Aufhebungsvertrag - nachträgliches Attest hilfreich?

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Wer soll ein nachträgliches Attest ausstellen? Wenn Du zwischendurch nicht aus o.g. Gründen krankgeschrieben wurdest, wer soll nachträglich Dir diese Krankheiten/Symptome oder sogar ein Burn out bestätigen? Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, war mit Sicherheit nicht Deine klügste Entscheidung. Die „Vor­tei­le“ ei­nes Auf­he­bungs­ver­trags sind al­ler­dings meis­tens nur für Ar­beit­ge­ber in­ter­es­sant, nicht aber für Ar­beit­neh­mer.
Du kannst Dich natürlich mit Deinem behandelnden Arzt darüber unterhalten, ob er noch eine Möglichkeit sieht, Dir diesbezüglich behilflich zu sein. Meiner Meinung nach, hast Du keine Chance.

Deichgoettin  14.12.2014, 09:35

Danke für den Stern :-))

bei nachhaltigen Problemen und Attest bekommst du keine Sperre!

Hallo und danke für Eure Antworten.

Ich war eben bei meinem Hausarzt und habe die Situation geschildert. Fakt ist, dass ich zwar öfter mal krank geschrieben war, allerdings nicht wg. psychischer Erkrankungen, sondern Dingen wie Mandelentzündung etc. Wegen der Rückenschmerzen war ich zwar beim Orthopäden und bekam dort eine mehrmonatige Akupunkturtherapie verschrieben, war deswegen aber auch nicht krankgeschrieben, sondern habe mir mit Schmerztabletten beholfen und eben die Zähne zusammengebissen.

Generell sei es am besten gewesen, so mein Arzt, jedes Mal, wenn es mir wg. der Arbeit schlecht ging, egal ob psychisch oder physisch, sofort in die Praxis zu kommen oder sich gleich mehrere Wochen krankschreiben zu lassen. Ich habe das bei einer (Ex-)Kollegin erlebt, die nach einigen Wochen kranksein dann einfach nicht mehr am Arbeitsplatz erschien. Jedoch weiß niemand, ob sie freiwillig ging. Jedenfalls hatte ich für solche Dinge immer ein zu schlechtes Gewissen meinen Kollegen gegenüber, sondern habe versucht, es zu lange wie möglich durchzuziehen, auch wg. Übergabe meiner Projekte. Achja, der Kollege, der meine Projekte übernehmen sollte, hat nun auch gekündigt und verlässt das Unternehmen...

Fazit meines Arztes: ich habe leider zu spät an mich und meine Gesundheit gedacht. Er hält meinen Schritt für absolut richtig, aber weiterhelfen konnte er mir nicht, da ich hier einfach zu gutmütig war, anstatt an mich zu denken und mich gleich krankschreiben zu lassen. Er hat mir empfohlen, mir erst mal ein paar Wochen Auszeit zu nehmen und mich auch nicht neu zu bewerbern (muss aber sein, da ich ja was Neues brauche/möchte). Schade, aber einen Versuch war es wert. Ich werde meine Beweggründe natürlich trotzdem in dem Fragebogen für die Arbeitsagentur schildern, auch wenn ich mir da nun wenig Hoffnung mache.

Viele Grüße und einen schönen Tag Euch allen.

Du hättest du innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden müssen, nachdem du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hattest. Ob die Arbeitsbescheinigung nun vorliegt oder nicht, ist egal, die hätte man auch nachreichen können.

So hast du ein Problem, denn da du deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist, wirst du wohl eine Sperre bekommen. Allerdings wird die sich nicht großartig auswirken, denn da du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast, kommst du um eine 3-monatige Sperre kaum herum. Nur wenn du durch das Attest belegen könntest, dass die Arbeit sich dauerhaft negativ auf deine Gesundheit auswirkt, kann ggf. die Sperre verkürzt werden.

Huhsefakkiselis 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 12:53

Hallo DarthMario72,

ich habe mich direkt nach dem Unterschreiben des Vertrages mit der Arbeitsagentur in Verbindung gesetzt, da sagte man mir, es reiche völlig aus, wenn ich mich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich dort melden würde (was ich ja getan habe). Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte außerdem der Agentur für Arbeit gemeldet, dass ich dort nicht mehr arbeiten werde.

VG

DarthMario72  09.12.2014, 14:14
@Huhsefakkiselis

OK, das hatte ich in der Fragestellung anders herausgelesen.

Nein Nachträgliche Krankschreibung geht nicht. Du musst dich aber noch heute Arbeitslos melden nehme deinen Ausweis mit sonst kann die evtl. Sperre nicht beginnen und du bekommst kein Geld.