Aufhebungsvertrag doch nicht unterschrieben, doch normale Kündigung?
Hallo ich habe ein Problem. Die Lage ist so...Ich wollte einen Aufhebungsvertrag und zum 31.8, habe diesen aber noch nicht unterschrieben geschweige denn daheim vorliegen und nun ist es so das ich für nächsten Monat (September) nicht im Dienstplan eingeplant bin,da die Firma ja denkt ich unterschreibe den Vertrag und nun möchte ich es so machen das ich eine Kündigung am 1.9 abgebe und zum 30.9 kündige, da ich 4 Wochenkündigungsfrist habe.ich werde allerdings diese 4 Wochen Krank machen da ich nicht arbeiten gehen kann aus Privaten Gründen. Wie verhält es sich nun? Bekomme ich nochmal im September Grundgehalt ausgezahlt oder nicht? weil ich ja nicht eingeplant bin?! Aber eigentlich schon weil ich ja unbefristet auf 40 Stunden eingestellt bin aber wiegsagt ich bin nicht im Dienstplan eingeteilt, weil sie denken das ich zum 31.8 ausscheide.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen und eine Antwort dazu geben
2 Antworten
Der Aufhebungsvertrag bringt aber eine Speere beim Arbeitlosengeld, wenn keine neue Stelle angetreten wird. Ohne Unterschrift ist der Vertrag nichtig.
du hast ja noch nichts unterschrieben, daher bist du noch angestellt
Im Krankeitsfall zählen die im Arbeitsvertrag festgelegten Konditionen Stunden und Stundenlohn in den ersten 6 Wochen. Im schlimmsten Fall kann es sein das die Firma nicht zahlt, und dann muss vor Gericht geklagt werden.
Im Krankeitsfall zählen die im Arbeitsvertrag festgelegten Konditionen Stunden und Stundenlohn
Nein.
Zu bezahlen ist das, was ohne die Erkrankung zu bezahlen gewesen wäre.
Es werden also auch nicht die vertraglich festgelegten Stunden zugrundegelegt, sondern die Stunden, die ohne Erkrankung hätte gearbeitet werden müssen.
Es ist z.B. ein (rechtswidriger) "Trick" mancher Arbeitgeber, Teilzeitkräfte regelmäßig länger zu beschäftigen, um dann aber im Falle von Krankheit, Urlaub, Feiertagen nur nach den vertraglich vereinbarten Stunden zu bezahlen - und somit viel Geld zu sparen auf Kosten dieser Arbeitnehmer.
Nachtrag:
Im konkreten Fragefall hat der Arbeitnehmer selbstverständlich Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Stunden.
Hallo ok danke schön für die Antwort ...aber wie verhält es sich jetzt wenn ich im September gar nicht eingeplant bin im Dienstpla , weil sie ja dachten ich würde gehen zum 31.8
Das Problem ist jedoch ich bin im Dienstplan für nächsten Monat nicht eingeplant wie läuft es da? Bemessen sie sich einfach daran das ich 40 Std. Kraft bin und zahlen Grundlohn? Weil wie wollen sie es bemessen weil kein Dienst für mich geplant ist. Oder ist das egal wenn man sich eh krank schreibt....weil immerhin muss für mich niemand einspringen.