Bekomm ich eine Sperre?

3 Antworten

Da es sich hier um einen freiwilligen Dienst handelt sollte der Abbruch keine Folgen haben,es dürfte also eine Sanktion geben !

Du musst dich aber unbedingt diesen Monat bzw. bevor 4 Wochen um sind beim Jobcenter Arbeit suchend melden,weil die Nachversicherung für deine KV - nur 4 Wochen beträgt,sonst musst du den KK -  Beitrag zumindest für diesen Monat dann selber zahlen.

Du  mußt nicht  zum Jobcenter, sondern zum Arbeitsamt! Du wirst eine 3-monatige Sperre bekommen. Im übrigen hättest du dich schon längst dort melden müssen. Wie bist du denn nun momentan krankenversichert? Wahrscheinlich gar nicht!


xotamihaasexo 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 12:15

aber ich hatte bevor ich das FSJ angefangen habe bzw noch zur Schule gegangen bin schon Arbeitslosengeld, ich war bis jetzt immer dort

Kuestenflieger  21.03.2017, 12:27
@xotamihaasexo

zur Schulzeit war das Sozialhilfe ( hartzIV) nicht Arbeitslosengeld !!!

Das ALG 1 bekommt nur wer mehr als 12 Monate Beitrag gezahlt hat .

glaubeesnicht  21.03.2017, 16:40
@Kuestenflieger

Du hast Recht! Kam aus seinem Beitrag nicht raus, dass er vorher zur Schule gegangen ist.

Mehr als 12 Monate ALG1 eingezahlt= Arbeitsagentur

Ansonsten=Jobcenter

Sperre wird es hie wie da geben, ja.