich noch nicht gekommen...
Es geht mir hier vielmehr darum, inwiefern ich mit einem langweiligen Stück Ackerland eine Gefahr schaffe oder nicht. Das geht leider so konkret nicht aus dem Artikel hervor. I.d.R. behandeln die Fallbeispiele immer nur Grundstücke mit konkreten Gefahrenquellen wie z.B. Bebauung, Beforstung, Wasserläufe, etc. In diesem Fall erscheint es mir schwierig, "notwendige und zumutbare Vorkehrungen" zu definieren.
Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht liegt bei dir als Eigentümer und beim Pächter. Der Pächter sollte eine betriebliche Haftpflichtversicherung haben (frag ihn danach!). Die deckt Personenschäden und Sachschäden ab, auch Vermögensschäden.
Du kannst dem Pächter die ganze Verkehrssicherungspflicht übertragen, also auch deinen Anteil der Haftung, wenn er damit einverstanden ist (Nachtrag zum Pachtvertrag), aber eigentlich ist das nicht üblich. Vor allem dann nicht, wenn du keine Gefahren auf deinem Ackerland schaffst - da ist ja nichts erkennbar, was gefährlich sein könnte. Das wäre vielleicht ratsam, wenn er gar keine betriebliche Haftpflichtversicherung hätte - dann soll er eine abschließen. Aber im Allgemeinen haben die Landwirte eine.
Wenn du dir Sorgen machst, könntest du eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Die kannst du von der Steuer absetzen, sie mindert den Pachtertrag.
Ich glaube nicht; es müßte wohl ein "gefahrschaffendes Tun" deinerseits vorausgegangen sein - aber du hast ja die Scherben da nicht hingelegt.
Ein Schild nützt bei Kindern unter 7 Jahren nichts, weil sie ohnehin nicht schuld sind, wenn sie das Schild missachten.
Am besten fragst du einen Juristen im Web, da bekommt man kostenlose Auskünfte.
da der acker verpachtet ist,obliegt dem pächter die verkehrssicherungspflicht.
das stimmt so leider nicht. Die Verkehrssicherungspflicht kann vertraglich komplett an den Pächter übertragen werden, liegt in aller Regel aber beim Grundbesitzer.
in der praxis meldet sich gegebenenfalls ein geschädigter beim grundeigentümer,der dann auf seinen pächter verweist,der dann möglicherweise verantwortlich ist.
je nach dem, wem rechtlich gesehen die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Das ist i.d.R. der Grundeigentümer und nicht der Pächter.
Vielen Dank für die Antwort!
Angenommen es liegen Scherben auf dem Acker und ein Kind schneidet sich daran den Arm auf, fällt das dann auf mich als Besitzer des Grundstücks zurück bzw. wäre es ausreichend ein Schild aufzustellen, welches Unbefugten den Zutritt der Fläche verwehrt?