Bewegungsmelder für Aussenlampe des Nachbarhauses Pflicht?

3 Antworten

Ich habe tatsächlich auf Anhieb dazu zwei entgegengesetzte Meinungen gefunden.

Anscheinend ist hier relevant, was in der Bewilligungsurkunde zu Deinem Wegerecht (sollte wohl vorhanden sein) über das Nachbargrundstück steht. Wenn der Nachbar nicht zu überreden (Angebot, selbst für die Beleuchtung zu sorgen?) ist, solltest Du Dir diese Urkunde mal genau ansehen.

Matze1974 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 21:19

Ja richtig "sollte" gibt es in dieser Form nicht!! Ein Thema für sich. Ich frage mich einfach nur warum haben so ziemlich alle anderen einen Bewegungsmelder? Bequemlichkeit? Menschenfreunde? Ich glaube kaum.Ich dachte und denke es ist doch immer alles in Deutschland geregelt und beschrieben. Wer übernimmt den die Kosten wenn uns Besuch im dunkeln verläßt und sich ein Bein durch den Sturz über seine Stufen bricht? Wir? Die Krankenkasse wahrscheinlich. Bei einer Anzeige aufgrund der verletzten (wenn in diesem Fall vorhanden?) Verkehrssicherungspflicht, wer dann?

Mikkey  15.01.2013, 22:56
@Matze1974

"sollte" gibt es in dieser Form nicht

Das heißt, es ist kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen? Das ist kein Zustand und kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Reihenhausanlage so errichtet wurde. Den Grundbuchauszug müsstest Du beim Kauf bekommen haben, Dein Grundstück müsste ja auch mit dem Wegerecht für den nächsten Nachbarn belastet sein.

Matze1974 
Beitragsersteller
 16.01.2013, 10:22
@Mikkey

Ist richtig. Traurig aber war!! Ach ja unser Nachbar war Rechtspfleger beim Ortsansässigem Amtsgericht Abteilung Grundbuch!!!! Kein Witz! Er hat übrigens Wegerecht, vom ersten Nachbar. Da war mal ein wechsel des Eigentümers und seitdem hat er das Recht. Der neue Nachbar übrigens hat kein Wegerecht.Eigenartig nicht war? Läßt Raum für Spekulationen. Wenn ich hier alles niederschreiben würde, würde dies den Rahmen sprengen. Wir sind vorm Kauf nicht darauf aufmerksam gemacht worden, weder vom Verkäufer noch vom Notar. Eine Rückabwicklung ist nicht realiserbar, den Verkäufer zu belasten also eine Wertminderung zu erstreiten ist ebenso nicht mehr machbar. Der nächste Nachbar hat ebenfalls kein Wegerecht. Alles basiert auf Vereinbaungen die in der Vergangenheit mündlich gemacht wurden.

Mikkey  17.01.2013, 08:30
@Matze1974

Wenn die Grundstücke damit eigentlich gar nicht zugänglich sind, bist Du also auf den guten Willen den Nachbars angewiesen. Da halte ich für ein viel größeres Problem als die Beleuchtung des Wegs.

Ich würde in dieser Hinsicht recherchieren, ob in solchen Fällen das Wegerecht erzwungen werden kann. Haben hier die Behörden nicht ordnungsgemäß gearbeitet? Wenn Ihr mit dem Nachbarn in Streit geratet, könnte der von heute auf morgen den Weg entfernen und eine Hecke pflanzen.

Lässt sich vielleicht ein Stück des Nachbargrundstücks dazukaufen (vielleicht auch nur das Wegerecht)?

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht auf die Pflicht, automatische Beleuchtung o.ä. bereit zu halten. Wenn es dunkel ist, ist es eben dunkel. Selbst auf gemeindlichem Grund sind lãngst nicht alle Wege und Straßen beleuchtet. Es ist weder Aufgabe des Gemeinwesens noch Dritter, für alle Fährnisse entsprechend Vorsorge zu treffen. Wer bei Dunkelheit unterwegs ist, muss ggfs. eben selbst vorsorgen, indem er z.B. eine kleine Taschenlampe bei sich führt. Zumal dann, wenn er dies absehen kann.

Matze1974 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 21:20

Danke für die Antwort. Ist krass! Steht dies irgendwo? wenn ja, wo?

ist schon seltsam die frage ..... es muss ja ein weg zu deinen haus geben ,warum sollte ein andere für seine beleuchtung geben ??? ich kann mich noch an zeiten ohne bewegungsmelder erinnern .... da worde der weg zur tür auch nicht ständig beleuchtet wenn dein besuch über ein unbeleuchten bordstein an der stasse stolbert ,ist ja auch nicht deine stadt dafür verantwortlich .... imgesamt finde ich die frage lachhaft .....

Matze1974 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 21:10

Unser Weg vorm Haus ist Beleuchtet, da gibt es keine Probleme. der Weg unseres Nachbarn ist gänzlich unbeleuchtet und birgt die Gefahr den Weg zur Mülltonne oder zum Auto im dunkeln nicht heile zu überstehen. Man sieht einfach keine Stufen dichte Hecken, Bäume und Sträucher verhindern das Licht in irgendeiner Art und Weise die Stufen beleuchtet. einen anderen Weg gibt es nicht, jeder der uns oder unseren nachfolgenden Nachbarn besuchen möchte hat echt ein gefährlichen Weg vor sich.