Gibt es einen Mindestabstand von Terasse zum privaten Spielplatz?
Mein Mann und ich wohnen seit 16 Jahren in einer Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses. Vor kurzem ist eine Familie mit 3 kleinen Kindern eingezogen. Vor meiner Terasse, welche sich ebenerdig befindet, ist auch ein kleines Stück Rasen. Genau auf diesem Rasen hat nun der Vater der neu eingezogenen Familie einen privaten Spielplatz für seine Kinder errichtet.
Ganze drei Meter neben meiner Terasse stehen nun Sandkasten, Rutsche, Bänke und eine Schaukel. Bei schönem Wetter kommen auch noch etliche Nachbarskinder hinzu. Es ist nun so, dass mein Mann und ich regelrecht begafft werden, wenn wir auf der Terasse sitzen. Auch nicht zu verachten ist der Lärm, den diese vielen Kinder verursachen.
Der Vermieter wurde bereits etliche Male kontaktiert, unternimmt aber nichts. Angeblich hat er seine Zustimmung für die Errichtung dieses Spielplatzes nicht gegeben.
Nun meine Frage, gibt es keinen Mindestabstand der eingehalten werden muss? Es ist nun so, dass die Eltern der spielenden Kinder auch direkten Einblick und unser Schlafzimmer haben, da sie immer genau an unserem Fenster stehen und unsere Wohnung sich ebenerdig befindet.
Wir fühlen uns extrem gestört und beobachtet. Nicht einmal ein Gespräch ist mehr möglich, da die Nachbarn jedes Wort verstehen.
Was können wir tun??? Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten....
9 Antworten
Angeblich hat er seine Zustimmung für die Errichtung dieses Spielplatzes nicht gegeben.
Wenn die Familie das Rasenstück zur exklusiven Nutzung mitgemietet hat, braucht sie auch nicht zu fragen. Ist es aber ein Gemeinschaftsgarten, den ihr genauso nutzen könnt, müßt ihr die Spielgeräte natürlich nicht dulden, wenn sie fest aufgestellt sind, also nicht nach dem Spielen wieder weg geräumt werden.
Nun meine Frage, gibt es keinen Mindestabstand der eingehalten werden muss?
Ist es ein Gemeinschaftsgarten, versteht es sich eigentlich von selbst, dass sich die Nutzer untereinander absprechen, wer was wo aufbauen kann. Zumindest aber ist anstandshalber ein Diskretionsabstand einzuhalten. Ob da 3 Meter ausreichen, kommt auf die Situation an.
Es ist nun so, dass die Eltern der spielenden Kinder auch direkten Einblick und unser Schlafzimmer haben
Dagegen kann man was tun: Vorhänge, Stores, Rollos, Rollläden, zum Beispiel.
Wir fühlen uns extrem gestört und beobachtet. Nicht einmal ein Gespräch ist mehr möglich, da die Nachbarn jedes Wort verstehen.
Aber die andere Wohnung war doch bisher auch schon immer bewohnt, oder? Wenn da jemand auf dem Balkon saß (über Euch?), hat er genauso alles mitbekommen, was ihr auf der Terrasse gesprochen habt. Ebenso, wenn jemand anders aus dem Haus den Garten für ein Sonnenbad genutzt hat. Ihr hattet vielleicht nicht die Situation mit kleinen Kindern vor Eurer Terrasse, aber im Prinzip war es nicht anders.
So wie Euch, geht es Millionen anderer Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die ihnen nicht selbst gehören.
Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, wovon ich jetzt mal ausgehe, habt ihr allenfalls ein Recht darauf, dass keine Mitbewohner, Vermieter oder fremde Leute einfach Eure Terrasse betreten. Andere Mitbewohner dürfen auch nicht einfach Euren Garten vollständig und dauerhaft in Beschlag nehmen, also bspw. keine Spielgeräte fest verbauen, kein Gemüsebeet anlegen, keinen Pool eingraben usw. Alles, was sie im Garten machen, muss wieder einfach wegzuräumen sein, bzw. nach Nutzung auch weggeräumt werden, denn wo heute die Rutsche steht, wollt ihr vielleicht morgen schon Euren Liegestuhl hinstellen.
Mehr Rechte habt ihr aber nicht. Allerdings könntet Ihr mit Eurem Vermieter sprechen, ob er etwas beitragen kann, dass die Situation für Euch wieder besser wird.
Darüber hinaus, auch wenn es schwer fällt: Neue Wohnung suchen und wenn es wieder EG ist, den Garten mit mieten oder direkt was Eigenes kaufen. Am besten ein EFH mit mindestens 600 m² Grundstücksfläche, das so gelegen ist, dass man zu Nachbarn einerseits hohen Sichtschutz bauen kann und andererseits auch die Terrasse soweit vom Nachbarn und seiner Terrasse entfernt ist, dass keine Gespräche mitgehört werden können.
Eine Doppelhaushälfte, bzw. ein Reihenhaus kommen damit vermutlich nicht in Frage.
vielen dank für die antwort...also es ist ein gemeinschaftsgarten.
ja, die jalousien auf dieser seite sind den ganzen tag unten, soweit haben wir uns schon mal hilfe verschafft.
zu dem anderen punkt muss ich sagen, ja...meine obermieter oder andere nachbarn befinden sich auch auf deren balkon, und es ist hellhörig, ja. aber kein vergleich zu dieser neuen situation. die kinder nebst eltern sitzen quasi mit uns am abendbrottisch, die entfernung balkon zum sandkasten beträgt gerade einmal einen meter, zu den anderen terassen bzw. balkonen sind es schon knapp 7-8 meter. ich denke, das ist schon ein unterschied. dazu kommt der direkte blickkontakt, wir werden wirklich angestarrt, wenn wir uns auf dem balkon aufhalten.
Ich habe in deinem Kommentar gelesen, dass die Spielgeräte fest installiert wurden. Mal abgesehen vom Abstand zu deiner Terrasse könntest du deinen Vermieter mal diskret darauf hinweisen, dass ER die Haftung trägt wenn etwas passiert. Da es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt ist dieser für alle dort wohnenden Kinder und deren Besucher frei zugänglich und es ist nicht zu vermeiden, dass diese auch die Spielgeräte des Mieters nutzen. Vielleicht macht das deinem Vermieter Beine?
Vielleicht hilft dir das weiter.
Wem gehört denn dieses Stück Rasen? Ist dieser Teil von Nachbarn angemietet?
Wenn der Garten angemietet ist, dann kann der Nachbar auch seine Spielgeräte aufstellen.
der rasen ist gemeinschaftsfläche. ich habe auch generell nichts gegen einen Spielplatz auf dem Grundstück, aber doch bitte mit Rücksicht auf ein bisschen Privatsphäre...
Das kommt darauf an, wie dieser Rasenstreifen deklariert ist. Wenn er Du Deiner Wohnung gehört, dann darf der andere Mieter da nicht drauf. Wenn deine Wohnung jedoch mit dem Rand Deiner Terrasse endet (Du eventuell Gartenmitbenutzung hast, aber der Rasenstreifen nicht von Dir gemietet ist), dann gibt es wunderschöne Sichtschutzmöglichkeiten - was anderes kannst Du aber nicht tun, solange die "Lärmbelästigung" außerhalb der gesetzlichen und lokal festgelegten Ruhezeiten stattfindet.
Habt ihr denn mit den neuen Nachbarn schonmal das Gespräch gesucht? Vielleicht findet sich eine Lösung oder Regelung, wenn sie euer Problem kennen