Haftung bei Wohnungsbesichtigung?
Ein Mehrfamilienhaus soll verkauft werden, die Verkäufer (oder ihre Makler) wollen die vermieteten Wohnungen zusammen mit den potenziellen Käufern besichtigen.
a) Wer haftet bei möglichen Unfällen[1] innerhalb der Mietwohnungen, die sich aktuell im Besitz der Mieter befinden, welche die Besichtigung zulassen/dulden müssen? (Beispiel: Eine der besichtigenden Personen stolpert über Mobiliar oder den nicht verklebten Teppich und stürzt unglücklich; beim Versuch sich festzuhalten gehen Einrichtungsgegenstände zu Bruch.)
b) Und falls bei a) die Mieter doch Schadensersatzpflichtig sein sollen, können diese sich vor einer Besichtigung mit einem ausgesprochenem Haftungsausschluss aus der Affäre ziehen? (Beispiel: Sei betreten die Wohnung auf eigene Gefahr, ich übernehme keine Haftung.)
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[1] Es geht mir tatsächlich nur um den möglichen Unfall, also bitte keine Arglist oder gar Vorsatz unterstellen.
3 Antworten
Das kann kompliziert werden:
Durchaus, aber wo siehst du dem Zusammenhang die Fahrlässigkeit?
Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, dann sollten die Mieter gemeinschaftlich einen Rechtsanwalt beauftragen die Rechtslage diesbezüglich zu prüfen. Dieser Fall des Verkaufes eines Mehrfamilienhauses kommt zwar häufiger vor, doch die Frage nach der Verantwortung im Falle eines Unfalles, die ist recht neu. Ich wüsste gar nicht, wie ich da die richtige Antwort finden sollte.
Trotzdem danke, Frag einen Anwalt gibt es ja auch noch.
Grundsätzlich haftet immer der, der den Schaden verursacht hat.
Wenn der Mieter jedoch bewusst, Stolperfallen einbaut, hat er ja die Ursache zu vertreten. Alternativ sollte der Mieter die Besucher auf lose verlegte rutschende Teppiche aufmerksam machen.
Gruß Apolon