Leiblicher Vater zu dem noch nie Kontakt verstorben, Welche Pflichten habe ich als Sohn?

16 Antworten

Als einziges Kind wirst du ohne Testament zum Erben. Du solltest dich also mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen, ob es ein Testament gab.

Wirst du Erbe, nimmst das Erbe ( durch nicht fristgerechter Ausschlagung) an, geht auch die Bestattung zu deinen Lasten. Wer dies organisiert, solltest du mit den Geschwistern des Vaters abklären.

Sei dir darüber im Klaren, dass du dann auch Schulden erben könntest. Du bist dann verantwortlich sämtliche Verträge zu kündigen, Wohnung zu räumen...... Versicherungen zu informieren.

Was du machst.... deine Entscheidung.

turnschuhretter 
Beitragsersteller
 19.01.2019, 09:06

Wenn jetzt die Familie des Verstorbenen den Bestatter beauftragt, muss sich der Sohn Trotzdem an den Kosten beteiligen?

kabbes69  19.01.2019, 09:34
@turnschuhretter

Dann kommen wir an den Punkt, wo es Streit gibt.

Nimmt der Sohn das Erbe an (falls er nicht per Testament enterbt wurde) : wird die Bestattung aus der Erbmasse bezahlt.

Schlägt der Sohn das Erbe aus, gibt es zunächst keine Verpflichtung: wer bestellt, bezahlt.

Sind die Besteller zahlungsunfähig oder -zahlungsunwillig, kommt die Bestattungspflicht, dann könnte die Rechnung irgendwann beim Sohn aufschlagen.

DerHans  18.01.2019, 12:23

Bestattungspflicht gilt auch, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.

kabbes69  18.01.2019, 12:36
@DerHans

Bestattungspflicht ist kommunal geregelt.

Moralisch ist es derjenige, der die Vorstellung des Verstorbenen kennt.

Die Pflicht sagt immer noch nichts über die Kosten. Der Bestattungspflichtige kann ungleich des Kostenschuldner sein.

DerHans  18.01.2019, 12:39
@kabbes69

Natürlich wird der Bestatter sich an den halten, der ihn beauftragt hat.

Die "Bestattungspflicht" kommt meist nur zum Tragen, wenn das Sozialamt einbezogen wurde.

Wenn er nicht verheiratet war, bist du bestattungspflichtig.

Wenn du nicht erben möchtest, musst du das Erbe ausschlagen (Achtung Frist, glaube 6 Wochen nach Bekanntwerden des Todes).

Du solltest dich umgehend darum kümmern, ob ein Antritt der Erbschaft Sinn macht. Ggf. mußt du das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.

Eine andere Sache sind die Bestattungskosten. Da gibt es die hinterhältige Regelung, daß die nächsten Angehörigen unabhängig davon, ob sie eine Erbschaft annehmen, für die Kosten aufkommen müssen. Geht da ein Angehöriger nicht freiwillig heran, dann meldet sich irgendwann das Ordnungsamt oder auch das Sozialamt. Ggf. nimmt auch das Ordnungsamt eine Ersatzvornahme vor und schickt danach die Rechnung. Wenn es mehrere gleichrangige nächste Angehörige gibt, steht wegen der Kostenverteilung häufig Ärger bevor.

Sind die Kosten nicht aus dem Nachlaß zu decken und sind keine Ersparnisse vorhanden und auch kein ausreichendes Einkommen, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen, was aber für gewöhnlich nur in Form eines Darlehns erfolgt, wobei aber die Rückzahlung auch erlassen werden kann, wenn ohnehin keine Aussicht besteht, vom Kostenpflichtigen in absehbarer Zeit etwas zu holen.

Es kann durchaus sein, daß du ein Aufforderungsschreiben bekommst, eine Bestattung zu beauftragen. Wenn du die Kosten nicht tragen kannst, dann macht es meistens Sinn, weitere Angehörige zu benennen und danach total stur nicht zu reagieren und die Ersatzvornahme abzuwarten, weil die im Regelfall deutlich billiger ist als ein billiger privater Auftrag.

Wenn Angehörige die Kosten nicht aufbringen können, ist zunächst das Sozialamt zuständig. Viele Gemeinden verwenden zwecks Leistungsvermeidung jedoch den Trick der Untätigkeit, bis das Ordnungsamt eine Ersatzvornahme vorgenommen hat. Dann folgt der Spruch, daß das Sozialamt nicht zur Leistung verpflichtet ist, weil die Bestattung ja bereits stattgefunden hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
turnschuhretter 
Beitragsersteller
 20.01.2019, 07:14

Ich will die Sache so schnell wie möglich für mich abschließen. Das Problem ist für mich wann beginnt die Sechswochenfrist wenn ich vom Tod Kenntnis erhalten habe?. Was bedeutet Kenntnis erhalten offiziell inoffiziell bis jetzt habe ich nur von meinem Cousin über WhatsApp was erfahren. Und ich hab erfahren dass die Familie des Erzeugers mir keine Informationen preisgeben wird. Und auch kein Interesse hat mir irgendwas zu sagen

turnschuhretter 
Beitragsersteller
 19.01.2019, 19:40

Was brauche ich für Unterlagen oder Dokument, hab glaube zuhause keines wo drinne steht das er mein Erzeuger ist.

Dxmklvw  19.01.2019, 19:42
@turnschuhretter

Die kannst du dir vom Standesamt besorgen lassen. Du mußt dort nur die entsprechenden Angaben machen, so daß die Sache nachprüfbar wird. Wenn das, was du zunächst vorlegst, nicht ausreicht, dann wird man dir sagen, was noch notwendig ist.

turnschuhretter 
Beitragsersteller
 19.01.2019, 19:35

Für mich steht eigentlich fest das ich das Erbe ausschlage. Will so wenig wie möglich damit zu tun haben. Was ist also meine erste Anlaufstelle?

Dxmklvw  19.01.2019, 19:37
@turnschuhretter

Erst einmal das Standesamt zur Beschaffung einer Sterbeurkunde, und dann das zuständige Nachlaßgericht, was aber auch dein örtliches Nachlaßgericht sein kann, von wo aus die Ausschlagung dann an die zuständige Stelle weitergeleitet wird. Die Ausschlagung kostet ein paar Gebühren. Ich mußte damals 20 € bezahlen.

turnschuhretter 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 13:31

um die Bestattung muss ich mich aber jetzt schnellstmöglich kümmern? Weil anscheinend liegt der noch im Krankenhaus was 700 km von mir weg ist.

Dxmklvw  18.01.2019, 13:43
@turnschuhretter

Das Krankenhaus berechnet auch Leichenhallengebühren.

Natürlich macht es Sinn, sich umgehend um die Bestattung zu kümmern. Und wenn du es dir finanziell leisten kannst bzw. wenn es klar ist, daß du ohnehin zahlen mußt, dann wäre es unklug, zusätzliche Kosten entstehen zu lassen.

turnschuhretter 
Beitragsersteller
 19.01.2019, 08:19
@Dxmklvw

Mein Problem ist, ich wurde bis jetzt noch nicht informiert außer das er verstorbenen ist. Weis nicht wo und wie. Nur die Familie wurde informiert.

Wenn die famile jetzt zb die Bestattung veranlasst, muss ich dann auch für die Kosten aufkommen?

Dxmklvw  19.01.2019, 11:53
@turnschuhretter

Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Wenn andere die Sache organisieren, dann bist du erst einmal raus und kannst abwarten, was kommt. Doch das betrifft nur die Bestattung.

Anders ist es mit der Erbschaft. Da mußt du dich kümmern. Du kannst beim Standesamt eine Sterbeurkunde anfordern, um erst einmal ein Papier in der Hand zu haben. Sofern du Haupterbe bist oder erbberechtigt, kannst du beim zuständigen Nachlaßgericht das Erbe aussschlagen.

Die Überprüfung, ob Vermögenswerte vorhanden sind, kann sich sehr schwierig gestalten. Es könnten durchaus diverse Bankonten, Sparbücher, Immobilien oder sonstwas vorhanden sein, vieleicht auch manches, von dem sonst niemand etwas weiß. Ebenso ist es aber auch mit möglichen Schulden.

Gesetzlich ist da manches geregelt, z. B. dein Recht auf Auskunft, aber Papier ist geduldig und die Praxis zeigt oft, daß die Unklarheiten überwiegen. Häufig macht es Sinn, anwaltliche Beratung einzuholen, auch wenn das erst einmal etwas Geld kostet.

Wie es optimal ist, um an alle notwendigen Informationen heranzukommen, kann ich dir leider nicht sagen. Die Fälle, mit denen ich zu tun hatte, waren recht einfach gestaltet (keine Miterben, keine Erbschleicher). Aber auch da war dann manches wie ein Lotteriespiel mit dem Ergebnis "ein Restrisiko gibt es immer".

Womit du vorsorglich rechnen solltest, ist, daß sich plötzlich irgendwelche Leute oder Firmen bei dir melden, die angeblich noch eine Forderung haben und dich zur Zahlung auffordern. Auch ich war mit so etwas konfrontiert und hatte einige Mühe, bis ich Gewißheit hatte, daß 90 Prozent solcher "Gläubiger" Betrüger waren, die die Gunst der Stunde nutzen wollten. Das ging da los bei angeblichen Zeitungsabonnements bishin zu allen möglichen angeblichen Warenlieferungen, die nicht bezahlt wurden.

turnschuhretter 
Beitragsersteller
 18.01.2019, 12:43

aber ich kann vorher herrausgekommen ob sich es lohn zu erben? Oder muss ich es pauschal ausschlagen?

Dxmklvw  18.01.2019, 12:50
@turnschuhretter

Du hast 6 Wochen Zeit zu recherchieren. In dieser Zeit kannst du die Erbschaft ausschlagen (es geht nur die komplette Ausschlagung), oder du kannst die Frist verstreichen lassen und hast dann möglicherweise einen geerbten Schuldenberg an der Backe.

Also wenn du zeitlebens keinen Kontakt hattest, würde ich sagen nein. Falls doch, würde ichs einfach nicht machen.

Wenn du der einzige Angehörige wärst, hättest du eine "Bestattungspflicht", falls du leistungsfähig bist.

Andererseits hast du auch einen Erbanspruch. (Müsstest also fristgerecht das Erbe ausschlagen, wenn da Schulden bestehen)

Das ändert aber NICHTS an der Bestattungspflicht. Das Sozialamt würde dir Kosten bei dir einzutreiben versuchen.