Wie wird vor Gericht Ironie behandelt?

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Also, Deine Frage lässt sich mit einem Wort mit einem ganz klaren JEIN beantworten.

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Benimmregeln vor Gericht gelten für den Angeklagten kaum.

Selbstverständlich sollte man es unterlassen, andere zu beschimpfen oder gar den Vorsitzenden selbst persönlich anzugreifen, das geht übel aus.

Jedoch darf man als Angeklagter auch die Unwahrheit sagen, ohne dafür bestraft zu werden, man darf selbstverständlich auch mit Zynismus und Ironie einhergehend Sprüche in die Welt posaunen, das kann so erst einmal nicht bestraft werden - direkt.

Indirekt jedoch, je mehr man solche Sachen umherblökt, desto weniger geneigt wird das Gericht am Ende sein, einem zu glauben.

Es kommt vor Gericht vor allem und zunächst auf die Glaubwürdigkeit an, die ist das A und O, wenn man die verloren hat, kann man sich bereits als Verlierer betrachten.

Man kann die tollste Geschichte erzählen, wenn man glaubwürdiger ist alls alle anderen, hat man gar keine schlechten Karten.

Jedoch, wenn man so einen Spruch wie Du als Beispiel angegeben hast, ablässt, ist es gemeinhin mit der Glaubwürdigkeit dahin, auch wenn man ansonsten noch so arg die Wahrheit sagt, wenn das Gericht einem nicht mehr glaubt, hat man gänzlich ausgepfiffen.

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Darum wäre das nun wirklich blöde, man schadet sich nur selbst - und so wird es indirekt doch bestraft, indem man verliert, ganz einfach.

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Ein Zeuge, der muss sich benehmen, sonst droht massiv Ärger, als Zeuge sollte man sich gar nichts heraus nehmen, selbst dann nicht, wenn der Anwalt des Angeklagten frägt, wann man mit wem als letztes S.x hatte.

Das ist wieder die Sache mit der Glaubwürdigkeit, die versucht der Anwalt zu erschüttern. Wenn man dann ausflippt, wenn der blöde Fragen stellt, kann es gar sein, dass man im ungünstigsten Fall wegen einer Falschaussage drankommt, auch wenn man bei der Wahrheit geblieben ist - die Glaubwürdigkeit ist das aller wichtigste Instrument in einer Gerichtsverhandlung, ja eine Verhandlung besteht zum überwiegenden Teil eigentlich nur aus dem Spiel, dass jede Seite die Glaubwürigkeit der anderen Seite und von Zeugen, welche für die jeweils andere Seite aussagen, massiv zu untergraben und die eigene zu verbessern.

Um die eigentliche Wahrheit geht es erst danach. Darum haben auch schon gerade genug Leute Sachen verloren, obwohl sie eigentlich recht hatten, nur glaubte ihnen das Gericht nicht mehr.

Ganz einfach, wenn du als Angeklagter nicht unbedingt für längere Zeit in den Knast gehen willst, dann antworte lieber sachlich.

Richter sind auch Menschen mit Gefühlen. Wenn sie den Einduck haben, der Angeklagte macht sich über sie lustig, dann kann dass für dich selbst bitter ausgehen. Dann kann z.B. eine Bewährungsstrafe die noch möglich gewesen wäre, verwehrt werden und du sitzt die Strafe ab.

Hast natürlich deinen Spaß gehabt und kannst dann eine gewisse Zeit die noch darüber im Knast amüsieren.

Es darf gelacht werden

Wenn Du beim Gericht besonders an Angeklagter einen guten Eindruck erwecken willst, versetze dich in die Lage des Richters! Stelle Dir vor, Du hat über die Strafe für einen Angeklagten zu befinden. Und wenn der vor Ironie nur so strotzt, kann sich das auch bei dessen Unschuld sehr negativ auswirken. Außerdem lässt sich nicht jede Aussage als Ironie erkennen und wird ernst gemeint. So bekam Vera Brühne deshalb Lebenslänglich, weil ihre Tochter zunächst das Gericht mit einer angeblich falschen Belastungsaussage gegen sie auftrat, die sie später als "Lüge" widerrief. Das Landgericht München lehnte zu Recht! übrigens diesen Widerruf ab. Wenn ein Angeklagter etwas gesteht, wird er dazu eingehend besonders vom Gericht befragt, weil es die Pflicht hat zu prüfen, ob ihm Unsinn erzählt wird oder nicht. Und dann muss der Ironiker eingehend schildern, wie er die Straftat begangen haben will. Verstrickt er sich in Widersprüche bzw. bestreitet er es nach dem ersten Geständnis, die Tat begangen, zu haben, kann er nur noch beten, dass der Richter ihm den Widerruf auch glaubt. Im übrigen sollten ruhig mehr Ironiker brummen, damit auch die mal Urlaub auf Staatskosten hinter "schwedischen Gardinen" und schwulen Zellengenossen erleben dürfen. Dann kann er sich auf Vergewaltigungen und Mißhandlungen freuen.

Solche Aussagen würden Dir nicht gut bekommen, das geht bis zur Haft.

Als Beschuldigter kann man sich solche Spitzen durchaus erlauben, man sollte sich seiner Sache und der Beweislage aber sehr sicher sein! Als Zeuge würde ich es allerdings sein lassen, das gäbe Ärger...