Muss ich jede Arbeit annehmen bei Bezug von ALG 1?
Hallo,
folgendes Problem:
Ich bin seit etwa einem Monat arbeitslos (nach einer Ausbildung und 4 Monaten als kaufmännische Angestellte). Nächstes Jahr im Oktober möchte ich anfangen, zu studieren und muss nun die Zeit bis dahin sinnvoll überbrücken. Mein Vermittler im Arbeitsamt meinte deshalb, dass Zeitarbeit ideal für mich wäre. Seit dem bekomme ich ständig "Vermittlungsvorschläge" und Anrufe von diversen Zeitarbeitsfirmen. Nun meine Fragen: 1. Muss ich diese Vermittlungsvorschläge/Zeitarbeit annehmen? Ab wann droht eine Sperre? 2. Ich habe im kaufmännischen Bereich gelernt und möchte bis zu Beginn meines Studiums auch in diesem Bereich weiter arbeiten. Kann mich das Amt "zwingen" in einem anderen Bereich (Helfertätigkeiten im Lager, etc.) zu arbeiten? 3. Wird einem bei einer Sperre "nur" das Arbeitslosengeld gestrichen? Also werden Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge vom Amt weitergezahlt?
Danke für eure Hilfe. Habe schon etwas gegoogelt, aber bin nicht so richtig schlau geworden. Und das soll auch keine Grundsatzdiskussion über Zeitarbeit werden, ich denke, da hat jeder so seine Meinung....
4 Antworten
Du bringst kaum Berufserfahrung mit. Ausbildung zählen die Firmen nicht dazu. Um Erfahrungen zu sammeln, ist Zeitarbeit nicht das schlechteste. Lange Zeit zur Selbstsuche wird Dir das AA nicht lassen, da Du auf Grund Deiner Ausbildungszeiten sicher nicht viel Arbeitslosengeld bekommst. Selbstverständlich musst Du die Vorschläge vom AA annehmen und Dich bewerben. Jeder hat nach meiner Meinung auch gegenüber der Gesellschaft eine Pflicht. Du musst dann sicher auch Angebote annehmen mit Arbeitsplatz Produktion, zumal - sogar über Zeitarbeit - Dein Einkommen höher sein wird, als Dein jetziges Arbeitslosengeld. Wichtig ist, dass Du in erster Linie verpflichtet bist, für Deinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Dabei ist es egal, was das für ein Job ist. Bekommst Du eine Sperre, zahlt das AA auch keine Krankenkassenbeiträge ect. für Dich. Ich fass das mal zusammen: Dir schwebt vor, einen Bürojob zu finden, findest Du keinen- Pech gehabt, lieber Staat, dann bleibe ich bis zum Studium eben arbeitslos. Du bezahlst dann eben meinen Lebensunterhalt. Sperrst Du mich, zahlst Du wenigstens meine Krankenkasse und - ganz wichtig meine Rentenversicherung. Nach einem Jahr staatlicher Unterstützung werde ich dann studieren, wo ich Dir dann die weiteren Jahre auf der Tasche liegen werde. Findest Du das gegenüber allen Steuerzahlern, die Deinen Lebensunterhalt finanzieren, fair??
So lange du Leistungen von der Arbeitsagentur beziehst, bist du zur Mithilfe verpflichtet, diesen Zustand zu beenden. Eine "unzumutbare" versicherungspflichtige Beschäftigung gibt es per Definition nicht. Nur wenn du gezwungen würdest, gesetzeswidrige oder menschenunwürdige Arbeiten zu verrichten, könntest du das ablehnen, ohne Sperren zu befürchten. Lagerarbeit gehört durchaus zum kaufmännischen Bereich. Und ja, eine Sperre bedeutet, dass du auichz deinen Krankenversicherungsschutz verlierst.
- ja
- unter Umständen sofort, abgestuft nach Prozenten
- ja
- bei kompletter Sperre nicht
Muss ich jede Arbeit annehmen bei Bezug von ALG 1?
Nicht jede Arbeit,aber es kann einem schon sehr viel zugemutet werden.
Du hast doch ein Merkblatt für Arbeitslose bekommen,da steht alles wichtige drin!