Kündigung ohne Sperre vom Amt wegen Bandscheibenvorfall (Ausbildung Altenpflege )?
Hallo ! bin seit einem Jahr in der Ausbildung zum Altenpfleger ich bin seit 7 Wochen krankgeschrieben wegen einem Bandscheibenvorfall ich ich muss meinen Ausbildungsplatz leider kündigen da ich zu viel Inhalt verliere und ich plane nach der Therapie oder Op meine Ausbildung zu beenden wenn ich wieder fit bin. Meine Frage ist wie kann ich kündigen ohne eine Sperre vom Amt soll ich kündigen oder einen Aufhebungsvertrag brauche ich einen Attest vom Arzt oder ist es besser mit eine Kündigung nach ärztlichen Rat. Was ist der richtige Weg.
8 Antworten
Du solltest dir das von deinem behandelnden Arzt in einem Attest / Befund bestätigen lassen,denn selbst nach einer evtl.OP wirst du solche Belastungen nicht mehr machen dürfen,dann sollte es auch keine Probleme mit einer Sperre geben !
Ein Arzt, am besten ein facharzt (Orthopäde) soll Dir bestätigen, dass er Dir zu Job/Ausbildungswechsel rät wegen des Bandscheibenvorfalls.
Du kannst auch erst einmal Deinen Hausarzt fragen..d er wird Dir auch Rat geben.
Kündige NICHT ohne vorher den Wisch von einem Doc zu haben!
Mit einer ärztlichen Bestätigung ist auch eine Selbstkündigung ohne Sperre möglich. Das ist aber eher vorher mit Arzt und Amt abzusprechen.
Allerdings würde ich nicht raten zu kündigen. Eine Krankheit ist kein Kündigungsgrund für Dich. Vor allem da Du die Ausbildung ja weiter fortsetzen möchtest.
Sprich mit dem Ausbildungsträger (IHK?) oder einem Lehrer in der Berufsschule, wie am besten zu verfahren ist.
ich muss meinen Ausbildungsplatz leider kündigen da ich zu viel Inhalt verliere und ich plane nach der Therapie oder Op meine Ausbildung zu beenden wenn ich wieder fit bin.
Auf keinen Fall kündigen! Nach langer Krankheit besteht mit Sicherheit die Möglichkeit die Ausbildung einfach nach hinten zu verlängern und fortzusetzen.
Wieso musst du denn kündigen, wenn du krank bist? Wenn du arbeitsunfähig bist, hast du doch Anspruch auf Krankengeld.
Wenn das deinem Arbeitgeber nicht passt, soll ER doch kündigen.
Seltsame Philosophie.
Wenn dein Krankengeld weniger als der Hartz IV Satz ist, kannst du doch Aufstockung beantragen
Ja da hast du recht aber das Krankengeld ist leider zu wenig um mein Schulgeld zu bezahlen und da ich in einem obdachlosenheim wohne muss ich da auch noch zahlen deswegen wenn ich kündigen könnte wäre alles vom Amt gezahlt und das Krankengeld würde ausreichend zum leben sein.