Besteht Verpflichtung, Geschwister bei Tod Eltern zu informieren und zu suchen?

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És besteht keine rechtliche Verpflichtung ihrer Freundin, den Halbbruder zu "suchen" oder ihn zu informieren. Es könnte allerdings sein, dass Ihre Freundin nach dem Tod des Vaters beim Nachlass-gericht eine Erklärung darüber abgeben musste, ob ihr weitere gesetzliche Erben des Vaters bekannt sind. Wenn sie diese Frage aber wider besseres Wissen verneint oder darüber gar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, könnte sie sowohl strafrechtliche (Abgabe falscher eid.Vers.) als auch zivilrechtlche (Erbanspruch des Halbbruders)Probleme bekommen. Nur wenn sie nachweisen könnte, dass sie von der Existenz des Halbbruders nichts gewusst hat, könnte sie sich strafrechtlich aus der Sache herauswinden. Aber vermutlich wird sie ja gewusst haben, dass es diesen Halbbruder gibt, nur seine Anschrift wird sie nicht gekannt haben. Da der Halbbrunder auf jeden Fall gesetzlicher Miterbe des Vaters geworden ist, wenn der Vater kein Testamenet hinterlassen hat, muss sich ihre Freundin darauf einrichten, dass sie den Nachlass mit ihm teilen werden muss. Hat der Vater aber in einem Testament z.B. hre Freundin zur Erbin eingesetzt, könnte der Halbbruder seinen Pflichtteil (in Geld) in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils verlangen. Auf jeden Fall sollte sie die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern im Ernstfall einen Anwalt zu Rate ziehen.

HippieBus 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 21:42

Okey, danke.

Der Kumpel hat recht. Da beim Tod eines Menschen das Erbe angetreten wird (egal ob durch ein Testament oder gesetzliche Erbfolge), sind die betroffenen Personen zu informieren. Außerdem versteht sich das rein menschlich schon von selbst, oder? kopfschüttel

jurafragen  28.06.2013, 13:48

sind die betroffenen Personen zu informieren.

Und woraus konkret soll sich diese Informationspflicht ergeben?

DerHans  28.06.2013, 13:56
@jurafragen

Das ist höchstens eine "moralische" Pflicht

oxBellaox  10.02.2017, 13:47
@DerHans

wenn bereits zu Lebzeiten kein Kontakt und nur Zankereien bestanden haben, sehe ich darin keinerlei moralische Verpflichtung.

Sich zu Lebzeiten verdrücken, den anderen die Arbeit mit dem Verstorbenen im Alter und bei Krankheit überlassen, aber dann auf der Matte stehen, wenn es etwas zu erben gibt, das finde ich mit Verlaub mehr als unmoralisch.

Etwaige Erben haben sich aber auch selbst zu kümmern, so habe ich neulich erst wieder gelesen und wenn sie es nicht tun, verfällt ja das Erbe. Zudem haben sie sich, wenn sie denn Erben wollen, auch an den angefallenen Kosten (Trauerfeier, usw.) zu beteiligen. Das kann also noch einiges so bringen.

Sie müssen nicht unbedingt informiert werden, allerdings haben sie ein Anrecht auf ihren Erbteil.

Wenn es "etwas zu erben gab", sind die drei Kinder des Verstorbenen gleichberechtigt. Dann kann es allerdings zu Problemen kommen.

Wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, ist das ja auch im Familienbuch beim Standesamt dokumentiert.