Kündigung, Auflösungsvertrag oder anderes bei Vereinsauflösung?
In einer Grundschule wurde die Mittagsbetreuung über eine Elterninitiative e.V. angeboten. Dieser Verein hatte 4 Erzieherinnen per Arbeitsvertrag fest angestellt.
Auf Betreiben der Schulleitung soll die Mittagsbetreuung der Regelkinder künftig unter der Leitung eines anderen externen Trägers angeboten werden.
Der Verein muss sich daher nun auflösen, weil der usprüngliche Gründungszweck ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr besteht.
Wie sind die Arbeitsverhältnisse korrekt zu beenden ? Mit einer Art "betriebsbedingter Kündigung" oder einem Aufhebungsvertrag oder ganz was anderem ?
Für hilfreiche Tipps bedanke ich mich bereits im voraus :-)
2 Antworten
Der Verein ist Arbeitgeber, die Erzieherinnen sind Arbeitnehmer. Es handelt sich um ganz normale Arbeitsverhältnisse, für das die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten. Dies gilt auch für die Auflösung der Arbeitsverhältnisse.
Also: Sowohl eine ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung als auch ein Aufhebungsvertrag sind möglich.
Die Mitgliederversammlung des Vereins beschließt die Auflösung des Vereins. Da der Verein dann tot ist, enden dann auch die Arbeitsverhältnisse.