Kann man als Zeuge vor Gericht verurteilt werden, obwohl man überzeugt ist die Wahrheit zu sagen?
Ein Freund von mir hat vor Gericht gegen einen Mann ausgesagt, der Hehlerware verkauft hat. Er war blöderweise einer der Käufer. Er wusste nicht woher die Ware (Ein gebrauchtes Notebook) kam und hat nichts böses geahnt. Der Richter befand allerdings, dass er es bestimmt wusste und verurteilte ihn zu Tagessätzen.
Ich kenne nicht alle Details zu dem Fall aber ich frage mich:
Kann ein Zeuge im selben Verfahren AUSSCHLIESSLICH aufgrund von Falschaussagen verurteilt werden? Oder auch wegen konkreter Straftaten?
Darf der Richter allein aufgrund einer solchen Vermutung ein Urteil aussprechen? Er wurde nämlich von niemandem belastet.
5 Antworten
Hallo , ich war auch mal als Zeuge geladen und sagte die absolute Wahrheit .
Es ging darum das der Angeklagte Sachbeschädigung an einem Nachbarn getan haben sollte . Ich war aber zugegen als es diese Tat statt fand . Und sagte vorm Richter aus das der Angeklagte es nicht gewesen war .
Der Richter glaubte mir nicht . Am Ende musste ich wegen Falschaussage 900 Euro Strafe zahlen .
Voll die Schweinerei Und der Angeklagte wurde auch zu 1500 Euro verurteilt .
Eins weiß ich seitdem genau ich werde nie wieder als Zeuge auftreten .
Nein es gab kein eigenes Verfahren ich wurde direkt nach meiner Aussage verurteilt .
Und ja es war in Deutschland
Es ist nicht deine Entscheidung ob du als Zeuge auftrittst oder nicht. Du bist zur Aussage verpflichtet, sofern du nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht hast.
stimmt kevin1905 ,,
ich habe ja auch wahrheitsgemäß ausgesagt , wollte ja das es gerecht zu ging
Hallo,
es steht Strafe auf die sog. Uneidliche Falschaussage was ja weitläufig bekannt sein dürfte. Wenn einem Zeugen vor Gericht kein Glauben geschenkt wird fragen Staatsanwaltschaft, Richter und oder die Verteidigung zuerst genauer nach. Je nach Bedeutsamkeit des jeweiligen Zeugen (Kronzeuge, Augenzeugen) kann der Richter ein Ordnungsgeld aussprechen. Die Einschätzung der Glaubwürdigkeit liegt bei den Schöffen und letztendlich beim Vorsitzenden Richter. Eine gesonderte Verurteilung dazu kommt aber meist nur vor wenn sich das Gericht durch paradoxe Aussagen "vereppelt" fühlt und man darauf beharrt. Zum Beispiel wenn 2 glaubwürdigere Zeugen das Gegenteil behaupten und von ausgegangen wird das man WISSENTLICH die Unwahrheit sagt. Wer vereidigt wird und wissentlich lügt macht sich eines Meineides strafbar darauf steht 1 Jahr.
Da könnte z. B. der äusserst niedrige Preis des Notebooks den Richter dazu veranlasst haben anzunehmen, dass der Käufer davon ausgehen musste, dass man zu diesem Preis dieses Notebook normalerweise nicht bekommen kann.
Da hätte der Käufer fragen sollen, woher die Ware kommt, weil die so billig ist ?
Wenn man als Zeuge in so einem Falle eine Aussage macht, dann muss die stimmen. Durch die Befragung des Richters, des Anwaltes und Staatsanwaltes wurde offenbar klar, dass der Zeuge die Unwahrheit gesagt hat.
Das kann zu einer Strafe für den Zeugen führen. Uneidliche Falschaussage wäre da zu nennen. Ob der Zeuge ein Strafenregister vorweisen kann das dem Richter bekannt ist, könnte das an der Glaubwürdigkeit des Zeugen kratzen. In solchen Fällen wird genauestens hinterfragt und oft verstricken sich dann solche Zeugen in Widersprüche.
Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand
Wenn er verurteilt wurde, war er aber nicht Zeuge.
Uneindliche Falschaussage als Zeuge vor Gericht ist strafbar. Die Strafe kriegt man aber nicht im selben Verfahren, sondern in einem eigenen.
Danke für die Antwort!
Gab es ein eigenes Verfahren für die "Falschaussage"? War das in Deutschland?