Jobcenter: verboten ein FSJ oder BFD zu machen dürfen die das?

4 Antworten

Das JC hat natürlich Recht, wenn es den Sinn in Zweifel zieht. Aber es hat keine Handhabe, dir ein FSJ oder den BFD zu verweigern.

Minze129 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 15:01

Gegen die Sinn anzweiflung ist ja nichts einzuwänden ,allerdings wäre ein FSJ für meinen weiteren beruflichen Werdegang um längen sinnvoller (Berufserfahrung) als Pakete zu verpacken,darum dreht es sich mir. Aber dafür müsste ich zu weit in die Materie. :D

Also fällt ihnen keine rechtliche Grundlage ein mir ein FSJ zu verweigern oder wenn ich eines antrette mir alles zu streichen?

In diese Richtung sind nämlich aussagen gefallen.

Minze129 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 15:38
@atzef

Dann wollte die gute Dame mich dann wohl einfach nur mit allen Mitteln loswerden,ohne Rücksicht auf ein zukünftiges geregeltes Berufsleben. Sehr schön ^^ Erklärt auch die nette art und die genervtheit bei wiederholtem nachfragen :D

Auslandsjahr kommt leider nicht in Frage aufgrund der Finanzierbarkeit.

Lieben Dank für die Hilfreiche Antwort. ^.^

atzef  30.10.2015, 14:16
@Minze129

AuPair finanziert sich doch von alleine, lediglich An- und Abreise...

Verbieten können dir die das nicht. Die Frage ist eher, ob du dann weiter Anspruch af ALG2 hast.....Die Leistungen könnten sie dir aus den genannten Gründen durchaus verweigern und verlangen, dass du dich um einen sozialversicherungspflichtigen Job bemühst.

Wenn du auf die JC-Leistungen verzichten kannst, darfst du machen was du willst.

Minze129 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 18:26

Woher beziehen sie diese Information den? also das mir deswegen bezüge gestrichen werden würden? 




Georg63  29.10.2015, 18:53
@Minze129

Was ich meine ist, dass das JC das FSJ nicht verbieten kann - dazu hat es nicht die Macht. Es geht hier also nicht um ein Verbot, sondern höchstens um die Weiterzahlung von Leistungen - oder?

Ich will erstmal die Frage präzisiert haben, da sonst nur triviale Antworten kommen.

Minze129 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 19:17
@Georg63

Es dreht sich darum :

Ich hätte zu hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit ein FSJ zu machen ,wäre somit für die Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zugänglich,ich ziehe das nur aufgrunde dessen in Erwägung ,da ein FSJ mir für meinen späteren Berufsweg, aufgrunde dessen das ich Berufserfahrung in Bereichen sammel wo ich auch entweder ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen möchte bekomme. 

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Bei der Jobvermittlung  wurde mir gesagt das wäre bei einem vorhanden Praktikum (Fachabitur ,kein voriger FSJ oder BFD) Zeitverschwendung. Das sei dahingestellt kann man ja sehen wie man möchte ob ein Freiwilligendienst Verschwendung ist. wenn man sinnvolle Praxiserfahrung sammelt.

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Dann das es gesetzlich nicht möglich wäre, dafür finde ich aber nirgendwo eine handhabe, ich finde nur artikel dazu das es möglich ist während dem Bezug auch ein FSJ auszuüben zum Übergang. Vorallem wenn man U25 ist. Deswegen verstehe ich da nicht wie man deswegen Bezüge streichen sollte wenn dies soweit wäre?

 Ich finde auch nichts deswegen frag ich nach der quelle. Die Dame sagte dies auch nur mündlich und war sichtlich genervt als ich bei dem Thema nachgefragt hab,und es wirkte wirklich als wolle sie mich schnell abhaken,und möglichst aus dem system ohne Rücksicht auf weiteren Berufweg etc.,mag subjektiv klingen ,aber die frage nach der gesetzlichen handhabe wurde auch null drauf eingegangen.

Solange diese vorrausichtliche Stelle (FSJ) nicht 100% sicher ist ist es durchaus nachvollziehbar das ich verpflichtet bin mich um einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bemühen,tue ich ja auch, dann kann man bezüge streichen. Dazu finde ich auch eine handhabe. Logisch find ich auch vollkommen nachvollziehbar. Aber keine um mir bezüge zu streichen wenn ich doch eine FSJ stelle erhalten sollte.

Kurz: Ich finde keinen (mal abgesehen von der logik) keine gesetzliche Handhabe mir bei der Ausübung eines FJS bezüge zu streichen oder zu verweigern ,und diese worte sind gefallen. dazu hätte ich gern den Paragraphen oder die Handhabe weil ich nur gegenteilliges finde. Das dient dem rein Informativen Zweck.

Wenn ich bereits ein FSJ oder BFD gemacht hätte wäre das anders, aber das habe ich nicht.

ich hoffe das war auführlich genug ^.^

Minze129 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 19:21
@Minze129

Weil demnach wäre ich im sozusagen im "Übergang" Studium => Ausbildung/Stuidum.

Georg63  29.10.2015, 22:29
@Minze129

Eine schriftliche Begründung mit Verweisen auf dei gesetzlichen Grundlagen bekommst du, wenn du einen schriftlichen Antrag stellst. Mündlich ohne Zeugen erzählen die manchmal viel wenn der Tag lang ist.

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du je nach Begründung Widerspruch einlegen.

Minze129 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 13:13
@Georg63

Hat sich in die Richtung ergeben ,das ich durchaus ein FSJ ohne Probleme beginnen kann,sofern die Grundvorraussetzungen gegeben sind. Das sie auch ein Feedback haben.

Danke nochmal :)

Das hab ich auch noch nicht gehört.

Du solltest Dich mal an eine ALG-II-Beratungsstelle wenden.

Minze129 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 15:39

Danke für die Antwort :)

Die können beim Jobcenter natürlich zu dir sagen, dass es für dich nicht ratsam ist ein FSJ zu machen. Verbieten kann dir das allerdings niemand. Wenn du ein FSJ machen willst dann bewirb dich einfach darum und dann kannst du auch eins machen.