Bruder wohnt mit Familie kostenlos im Elternhaus, Mutter will nicht mehr alle Kosten alleine tragen.

5 Antworten

nach meinem gerechtigkeitsempfinden sollte der bruder deines mannes entsprechend seiner anteiligen tatsächlich genutzten wohnfläche zur gesamtwohnfläche für die neben- und heizkosten aufkommen. das währe so doch für alle akzeptabel. wenn er dem nicht folgen will, bliebe nur eine zivilrechtliche auseinandersetzung. allerdings kommt es dabei auch darauf an, was konkret im testament des vaters drin steht. das wäre in diesem zusammenhang zu erörtern.

du hast leider nicht geschrieben wie groß das haus ist und wieviele parteien dort eine abgeschlossene wohnung haben. außerdem ist dies weniger mietrecht als nachlaßrecht. ferner kann eine grundbuchliche absicherung des wohnrechtes, unter umständen mit notariell beurkundeten regelungen zu betriebskosten existieren.

gern empfehle ich an dieser stelle, da nicht alles über dieses forum behandelt werden kann, eine mitgliedschaft im mieterverein. hier würde ich aber einen rechtsanwalt bevorzugen. besorgt euch aber vorher die oben genannten unterlagen, sofern vorhanden auch das testament des vaters.

wenn nicht anders vereinbart muß er sich auch an reparaturen beteiligen.

Nini2000 
Beitragsersteller
 17.02.2009, 13:57

Im Haus gibt es zwei getrennte Wohneinheiten plus Garten, Garage und Keller, die gemeinsam genuzt werden. Selbst wenn mein Mann gewollt hätte, er hätte vom Platz her nicht auch dort wohnen können. In der Wohnung in der der Bruder lebt hat früher einmal Oma und Opa gelebt, die das Haus gebaut hatten. Wir sind im Mieterverein, aber ich denke die beraten uns in desem Falle nicht, da es nicht unsere Mietangelegenheit ist. Müsste sich mein Mann dann auch an Reperaturen beteiligen, weil er ebenfalls Miteigentümer ist aber gar nicht dort wohnt?

Obelhicks  17.02.2009, 14:35
@Nini2000

dein mann kann jederzeit auf auszahlung bestehen. siehe auch meine 2. antwort. ich bin allerdings überfragt, ob er auch für die vergangenheit geld fordern kann. (nutzungsentschädigung) sorry, mein gebiet ist hat das mietrecht.

noch ein nachsatz: eine erbengemeinschaft funktioniert nur so lange, wie alle sich einig sind. will einer eine bestimmte leistung, so kann das dazu führen, daß die kinder oder auch alle nur noch anspruch auf eine geldleistung haben. das heißt das haus müsste verkauft oder versteigert werden oder zu einer einvernehmlichen summe in den besitz einer person übergehen.

wenn also beispielsweise die mutter (da sie den größten anteil besitzt) das haus übernimmt und die kinder auszahlt, muß sie dafür sicher eine hypothek aufnehmen. nie war das günstiger als heute, wo zinsen um 4 % anfallen. da dann der sohn kein eigentum mehr an der wohnung hat, müsste er eine miete zahlen, womit die mutter die hypothek bedienen kann.

So lange ihr untätig bleibt, tragen alle Miterben die Kosten. Du kannst den Bruder aber zu einer anderen Vereinbarung zwingen. Also ich schlage vor: Zunächst gütliche Regelung versuchen, bei Misserfolg den Bruder anschreiben und zur Zustimmung zu einer genau bestimmten Regelung auffordern. Danach im Misserfolgsfall zum Rechtsanwalt.

Siehe auch hier: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/mietzahlung-erbe.jsp

Wenn ihm 1 viertel vom Haus gehört, muß er auch anteilig für diese Kosten aufkommen

Nini2000 
Beitragsersteller
 17.02.2009, 12:09

Aber er bewohnt mehr als die Hälfte des Hauses und ist dort mit 3 Personen. Zumindest von den Nebenkosten müsste er doch wenigstens 3/4 bezahlen, oder nicht?

Tremor  17.02.2009, 12:26
@Nini2000

Er muß anteilmässig je nachdem was ihm gehört und was er bewohnt für sämtlich Kosten, Nebenkosten usw. aufkommen.

Nini2000 
Beitragsersteller
 17.02.2009, 12:36
@Tremor

Auch an Reperaturen, Instandsetzungen?

albatros  17.02.2009, 12:50
@Nini2000

ja selbstverständlich, er ist ja nicht mieter sondern miteigentümer.