Muss ich die Bestattungskosten zahlen?

7 Antworten

Nach § 1968 BGB haben die Erben die Bestattungskosten zu tragen. Wenn Sie nicht Erbin geworden sind (weil der Erblasser andere Erben eingesetzt hat, oder weil Sie das Erbe ausgeschlagen haben) haften Sie auch nicht für die Bestattungskosten.

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab dem Erbfall und Ihrer Kenntnisnahme, von dem Grund Ihrer Berufung zur Erbin. da Sie bisher vom Nachlassgericht nicht über die Möglichkeit, Erbin zu sein, nicht benachrichtigt wurden, kann angenommen werden, dass die Ausschlagungsfrist für Sie noch nicht angelaufen ist. Am besten setzen Sie sich mit dem zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des vaters) in Verbindung und erklären dort formal die Ausschlagung.

loxagina 
Beitragsersteller
 28.03.2019, 13:18

Hallo Sergius, ich habe noch keine Sterbeurkunde von meinem Vater erhalten. Ich habe heute beim Gericht angerufen, die sagten ich brauche die Sterbeurkunde. Diese erhalte ich vom Standesamt. Sobald ich diese erhalten habe, kann ich doch tätig werden beim Nachlassgericht. Diese kostet 12 Euro. Ich werde meine Geburtsurkunde und meinen Ausweis (Kopien) an das Standesamt übersenden. Was ist wenn mein Vater noch weitere Schulden hat. Momentan will das Amt die Kosten (Bestattungskosten) von mir, obwohl auch andere Kinder vorhanden sind. Ich muss diese Kosten übernehmen. Habe versucht gegen die Zahlungserinnerung Einspruch einzulegen. Der Sachbearbeiter sagte, ich soll meinen Einspruch zurücknehmen, sonst erlässt er einen Widerspruchsbescheid, der teuer ist, als die Zahlungserinnerung der Bestattungskosten

Muss ich die Beerdigungskosten bezahlen, auch wenn ich das Erbe vielleicht ausschlage?

Ja, zu Kostenersatz der verauslagten Bestattungskosten sind Ehegatten und Kinder im Rahmen ihrer Einkommen verpflichtbar, auch wenn sie Erbe ausgeschlagen haben.

Was ist, wenn er weitere Schulden hat, von den ich nichts weiß?

Da haftest du als Rechtsnachfolgerin, nachdem du durch deine Mutter von dem Tod Kenntnis hattest, bist du längst Erbin geworden. Da hätte man sich längst erkundigen müssen, wie es um den Nachlass bestellt ist, den präsentiert dir niemand auf dem Silbertablett :-O

newcomer  27.03.2019, 17:37
Kostenübernahme Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?

Die Kostentragung ist dem Verpflichteten allerdings nicht zumutbar, wenn das Erbe nicht ausreicht und er selber Sozialhilfeempfänger ist. Im Fall, dass es zu Lebzeiten zu nachgewiesenen körperlichen Misshandlungen durch den Verstorbenen kam, gilt die Kostentragung auch als nicht zumutbar.

newcomer  27.03.2019, 17:39
@newcomer

Was ist, wenn er weitere Schulden hat, von den ich nichts weiß?

____________________________

dann kannste immer noch Erbe ausschlagen

loxagina 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 17:43

ich habe nichts geerbt. Auch nichts vom Nachlassgericht erhalten

newcomer  27.03.2019, 17:47
@loxagina

eventuell hatte Nachlassgericht keine Auskunft über deine derzeitige Adresse und an falsche ältere Adresse geschickt

loxagina 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 17:49
@newcomer

ja, das könnte so gewesen sein. Ich werde morgen das Nachlassgericht anrufen. Nur dem Gericht ist bekannt, was er hinterlassen hat.

newcomer  27.03.2019, 17:51
@loxagina

dem Nachlassgericht werden auch die anderen Kinder bekannt sein sprich frag bei der Gelegenheit auch gleich danach

Da Du nichts wußtest kannst Du jetzt das Erbe ausschlagen, auch die Schulden.

Das Erbe ausschlagen schützt nicht vor der Bestattungspflicht.

Auch wenn du keinen Kontakt hattest, musst du, oder ihr, die Kinder, die Bestattung übernehmen. Da kommst nicht drum rum

loxagina 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 17:36

die anderen Kinder sind unehelich, müssen sie mir trotzdem was beisteuern?

Maleficent666  27.03.2019, 17:38
@loxagina

Wenn er als Vater eingetragen ist, ja.

Leg widerspruch gegen diesen Bescheid ein mit dem Argument das es noch zwei Kinder mehr gibt. Probieren kannst es ja.

Verdienst du überhaupt Geld?

loxagina 
Beitragsersteller
 27.03.2019, 17:40
@Maleficent666

Das habe ich ihm im Vorfeld schon gesagt. Der Sachbearbeiter möchte keine Recherchen betreiben und die anderen Kinder suchen. Mich hat er ja gefunden. Ich weiß nicht mal wie die anderen heißen und wo sie sind

Maleficent666  27.03.2019, 17:41
@loxagina

Normal muss er aber.... sie müssen ebenfalls zahlen. Aber wenn du es alleine tust, haben sie ja was sie wollen

newcomer  27.03.2019, 17:50
@Maleficent666

Der Sachbearbeiter möchte keine Recherchen betreiben und die anderen Kinder suchen.

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dann sag dem Sachbearbeiter dass du auch keine Info darüber hast. Da es aber z.B. 2 weitere zahlungspflichtige Angehörige gibt wirst du nur 1/3 der Kosten bezahlen. Dann bist du deinen Verpflichtungen nachgekommen. Dann muß sich Sachbearbeiter über verschiedene Einwohnermeldeämter selbst bemühen

FordPrefect  27.03.2019, 17:59
@Maleficent666
Normal muss er aber.... sie müssen ebenfalls zahlen.

Nein, muss er nicht. Die gesamtschuldnerische Haftung trifft alle leiblichen Nachfahren, aber es bleibt ihnen gemeinschaftlich im Innenverhältnis frei, wie sie sich die Kosten aufteilen (und ob überhaupt). Da ist der Staat auf der sicheren Seite; er kann sich aussuchen, bei wem er das Geld eintreibt. Wie der Zahlungspflichtige die anderen Kinder zur Kostenbeteiligung bringt, ist dessen Problem.

Maleficent666  27.03.2019, 18:00
@FordPrefect

U warum ist es das Problem der Zahlungspflichtigen?! Frage aus Interesse

FordPrefect  27.03.2019, 18:04
@Maleficent666

Weil hier die gesamtschuldnerische Haftung greift. Alle Kindern haften für die gesamte Summe, aber nicht anteilig gegenüber der Kommune (respektive dem Gläubiger), sondern jeder bis zur vollen Höhe. WIE sie sich die Kosten untereinander (im Innenverhältnis) aufteilen, muss den Gläubiger nicht kümmern, das ist das Problem der Schuldner. Der Gläubiger kann sich beliebig einen Schuldner heraussuchen (üblicherweise denjenigen, der am wahrscheinlichsten Geld hat), und dem die Gesamtsumme in Rechnung stellen (und als öff.-rechtliche Körperschaft auch gleich vollstrecken lassen).

Maleficent666  27.03.2019, 18:20
@FordPrefect

Ok. Vielen Dank. Das is gut zu wissen