Kriege ich eine Sperre Arbeitslosengeld?

3 Antworten

Für die letzte Kündigung konntest du nichts und für den vorherigen Aufhebungsvertrag hattest du meiner Ansicht nach ja einen wichtigen Grund, denn du hattest durch deine Beschäftigung ja einen gesundheitlichen Nachteil und wenn du das nachweisen kannst, darf es keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll geben.

Wenn du die Wahrheit sagst und das zB durch ein Ärztliches Attest (oder vom alten Arbeitgeber) bestätigen kannst, wirst du keine Sperre bekommen.

Du wurdest krisenbedingt während der Probezeit entlassen , also gibt es keinen Grund für eine ALG Sperre.

Wenn es Dir um den Verlust des vorherigen Arbeitsvertrages geht -- Auflösung des Vertrages via Aufhebungsvertrag, dann sollte ja auch eine entsprechende ärztliche Diagnose vorliegen und im Bedarfsfall eine entsprechende Bestätigung zu bekommen sein.