Kündigung, Auflösungsvertrag oder anderes bei Vereinsauflösung?

2 Antworten

Der Verein ist Arbeitgeber, die Erzieherinnen sind Arbeitnehmer. Es handelt sich um ganz normale Arbeitsverhältnisse, für das die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten. Dies gilt auch für die Auflösung der Arbeitsverhältnisse.
Also: Sowohl eine ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung als auch ein Aufhebungsvertrag sind möglich.

Die Mitgliederversammlung des Vereins beschließt die Auflösung des Vereins. Da der Verein dann tot ist, enden dann auch die Arbeitsverhältnisse.