Nutzung eines Fluchtweges auf einem Sondernutzungsrecht durch Nachbarn
Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit einer großen (langen) Dachterrassen. An dieser Terrasse habe ich ein eingetragenes Sondernutzungsrecht, das dadurch beschränkt wird dass ein Fluchtweg über die Terrasse verläuft. Im Brandfall sollen beide Gebäudeteile über die Terrasse verlassen werden können. Beide Gebäudeteile haben jeweils einen Aufzug. Wenn nun der Aufzug im anderen Gebäudesteil defekt ist, benutzt meine gehbehinderte Nachbarin den Fluchtweg als "Umleitung" zum anderen funktionierenden Aufzug. Das passiert dann bis zu 5 mal am Tag und meine Kinder bzw. meine Frau werden wenn sie sich auf der Terrasse aufhalten regelmäßig angepöbelt, weil sie sich dort im Weg sind. Da sie uns noch nie um Erlaubnis gefragt hat, ob sie die Terrasse benutzen darf, nervt mich das gewaltig und ich erwäge ein Betretungsverbot bzw. eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch. (Wohlgemerkt NICHT im Brandfall ;.).
Kann ich die "Besuche" meiner Nachbarin unterbinden bzw. kann ich sie zwingen vor Betreten der Terrasse um Erlaubnis zu bitten?
Wie ist die Haftungssituation, wenn sie auf meiner Terrasse z.B. über Spielsachen stolpert?
6 Antworten
da es ein reiner fluchtweg ohne wegerecht ist dann bitte den verwalter darum das du "Fluchtwächter" anbringen darfst.. http://www.sicherheitstechnik-ratgeber.de/notfall-tipps/fluchtwaechter-oeffnen-tueren-im-notfall-schnell-und-sicher/
Wie bitte? Bei Eurem Nachbarn brennt es fünfmal täglich? Oder ist der Fahrstuhl im Nebengebäude ständig außer Betrieb? Deine gehbehinderte Nachbarin ist nicht schuld an der Misere, denn es kann ihr schließlich nicht zugemutet werden, wochenlang ihre Wohnung nicht zu verlassen, weil weder die Eigentümergemeinschaft noch die Verwaltung fähig ist, eine ordentliche Firma mit der Wartung der Anlage zu beauftragen. Andererseits ist es ihr jedoch auch nicht zuzumuten, daß sie von Euch zurückgeschickt wird - und Euch ist die Pöbelei nicht zuzumuten. Ihr solltet, statt Euch untereinander möglicherweise zu verfeinden, lieber gemeinsam darüber nachdenken, wie das ursprüngliche Problem, nämlich eine schlecht gewartete Aufzugsanlage, gelöst werden kann. Nebenbei: Bei einer derart unfähigen Hausverwaltung solltest auch Du Dir rechtzeitig Deine Gedanken machen. Denn eine ignorante Hausverwaltung könnte auch Dir entsprechende Probleme bereiten, wenn es mal einen Defekt in Eurer Gebäudehälfte geben sollte.
Ein Wegerecht der Nachbarin (oder einem Dritten) besteht nicht. Einzige Beschränkung meines Nutzungsrechts ist der Fluchtweg bzw. auch ein sog. Wartungsweg für Handwerker bzw. Hausverwaltung. Die Aussentüten in die Hausflure lassen sich nicht absperren (Fluchtwege) und deshalb haben wir auch häufig mal wildfremde auf unserer Terrasse. Wir sind vielleicht auch deshalb so empfindlich. Natürlich brennts bei uns nich 5 mal täglich, aber etwa 20 Tage im Jahr steht der Aufzug still und das ist dann genau die Zeit in der Unsere Nachbarin hyperaktiv wird.
Es gibt auch keine sonstige Vereinbarungen oder Zusagen. Die Haftungsfrage würde mich am meisten interessieren
Gerade mit Anwalt telefoniert:
Er rät zum Betretungsverbot (natürlich nicht im Brandfall). Die Nutzung eines Fluchtweges ist auf den Notfall - Katastrophenfall beschränkt. Sobald ich meiner Nachbarin gestatte meine Terrasse zu passieren, bin ich im Schadensfall fällig.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Ich warte damit auf jeden Fall bis zur Miteigentümerversammlung, weil sie da auf ihren großen Auftritt hofft.
na wenn ich hier so google, steht da immer das der Fluchtweg immer frei gehalten werden muß. Somit könnte dir das zu lasten gelegt werden wenn sich deine Nachbarin verletzt
Das kommt drauf an. Wenn ein Wegerecht z.Bsp. im Grundbuch eingetragen ist, dann könnt ihr da nicht viel machen.
Wie, bzw von wurde die Vereinbarung mit dem Durchgangsrecht getroffen und wie wurde das festgehalten?
Deswegen frage ich ja ob etwas im Grundbuch eingetragen ist.
schade ohne Antwort des Fragestellers werden wir das nie erfahren ;-)
Japp, leider
Keine Einträge zugunsten der Nachbarin vorhanden
Schließe einfach dieTüren und gut ist, oder? Es gibt "Feuerriegel" zum öffnen und wenn ihr euren Bereich nutzt, sind die abgeschlossen. Ganz einfach, finde ich und der Verwalter möge sich ggf. kümmern, sonst .....?
abschließen darf man das nicht wenn es ein Fluchtweg ist
Doch doch, denn die "Feuerriegel" können trotzdem aufgehebelt werden, im Notfall.
ah ok dann gehts :-)
wenn es ein Fluchtweg ist kann man da schon was machen