Darf der Vermieter den Bau eines Spielplatzes über die Mieterhöhung von 35qm-Junggesellenwohnungen finanzieren?
Ich habe eine Frage zum Mietrecht. Mein Vermieter möchte eine weitreichende Modernisierung durchführen, um 11% der Gesamtkosten auf die Jahresmiete umzulegen. Der größte Punkt seiner Modernisierungsliste ist die Anlage eines Spielplatzes im Hinterhof. Diesen soll ich künftig mit 22€ monatlichem Mietzuschlag mitfinanzieren. Nun ist meine Wohnung eine 35qm-Wohnung im Hinterhaus - also Wohnraum, der garantiert nie an Familien mit Kindern vermietet werden kann. Inwiefern wird also in meinem Fall der "Wohnwert" verbessert, wenn man dem Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung die Möglichkeit bietet, Schaukel und Sandkasten zu benutzen?
3 Antworten
Ich sehe keine nachhaltige Verbesserung der Wohnverhältnisse, zumal außerhalb derselbender Spielplatz errichtet wird. Diese Kosten sind nicht umlegbar, wohl aber die laufende Unterhaltung als Betriebskosten.
Wenn der Vermieter auf zu seiner Immobilie gehörendem unbefestigten Fußweg ein Pflaster legen lässt, ist das auch nicht umlegbar.
Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob der Vermieter das überhaupt umlegen darf. Aber dass es dabei gar keine Rolle spielt, ob Du Junggeselle oder Familienvater einer siebenköpfigen Familie bist, kann ich Dir sagen.
Die Verbesserung bezieht sich auf die ganze Wohnanlage und muss daher von Dir mitbezahlt werden. Ich glaube allerdings nicht, dass die 22 €, die bei Dir anfallen, sich allein auf den Spielplatz beziehen.
Der Vermieter darf das.
Ich gebe Dir ein anderes Beispiel:
Es gibt eine Aufzug und Du wohnst im Erdgeschoss.
Die Wartungskosten musst Du anteilig zahlen auch wenn Du den Anschluss nicht nutzt.
Der Vermieter darf das.
Quelle?
Der Vermieter darf das, wenn nach §555b die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden.
Es geht nicht um meinen Familienstand, sondern um die Wohnung, deren "Wohnverhältnisse verbessert werden" sollen. Werden die Wohnverhältnisse einer Ein-Zimmer-Wohnung verbessert, wenn ich einen Spielplatz baue?