Für 14 Tage arbeitslos melden. Ist das nötig?

6 Antworten

Hallo,

du hast keine Pflicht dich Arbeitslos zu melden. Jedoch ist noch gar nicht klar ob die Sperrzeit überhaupt eintritt. Das wird nämlich erst entschieden wenn du den Antrag mit deiner Stellungnahme über die Beendigung deines Arbeitsvertrages abgibts. Hast du zum Beispiel einen befristeten Vertrag und nimmst einen unbefristetet Beschäftigung auf oder du hattest vorher einen Arbeitsweg von über zwei Stunden täglich kann das zur Folge haben, dass die Sperrzeit nicht verhängt wird. Im übrigen kann die Sperrzeit auch drei oder sechs Wochen lang sein, wenn das Arbeitsverhältnis durch Befristung sowieso zeitnah geendet hätte.

Eine Alome macht auch dann Sinn wenn du bei deinem alten AG mehr verdienst als bei deinem neuen. Denn das ALG wird nach den letzten 12 Beschäftigungsmonaten berechnet. Ist deine neue Stelle befristet oder du wirst in der Probezeit gekündigt, kann dein ALG dadurch höher ausfallen.

kannst du machen, musst du aber nicht. Bei der Krankenkasse bist du 4 Wochen nachversichert und Leistungen würdest du aufgrund des Aufhebungsvertrages ohnehin nicht erhalten..

Da Du nach einem Aufhebungsvertrag ehedem eine 12-wöchige ALG-Sperre zu erwarten hast, macht eine Arbeitslosmeldung keinen Sinn.

https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/

Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für vier Wochen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III (§ 19 Abs. 2 SGB V) geregelt. Demnach sind pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin für einen Monat krankenversichert, wenn die Mitgliedschaft endet und sie keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen.

KeinName26 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 14:58

Ich meine auch nicht wegem dem geld sondern wegen Versicherung und so.

Du hast bei einem Aufhebungsvertrag eh eine Sperrfrist von 3 Monaten. Du bekommst also eh kein Arbeitslosengeld für die 2 Wochen.

Du hast sonst Fehlzeiten bei der Rente und bist nicht krankenversichert

wilees  16.03.2018, 14:59

Die 2 Wochen haben keine "reale" Auswirkung bei der RV, und Krankenversicherungsschutz besteht für weitere 4 Wochen.

Vampire321  16.03.2018, 15:14
@wilees

ist ein Gang zum Amt denn zuviel verlangt?

KeinName26 
Beitragsersteller
 19.03.2018, 17:54
@Vampire321

Nö nicht wirklich.