Wie wurde man im frühen 19.Jahrhundert in England zur heiress?

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Soweit ich wusste konnten Frauen an sich erben, ihr Erbe wurde ihnen aber erst nach der Hochzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt etc.

Unterschieden werden muss hier zwischen Geld etc. und sog. Fideikomiss, der meist Güter (also Haus, Grundstücke etc.) beinhaltet (worin dann auch ein großteil des vermögens bestehen müsste, nehme ich an). Dieser Fideikomiss konnte NUR an einen männlichen Erben gehen (eben der nächste männlcihe Erbe, und wenn es der Cousin dritten grades war und töchter vorhanden), Vermögen etc konnten durchaus an Frauen fallen (so z.B. in jährlichen Renten von soundsoviel Pfund, dementsprechend auch an unverheiratete Töchter etc.)

Insofern konnten Frauen im Regency (oder zumindest 1805 und 1839, woher ich weiß dass da mal Frauen was geerbt haben müssen) durchaus etwas erben, nur Land etc. fiel meist wegen dieser Regelung an entferntere aber männliche Verwandte. Sollte es keine Regelung dementsprechend geben, kann die Frau durchaus Haus und Grundstück etc. erben, nur die meisten Titel nicht (außer mit sonderregelung). Titel wie der eines Baronet z.B. im Fall von Captain Hardy (der 1839 starb) erloschen, wenn kein männlicher Erbe vorhanden war, mit dem Tod, jährliche Renten an Frau und Töchter waten normal.

Problem dabei: Viel Vermögen ist an Häuser udn Land bzw. die z.T. an einen Titel gekoppelt

Konnten sie genrell nicht?

Da frag dich mal, wie etwa Elisabeth oder Victoria auf den britischen Thron gekommen sind.

BeviBaby  17.03.2018, 19:49

Das ist was vollkommen anderes: Frauen konnten an sich erben und hohe Adelstitel konnten, soweit ich weiß, durch sonderregelung auch über die weibliche Linie weitergegeben werden. Wichtig war beim Thronanspruch, dass es nicht nach Alter ging, sondern dass erst die legitimen männlichen Nachkommen, dann die legitimen weiblichen Nachkommen König bzw. Königin wurde. Sollte ein männlicher Nachkomme bereits verstorben sein, aber eine Tochter haben (wie bei Victoria), fällt der Thron durch den Anspruch ihres Vaters an sie

markusher  17.03.2018, 17:14

DAS ist eine ganz andere geschichte. gemeint sind hier normale menschen, nicht mitglieder der königlichen familie. auf den thron kam elisabeth die erste durch einen dazugehörigen beschluss ihres vaters henry VIII

Ich glaub nicht, dass Frauen nichts erbten. Da ging es um den Titel bzw den des Chefs eines Adelshauses. Den konnte nur einer erben, i.d.R. der älteste Sohn und damit war auch Besitz bzw. das Stammschloß sein Erbe. Dem 2.3. Sohn usw. finanzierte man dann meist eine Militärausbildung. Das heißt aber nicht, dass diese und die Töchter kein Geld erbten. Bei den Frauen eine sog. Mitgift bei der Heirat. So war es in DE auch unter den Adligen üblich. Es gibt auch heute noch nur einen männlichen Chef der Habsburger, Thurn und Taxis usw.

Beatrice67 
Beitragsersteller
 17.03.2018, 19:22

In der regel erbten sie ihre Mitgift und evt. noch etwas von dem Vermögen der Mutter, aber das machte sie nicht zur heiress. Eine Heiress war eine Alleinerbin, ich frage mich jedoch wie sie dazu wurden, wenn es noch männliche Verwandte gab, wenn auch kein Bruder.

Nunuhueper  17.03.2018, 17:56

Es gibt in GB bis heute keinen Pflichtteilsanspruch wie in Deutschland.