Welche Gelder kann man für FSJ beim Arbeitsamt beantragen?

4 Antworten

  • Persönliche Ansprechperson
  • Eine Einsatzstelle, die zu dir passt und Möglichkeit zur Hospitanz
  • Pädagogische Begleitung und Seminare
  • Taschengeld von 330 Euro / Monat
  • Verpflegungspauschale (abhängig von der Einsatzstelle)
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • Anrecht auf Kindergeld
  • 24 Tage Urlaub
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst und Zeugnis
  • Anrechnung des Jahres als Wartezeit für die Studienplatzvergabe
  • Teilweise Anerkennung als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr für bestimmte Ausbildungen oder Studiengänge
  • Ausweis, mit dem zum Teil Vergünstigungen z. B. im öffentlichen Personennahverkehr oder staatlichen/kommunalen Einrichtungen möglich sind

https://www.volunta.de/freiwilligendienste/in-hessen/freiwilliges-soziales-jahr.html?gclid=Cj0KCQiA2ITuBRDkARIsAMK9Q7Pn46d653B4I0JX7-Yw14LfCivmjCud6JnzJayPADoXHNYc9ncrDpoaAqSBEALw_wcB

Mit sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit ist ein richtiger Job mit auskömmlichem Lohn gemeint.

Warum lässt er sich nicht die Ausbildung komplett bezahlen? Das bringt ihm mehr als das FSJ

Georg63  25.06.2015, 21:44

Rettungssanitäter ist übrigens rausgeworfenes Geld - es ist klein anerkannter Beruf und bringt nichts ein.

Besser gleich den Rettungsassistenten machen.

wellhausen 
Beitragsersteller
 25.06.2015, 21:48

Die Ausbildung zum RettSan ist eigentlich gar keine Ausbildung, sondern nur ein Lehrgang. Er hatte bereits zwei Ausbildungsstellen, die aber beide ziemlich daneben waren - in beiden Betrieben unhaltbare Zustände, was entweder Arbeitszeiten oder aber überhaupt schon die Anmeldung bei sämtlichen Stellen betrifft.

Der Träger, bei dem er das FSJ macht, bezahlt ihm die Ausbildung, die wollen sich aber absichern, dass das FSJ auch wirklich durchgezogen wird, weswegen er das Geld vorschießen muss.

Nun wäre also der RettSan seine letzte Hoffnung in diesem Jahr. Das FSJ würde dann auch dazu führen, dass er weiterhin als RettSan tätig ist, wenn das Jahr herum ist - de facto heißt das, dass er dann aus dem Pool der Arbeitslosen verschwunden ist.

P.S.: Die Ausbildung wäre später der RettAss bzw. NotSan.

Georg63  26.06.2015, 02:02
@wellhausen

Das Konzept ist nicht schlüssig. Vorfinanzierung klingt nicht seriös, oder gibt es einen verbindlichen Vertrag, der ihm dieses Geld wiederbringt?

Warum erst ein (unbezahltes ?) Praktikum? Wenn er dort erbeitet, sollte er den Mindestlohn bekommen und wäre damit raus aus dem Leistungsbezug. Alles andere ist Ausbeuterei.

Auch wird ihm, wenn er erst RettSan ist, niemand die Ausbildung zum RettAss finanzieren.

Meine Tochter hat sich vom JC die komplette Ausbildung zum RettAss finanzieren lassen samt Führerschein und bekommt jetzt im Anerkennungsjahr bereits soviel Lohn, dass sie sich beim JC abmelden konnte.

wellhausen 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 10:03
@Georg63

Da bleibt die Frage, in welchem Bundesland deine Tochter den RettAss gemacht hat und mit welcher Qualifikation sie dorthin ist.

Das Geld bekommt er während des FSJ zurückerstattet, das sollte also kein Problem darstellen, das Praktikum dient eigentlich nur zur Feststellung der Eignung für den Rettungsdienst. Arbeiten tut er dort also noch nicht.

Wenn das Arbeitsamt bei euch aber so großzügig ist und alles finanziert, kann ich euch nur beglückwünschen - hier in Hessen sieht die Sache ganz anders aus.

Georg63  28.06.2015, 10:23
@wellhausen

Berlin . MSA. Letztlich ist alles eine Frage der Begründung. Ohne richtigen Abschluß bleibt er ewig im leistungsbezug.

Alles überflüssig sondern sofort die Ausbildung zum Rettungsassistenten bzw. neu den Notfallsanitäter (afaik). Alles andere ist imho Quatsch oder nur ne Ehrenamtsgeschichte. 

wellhausen 
Beitragsersteller
 02.07.2015, 22:39

Er hat nur einen Hauptschulabschluss, von daher hat er da weniger gute Karten. Aber versuchen kann er es ja. Jetzt allerdings macht er erst einmal das Praktikum, damit er überhaupt mal sieht, was so im Rettungsdienst Sache ist.

Nun, laut Wikipedia sollen die Träger für die finanzielle Vergütung zuständig sein. Wenn der Sohn noch kein 25 Jahre alt ist kann Kindergeld bezogen werden.

- https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliges_Soziales_Jahr

wellhausen 
Beitragsersteller
 25.06.2015, 21:51

Die Vergütung ist ja da, er bekommt vom Träger Geld, das Amt stockt noch etwas auf, Kindergeld kommt auch noch dazu. Allerdings kann er ohne Auto kein FSJ machen, ohne FSJ kein RettSan und ohne RettSan keine weiterführende Arbeit nach dem FSJ. So einfach wäre das erklärt, aber das Amt scheint sich querzustellen.

Zumal er nicht die Ausbildung, ein Auto, die Wohnung und die laufenden Kosten mal einfach so aus dem Ärmel schütteln kann. Deswegen wäre es vom Amt her angebracht, ihn zu unterstützen.

RossSparks  26.06.2015, 00:09
@wellhausen

Ja, die Position leuchtet mir ein. Wenn ich mal Fragen darf, wozu braucht er denn ein eigenes KFZ? Muss er etwa sein eigenes „Werkzeug“ zur Arbeit mitbringen, ich dachte gerade solche Unternehmen hätten extra einen Fuhrpark?

Oder geht es um die Anreise, wäre ein (befristeter) Umzug da nicht sinnvoller?

wellhausen 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 09:59
@RossSparks

Also - das Kfz braucht er, um zu der Stelle hinzukommen. Diese liegt ungefähr 30 km von seinem Wohnort weg. Er ist auf dem Dorf und die Stelle in einer Kleinstadt, die zudem von der Miete her ungemein teurer ist als dort, wo er jetzt wohnt.

Der Rettungsdienst stellt ihm kein Fahrzeug, wäre auch etwas seltsam, wenn er privat mit einem RTW herumfahren könnte.

Sein Plan ist es allerdings, seinen RettSan zu machen, das FSJ durchzuziehen, um sich dann auf der örtlichen Wache zu bewerben. Diese ist von seinem Wohnort nur sechs oder sieben Kilometer entfernt - zusammen mit der sehr günstigen Wohnung eigentlich eine Win-Win-Situation.