Bausparvertrag veschwiegen nach dem Tod?
Von meiner Freundin die Cousine war letztens bei uns und hat sich verplappert und gesagt, dass sie den Bausparvertrag der gemeinsamen Oma bekommen hat. Man muss dazu sagen, dass ihr das ausgerutscht ist und sie das keinesfalls sagen wollte/sollte. Wird so ein Bausparvertrag nicht normalerweise aufgelöst oder aufgeteilt? Die Tante meiner Freundin ist wirklich eine Hexe und so auf Geld fixiert. Wir können uns durchaus vorstellen, dass sie sich das unter die Finger gegriffen hat. Kann man irgendwie dagegen vorgehen? Der Vater meiner Freundin wusste vor allem von dem ganzen nichts und ist stinksauer.
9 Antworten
Ich frage mich auch warum eine ältere Person noch einen Bausparvertrag ansparen sollte.
Sollte er tatsächlich existiert haben, Tante (= Mutter der Cousine) hatte die Generalvollmacht - vielleicht hat sie die Zuteilung noch zu Lebzeiten der Oma auf das Konto ihrer Tochter auszahlen lassen. Dann kommt es drauf an, ob Oma diese Schenkung noch hätte widerrufen können.
Spätestens bei gemeinsamer Sichtung der Nachlassunterlagen und der Kontoauszüge der Oma - hätte dies auffallen können. Hier würde ich ansetzen - die letzten Kontoauszüge prüfen,.wie lange auf den Bausparer eingezahlt wurde.
Wenn die Bausparkasse bekannt - vielleicht gibt sie Auskunft - wenn ihr die Nummer des Vertrages habt. Viel Hoffnung würde ich mir hier allerdings nicht machen.
Vielleicht hatte Tante mit der Vollmacht auch die Tochter noch als Bezugsberechtigte bestimmt - dann wäre der Bausparer auch keine Erbmasse.
Inwieweit man der Tante dann hier Betrug an der Oma vorwerfen kann - hängt viel an der Geschäftsfähigkeit der Oma bis zu ihrem Tod.
Die Geschichte klingt sehr nach: da hat einer was gesagt, was einer gehört hat ...
Es muss entweder ein Testament geben, in dem der Nachlass geregelt wurde, ggf. auch, wer den Bausparvertrag erhalten soll.
Ohne Testament sind die Kinder der Oma Erben.
Eine Generalvollmacht endet grundsätzlich mit dem Tod, d.h. die Tante kannte dann nur noch evtl., die Bestattungskosten vom Konto begleichen lassen.
Selbst bei einer Vollmacht über den Tod hinaus, verlangt die BSK entweder einen Erbschein.
Der Bausparvertrag, wenn nicht bereits vor dem Tod überschrieben, gehört zur Erbmasse und wird dem Testament entsprechend verteilt.
Wenn deine Freundin um ihren Anteil betrogen worden ist, ist das ein Fall für den Anwalt.
Grundsätzlich hast du recht, obwohl hier der Vater der Freundin betrogen worden wäre, weil die Enkelinnen gar nicht erbberechtigt waren, da ja noch die Kinder leben.
Danke vielmals
Ohne Erbschein wird das niemals ausgezahlt.
Wer hat das Erbe geregelt? gibt es ein Testament?
sie hatte eine Vollmacht über die ganzen Konten der Oma.
haben wir. Die blockiert ab und sagt, dass die Cousine nur gelogen hätte…..
die generalvollmacht erstreckt sich doch nicht auf die Zeit nach dem Tod. Wie wurde der Nachlass geregelt?
Eine Generalvollmacht greift nach dem Tod nicht ehr. Da verlangt die BSK schon den Erbschein. Da kannst du ganz sicher sein.
Oder wurde der Vertrag vielleicht schon vor dem Tod aufgelöst?
mir musst du diese Frage nicht stellen
sorry
Ich gebe mal zu Bedenken, dass es schon unüblich ist, dass alte Menschen (Oma) einen Bausparer haben/bedienen.... Vielleicht ist das ja auch nur Gerede gewesen.
viele haben noch einen alten Bausparvertrag zum sparen und um die Bausparprämie zu bekommen.
Ja, die sind dann aber nicht im Alter "Oma". Zudem schrieb ich "unüblich". Und wie du auf "viele" kommst, dass weißt wohl nur du allein.
Die Tante meiner Freundin hatte/hat eine generellvollmacht über das ganze .